Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Ladenöffnungsgesetzes

Lena Saniye Güngör

Zum Gesetzentwurf der Fraktion der CDU - Drucksache 7/1726

 

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren, wir beschäftigen uns schon eine Weile bzw. immer wieder mit dem vorliegenden Gesetzentwurf der CDU, das wurde in der Berichterstattung gerade noch mal deutlich. Schon im November 2020 – ich habe noch mal nachgeguckt, es war nicht 2021, sondern wirklich November 2020 – haben wir in einer Plenardebatte Stellung genommen und für die Linke habe ich deutlich gemacht, dass eine Aufweichung der Samstagsregelung ganz klar auf Kosten der Arbeitnehmerinnen geht und darüber hinaus, dass der vorgelegte Gesetzentwurf auch mit erheblichen rechtlichen Bedenken zu kämpfen hat, weil Sonntagsarbeit bei uns in Deutschland einer klaren Regelung unterliegt. Wir haben Urteile des Bundesverfassungsgerichts dazu. Ich weiß, das haben wir alles bereits ausgeführt, ich werde es gern noch mal wiederholen: Die Sonntagsruhe hat in Deutschland Verfassungsrang.

 

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

 

Und ich wiederhole auch noch mal: Neben dem Schutz der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer wissen wir darum, dass es wirtschaftlich wenig sinnvoll ist, die Kaufkraft einfach nur innerhalb eines Wochenendes zu verschieben, sie erhöht sich jetzt nicht auf magische Weise von Samstag auf Sonntag.

 

Wenn wir uns des Weiteren zurückerinnern: Vor der Beratung im entsprechenden Ausschuss hat eine Demonstration von ver.di stattgefunden und es wurden 1.900 Unterschriften gegen genau diesen Gesetzentwurf gesammelt – 1.900 Unterschriften, die ausdrücken: Wir sind jetzt schon an unserer Belastungsgrenze, wir sind jetzt schon über unserer Belastungsgrenze hinaus und wir können diese Belastungen nicht durch noch mehr Arbeit erhöhen. Im Namen meiner Fraktion danke ich an dieser Stelle explizit den Gewerkschaften und allen, die mobilisiert haben, und denen – das weiß ich –, die die Plenardebatte gerade sehr spannend und gespannt verfolgen, weil es für sie um sehr viel mehr geht als nur darum, die immer wieder gleichen Debatten und Argumente auszutauschen.

 

(Beifall DIE LINKE)

 

Auch in den gemeinsamen Verhandlungen von Rot-Rot-Grün und CDU zu diesem Gesetzentwurf in den letzten zwei Wochen hat sich letztlich nichts an den Argumenten und auch nichts an unserem Standpunkt geändert. Im Gegenteil, die deutlichen Signale aus den Gewerkschaften und die vielen E-Mails, die bei allen Abgeordneten hier im Haus durch die Beschäftigten eingegangen sind, bekräftigen unsere Haltung zum Ladenöffnungsgesetz sehr deutlich.

 

Sehr geehrter Herr Präsident, mit Ihrer Erlaubnis zitiere ich beispielhaft eine betroffene Angestellte: Mein Mann und ich arbeiten beide im Einzelhandel und haben dadurch auch verschiedene Schichten. Wir haben zwei Kinder und geben uns jetzt schon oft die Klinke in die Hand, um alles unter einen Hut zu bekommen. Bitte nehmen Sie uns nicht unseren zweiten freien Samstag weg. Dieser ist nicht für uns da, um schöne Zeit miteinander zu verbringen, sondern dass immer einer von uns für die Kinder da ist, während der andere auf Arbeit ist. – Diese Zeilen zeigen noch einmal sehr deutlich: Der Vorschlag der CDU war von Anfang an keine Entlastung, sondern eine Belastung für Beschäftigte und eben auch für ihre Familien.

 

Deshalb freue ich mich darüber, dass wir in den Verhandlungen eine Änderung der Samstagsregelung und auch die Aufweichung der Sonntagsarbeit verhindern konnten. Stattdessen wird mit dem gemeinsam von Rot-Rot-Grün und CDU eingereichten Änderungsantrag zur Beschlussempfehlung das Verfahren zur Genehmigung insofern erleichtert, als mit Blick auf die vier Sonntage im Jahr ein besonderer Anlass grundsätzlich dann vorliegt, wenn dieser bereits in den Zusammenhängen zu den drei Vorjahren zur Öffnung führte und unverändert besteht. Die Genehmigung – ich finde, das ist wichtig klarzustellen – ist damit immer noch kein Automatismus, sondern muss auch nach diesem benannten dritten Jahr beantragt werden. Aber das wird eben vereinfacht, um traditionell wiederkehrende Anlässe abbilden zu können.

 

Weiterhin wurde eine Übergangsregelung für die Pandemiejahre 2020 und 2021 hinzugefügt – ich denke, auch das ist nachvollziehbar – und, ich glaube, das Wichtigste für uns ist: Durch diesen gemeinsamen Änderungsantrag ist der eigentliche Gesetzentwurf eigentlich vom Tisch.

 

(Beifall DIE LINKE, SPD)

 

Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich möchte abschließend noch einmal betonen, dass Thüringen durch das Ladenöffnungsgesetz seit Jahren, seit Jahrzehnten einen Standortvorteil besitzt und dass wir diesen Standortvorteil hochhalten werden. Es ist gut, dass wir nun eine tragfähige Einigung haben, aber ich freue mich noch mehr – und ich glaube, da darf ich auch für meine fachpolitischen Kolleginnen der Koalition sprechen –, dass die unsäglichen und regelmäßigen Angriffe der CDU auf das Ladenöffnungsgesetz nun ein Ende finden, dass das Gesetz in dieser Legislatur in Ruhe gelassen wird und wir damit den betroffenen Beschäftigten endlich die dringend benötigte Sicherheit geben können. Vielen Dank.

 

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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