Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Gesetzes über Schulen in freier Trägerschaft

Torsten Wolf

Zum Gesetzentwurf der Fraktionen DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 7/2047

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen der demokratischen Fraktionen! Als vor gut zwei Monaten fünf Fraktionen mit vier Gesetzesänderungsanträgen hier über die freien Schulen ihre Vorstellungen einbrachten, wie zukünftig die schulische Bildung von gut – wir haben es von Dr. König gerade gehört – 27.100 – das sind etwa 12 Prozent – der Schülerinnen und Schüler in Thüringen finanziert und organisiert sein soll, lagen die Vorstellungen eigentlich gar nicht so weit auseinander. Es ist trotz alledem meiner Meinung nach nicht ganz selbstverständlich und bedurfte auf allen Seiten Kompromissbereitschaft, dass wir heute mit Beschlussempfehlung des Bildungsausschusses einen Antrag aus der Mitte des Hauses vorliegen haben, der den Willen der demokratischen Fraktionen in Thüringen auf Lösung von Zukunftsfragen in der Bildung trägt und nicht auf der Betonung der Unterschiede beharrt. Dies ist ein guter Abschluss der Gesetzesinitiativen in diesem und für uns eben ganz besonders fordernden Jahr 2020.

 

Als der Gesetzgeber – also wir – 2015 das Gesetz über die Schulen in freier Trägerschaft neu fasste, forderte dieser die Landesregierung auf, einen Evaluationsbericht über die Finanzierung dem Bildungsausschuss vorzulegen. Dies tat die Landesregierung im Frühjahr dieses Jahres. Die Landesregierung handelte im Folgenden mit der LAG der freien Schulen ein neues Finanzierungsmodell aus, welches in der Ihnen vorliegenden Beschlussempfehlung der Anlage 1 die Grundlage der im Haushaltsgesetz den freien Schulen für 2021 zugewiesenen Mittel bildet. Mithin bildet der Vorschlag den Ausgleich in der unterschiedlichen und vom Gesetzgeber 2015 unvorhersehbaren Entwicklung der Tarife und Besoldung ab. Es enthält eine Steigerung der Finanzzuweisungen des Landes um 18 Prozent und die Beteiligung der freien Schulen am Schulbudget. Ein starkes Signal – wie ich meine – für die gleichwertige gute Entwicklung in der Bildung, da so die freien Schulen die gute Entwicklung an den staatlichen Schulen nachvollziehen können und die Elternbeiträge dauerhaft konstant bleiben. Das ist uns als Linke besonders wichtig.

Mit den vorliegenden Gesetzentwürfen hatten wir uns zu entscheiden, ob wir eine Entfristung des Gesetzes vornehmen wollen, und wenn ja, unter welchen Voraussetzungen. Für eine Entfristung sprach, dass die zwischen der Landesregierung und der LAG Freie Schulen gefundenen Schülerkostenjahresbeiträge auf bewährter Grundlage ermittelt und fortgeschrieben würden. Man kann natürlich auch andere Berechnungsmodelle zugrunde legen. Kollegin Baum hat das ja eben auch in einem Punkt noch mal deutlich gemacht oder sich gewünscht. Unser Koalitionspartner SPD hat dafür eben auch große Sympathien. Mit dem neuen Absatz 6 zu § 18 ermächtigen wir deshalb die Landesregierung, mit den freien Trägern zusammen nach einer Erprobungszeit der neuen Dynamisierungsklausel dies ab 2023 auch zu vollziehen. Es wird spannend sein, ob es gelingt, ein differenziertes Modell der Finanzierung zu entwickeln, welches allen Ansprüchen gerecht wird und von allen dann eben auch mitgetragen wird.

