Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Hochschulgebühren- und ‑entgeltgesetzes – Einführung von Studiengebühren für Nicht-EU-Ausländer

Christian Schaft

Zum Gesetzentwurf der Fraktion der AfD - Drucksache 7/2794

 

Vielen Dank, Herr Präsident. Werte Kolleginnen und Kollegen, die AfD-Fraktion hat heute mal wieder einen Vorschlag aus der hochschulpolitischen Mottenkiste vorgelegt mit den Studiengebühren für Nicht-EU-Ausländerinnen.

 

(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

 

Aber von einer Fraktion, die in ihrem Bundestagswahlprogramm forderte, dass die Wissenschaftssprache Deutsch sein müsse und damit die Abschottung der deutschen Wissenschaftscommunity von der internationalen fordert, wundert mich das auch nicht. Ihr Vorschlag wird auch nicht besser, nur weil er im Jahresbericht des Thüringer Rechnungshofs aus dem Jahr 2020 auftaucht, denn auch dort hat die Forderung – das finde ich übrigens völlig zu Recht und bin da auch sehr dankbar – klaren Widerspruch durch die Landesregierung erfahren.

 

Die Forderung nach Studiengebühren für Nicht-EU-Ausländerinnen ist erstens ökonomischer Unsinn, zweitens sozial ungerecht und drittens schadet sie der Thüringer Hochschullandschaft mehr, als es nützt.

 

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

 

Aber der Vorschlag der AfD-Fraktion passt ja ganz in Ihr Weltbild. „Sozial nur national“, das scheint auch hier das Motto dieses Gesetzentwurfs zu sein. Ihr Vorschlag ist ökonomischer Unsinn, da er bereits für die Berechnung des Rechnungshofs, auf die ich schon abstellte, von falschen Annahmen ausgeht. Der Rechnungshof errechnet beispielsweise ausgehend von der statistischen Angabe aus dem Wintersemester 2016/2017, wie hoch die potenzialen Einnahmen pro Studi in Höhe von 1.500 Euro pro Semester sind. Kleines Rechenbeispiel: Für die Hochschule für Musik in Weimar kommt der Rechnungshof auf Mehreinnahmen von jährlich 618.000 Euro. Dabei geht er aber am Ende davon aus, dass es eben keine Befreiungstatbestände gibt, wenn man sich die Zahlen anguckt, sondern er rechnet pauschal jeden Studierenden aus dem Nicht-EU-Ausland als gebührenpflichtig und rechnet das dann hoch. Nehme ich jetzt den Gesetzentwurf der AfD-Fraktion zur Grundlage mit den Ausnahmetatbeständen, dann reduzieren sich die Einnahmen, mit denen Sie dann eigentlich kalkulieren müssten, deutlich und damit führen Sie Ihr eigenes Argument ad absurdum, die Gebührenerhebung sei notwendig, um die Studienkosten, die anfallen, zu decken, insbesondere bei den kostenintensiven Studiengängen.

 

Dann gibt es auch noch einen Effekt, der in Baden-Württemberg, worauf Sie abstellen als Vorbild, zu beobachten war. Dort hatte die grün-schwarze Landesregierung mit einem Plus von 21 Millionen Euro in der Haushaltskasse gerechnet, aber nach dem ersten Semester kamen lediglich nach der Einführung 4,2 Millionen Euro an. Ein weiterer Effekt hat sich in Baden-Württemberg gezeigt. Im Oktober 2017 zählten nach Einführung der Gebühren die Hochschulen 19,2 Prozent weniger internationale Studierende und das zeigt, wie so ein Gesetzentwurf am Ende einen Hochschulstandort deutlich schwächt.

 

(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

 

Auch der ehemalige Prorektor der Hochschule Ravensburg-Weingarten führte aus, dass der Verwaltungsaufwand für die Gebührenerhebung bei ausländischen Studierenden in keinem Verhältnis zum Ertrag durch die Gebühren steht. Selbst die Landesregierung in Nordrhein-Westfalen hatte 2019 diesen ökonomischen Unsinn erkannt und ihre Pläne zur Einführung der Gebühren dann doch wieder auf Eis gelegt.