 

Neben den neuen Schülerkostenjahresbeiträgen soll das neugefasste Gesetz eine Dynamisierungsklausel enthalten. Diese beruht nach § 18 Abs. 4 neu auf einer Formel, welche die freien Schulen an der Tarif- und Besoldungsentwicklung der staatlichen Schulen verlässlich und nachvollziehbar teilhaben lässt. Zukünftig sollen die Schülerkostenjahresbeiträge zu 80 von 100 um den prozentualen Anteil dessen steigen, welche die Bruttomonatsverdienste der Lehrerinnen nach TV-L in den letzten vier, drei und zwei Jahren vor dem dann geltenden Finanzhilfejahr gegolten haben sowie um 20 von 100 durch einen Inflationsausgleich. Hört sich kompliziert an, ist aber einfach.

 

Nehmen wir das Jahr 2022, so werden die prozentualen Tarifsteigerungen für die Lehrerinnen und Lehrer der Jahre 2018, 2019 und 2020 zugrunde gelegt. Wir haben hier noch eine Verschiebung um ein Jahr in die Vergangenheit vorgenommen, um so dem zukünftigen Haushaltsgesetzgeber eine verlässliche Basis zur Berechnung auch für Doppelhaushalte bzw. verschieden lange Laufzeiten von Tarifverträgen zu ermöglichen. Weiterhin kann davon ausgegangen werden, dass diese Dynamisierungsformel die freien Schulen nicht überkompensiert, sodass sie also den Anteil erhalten, der ihnen zur Verfügung steht und dies dann auch rechtskonform ausgestaltet ist.

 

Wir gehen davon aus, dass 80 Prozent der Kosten der freien Schulen durch die staatliche Finanzierung dadurch dauerhaft abgesichert sind. Die Anzuhörenden in der schriftlichen und mündlichen Anhörung haben dieses Verfahren ausdrücklich begrüßt.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, die Fraktion Die Linke sieht die freien Schulen als gleichberechtigten Teil in der Bildungslandschaft. Ebenso wie an den staatlichen Schulen sollen die Schülerinnen und Schüler an den freien Schulen von qualifizierten und motivierten Pädagoginnen unterrichtet werden. Ebenso wie staatlichen Schulen fällt es aber auch freien Schulen zunehmend schwer, ausgebildete Lehrkräfte in ausreichender Anzahl zu finden. Deswegen möchten wir die Regelung zur angemessenen Beteiligung der freien Schulen an den Fort- und Weiterbildungen um eine angemessene Beteiligung an der Nachqualifizierung von Lehrkräften als Seiteneinsteiger erweitern. Wir definieren diesen Auftrag, wie Bildungsminister Holter immer sagt, vom Kinde her. Jedes Kind hat es verdient, die beste Bildung zu bekommen. Vergleichsstudien sagen uns heute schon, dass es kaum einen messbaren Unterschied in der Lernentwicklung der Schülerinnen und Schüler an staatlichen und freien Schulen gibt. Ich bitte Sie daher auch, den Entschließungsantrag in vorliegender Form so zu bestätigen.

 

(Beifall DIE LINKE)

 

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen der demokratischen Fraktionen, auch in den nächsten Jahren bleibt noch viel Arbeit bei der Verbesserung der Bedingungen in der Bildung. Ich würde mir zum Beispiel wünschen, dass wir zu einer gleichmäßigeren Verteilung von Kindern mit Migrationshintergrund auch an freien Schulen, zu einer Beteiligung der freien Schulen an der Schulnetzplanung und zu einem offenen Austausch und Lernen der verschiedenen pädagogischen Konzepte unter den Schulen in staatlicher und freier Trägerschaft kommen.

 

Ich bin mir aber sicher, dass wir mit der heute hier vorliegenden Gesetzesnovelle in kürzester Zeit als Parlament eine zukunftssichere Antwort für die 12 Prozent der Thüringer Schülerinnen und Schüler gefunden haben. Ich möchte mich deshalb abschließend bei allen Beteiligten am Zustandekommen des neuen Gesetzes bedanken, insbesondere auch bei denjenigen, die uns durch ihre schriftlichen und mündlichen Stellungnahmen wichtige Impulse gegeben haben. Ich bitte um Zustimmung zur Beschlussempfehlung zum Gesetz über die Schulen in freier Trägerschaft im Änderungsantrag in der vorliegenden Form und dem Entschließungsantrag. Vielen Dank.

 

(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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