 

Ich will noch auf einen weiteren Punkt eingehen. Sie argumentieren, die Gebühren seien notwendig, weil die Abbruchquote bei den Nicht-EU-Ausländerinnen so hoch ist und damit das Geld der Steuerzahlerinnen verbrannt wird. Das kann man so sehen, aber mit Blick auf die Abbruchursachen kann man sich auch fragen, ob es nicht andere Instrumente gibt, nämlich dort anzusetzen, wo man die Hürden für die Studierenden tatsächlich absenkt. Es verwundert mich aber auch nicht, dass das für Sie viel zu viel Aufwand ist. Deshalb helfe ich gern ein bisschen nach. Um sich ein Bild von der Situation der internationalen Studierenden zu machen, lohnt sich die Lektüre des Verbundprojektes „Studienerfolg und Studienabbruch bei Bildungsausländerinnen und Bildungsausländern“ vom DAAD und anderen. Dort wird nämlich deutlich, dass die spezifischen Problemlagen der internationalen Studierenden eben insbesondere Fragen der Finanzierung des Studiums und auch aufenthaltsrechtlicher Hürden sind, die Sie mit ihrem Antrag völlig ausblenden. Und die finanziellen Probleme hat die Pandemie neben der Frage, ob überhaupt Visa zur Einreise erteilt werden, noch verschärft. Es gibt Beispiele wie in Cottbus, wo internationale Studierende pandemiebedingt dermaßen in Not geraten sind, dass sie auf die Versorgung mit Lebensmitteln und Waren des täglichen Bedarfs durch die örtliche Tafel angewiesen sind. Ein Fall, wie er mir zum Glück in Thüringen noch nicht bekannt geworden ist, aber Ihr Gesetzentwurf würde in der Folge letztendlich auch dazu führen.

 

Wenn wir über den Zugang von internationalen Studierenden an deutsche Hochschulen sprechen, so hilft es sich auch einmal zu vergegenwärtigen, dass jetzt schon die Hürde für Nicht-EU-Ausländerinnen recht hoch ist, weil sie nämlich am Anfang auch die Deckung ihres Lebensunterhalts nachweisen müssen und das bedeutet letztendlich auf einem Sperrkonto 5.166 Euro nachzuweisen, um den eigenen Lebensunterhalt zu sichern. Damit zeigt sich, wie selektiv bereits jetzt durch die aktuellen Regelungen im Aufenthaltsgesetz der Zugang zu einem Studienplatz an einer deutschen Hochschule für Nicht-EU-Ausländerinnen ist. Da ist Ihr Gesetzentwurf noch die absurde Idee oben drauf.

 

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

 

Deshalb braucht es Ihr Gesetz an dieser Stelle in ein keinem Fall. Was es stattdessen bräuchte, wäre endlich die grundlegende Reform der Ausbildungsförderung im Bund und das Aufenthaltsrecht im Bund auch so zu gestalten, dass wir weitere Hürden für internationale Studierende abbauen. Studierende nicht abschrecken, sondern ihnen das Studieren in Deutschland möglich machen – das ist unser Credo.

 

Und ich bin deshalb auch dankbar, dass sich Hochschulen, wie die Hochschule für Musik in Weimar, stark darum bemühen, beispielsweise Stipendien einzuwerben, damit auch die ausländischen Talente, die sich schon allein ein gebührenfreies Studium nicht leisten können, trotzdem an der HFM studieren können. Solche Bemühungen gilt es zu unterstützen und Ihren Gesetzentwurf deswegen deutlich abzulehnen.

 

Werte Kolleginnen und Kollegen, wir als Linke streiten für Bildungsgerechtigkeit und das bedeutet für uns, Bildung gebührenfrei von der Kita bis zur Hochschule. Das bedeutet Herkunft und Geldbeutel dürfen nicht, obwohl sie es auch allzu oft tun, über den Zugang zu Bildungseinrichtungen entscheiden und damit über den weiteren Lebensweg.

 

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

 

Diese Selektion wollen und werden wir nicht hinnehmen und deswegen lehnen wir den Gesetzentwurf ab.

 

Und weil vorhin noch mal das Argument kam, Herr Kaufmann, mit den Steuerzahlerinnen: Es wird davon ausgegangen, dass hat auch das BMBF mal in einer Studie errechnen lassen, dass es sich volkswirtschaftlich rechnet, wenn 30 Prozent der internationalen Absolventinnen nach ihrem Studium in Deutschland für fünf Jahre zum Arbeiten verbleiben. Überraschung: Befragungen unter den betroffenen Studierenden haben angegeben, dass 56 Prozent der Studierenden überlegen, nach ihrem Studium hierzubleiben. Das zeigt, dass auch dieses Argument am Ende völlig ins Leere läuft und nichts anderes ist, als eine Verschleierung Ihrer inhaltlichen Position.

 

Die Thüringer Hochschulen mit ihren vielen internationalen Studierenden, mit den internationalen Büros und den Strategien zur Internationalisierung gilt es weiter zu unterstützen, dort wollen wir das Geld einsetzen, statt es bei den Studierenden zu scheffeln. Wir wollen gemeinsam mit den Thüringer Hochschulen diesen Weg gehen, wir wollen den Studierenden hier das Ankommen, hier das Studieren, das Hierleben und das gegebenenfalls auch Hierbleiben erleichtern, dafür setzen wir uns ein. Deswegen lehnen wir Ihren Gesetzentwurf aufs Deutlichste und Schärfste ab. Vielen Dank.

 

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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