Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Gesetzes über Schulen in freier Trägerschaft

Daniel Reinhardt

Zum Gesetzentwurf der Fraktionen DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 7/2047

 

Werte Frau Präsidentin, werte Kolleginnen und Kollegen der demokratischen Fraktionen, liebe Zuschauer/-innen vor dem Livestream! Ich nehme an, dass wir, alle Abgeordneten, die wir hier im Hause versammelt sind, in den letzten Wochen und Monaten unzählige Gespräche, E-Mails und Telefonate geführt haben mit Vertreter/-innen der freien Schulen. Ob es nun die Geschäftsführer/-innen waren, die Lehrer/-innen, Eltern oder aber auch die Schüler/-innen selbst oder Mitarbeitende in den freien Schulen.

 

Herr Bühl, das heutige Ergebnis, was hier vorliegt, ist aus meiner Sicht nicht die Zerstrittenheit einer Landesregierung, sondern vielmehr der Ausdruck eines zähen demokratischen Prozesses, der doch sehr deutlich zeigt, wie wichtig dieses Thema allen Akteur/-innen ist, und ich glaube, dass diese Zerstrittenheit, die Sie hier heute angemahnt haben, vielmehr darauf zurückzuführen ist, dass einzelne Abgeordnete – und ich meine jetzt nicht Sie persönlich, nicht dass es als Beleidigung aufgefasst wird – ja zugrunde geht in einer Profilneurose, sich selbst darstellen zu wollen als derjenige, der der Heilsbringer für die Finanzierung der freien Schulen ist.

 

(Beifall DIE LINKE)

 

Mit unserem gemeinsamen Gesetzentwurf von Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke möchten wir die Finanzierung der Schulen in freier Trägerschaft nachhaltig absichern und verstetigen. Dazu werden in der Anlage die Schülerkostenjahresbeiträge ausgewiesen, die sich an der Berechnungsvariante des Thüringer Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport und dessen Evaluationsbericht der Drucksache 7/968 orientieren. Die Träger der freien Schulen haben sich in der Sache mit dem TMBJS in Verhandlungen geeinigt. Zudem wird der Finanzierungsanteil des Schulbudgets nun auch gesetzlich verankert. Darüber hinaus wird eine Dynamisierung der Steigerung der Finanzhilfen eingeführt, die sich zu 80 Prozent an den Tarif- und Besoldungsentwicklungen und zu 20 Prozent an der preisbereinigten Inflationsrate orientiert. Die bestehenden Paragrafen zu den Finanzhilfen, zum Personal- und Schulaufwand waren bisher befristet. Diese Befristung soll es nun mit unserem Gesetzentwurf nicht mehr geben. Ich kann zumindest sagen, wir für unseren Teil freuen uns auf diese Debatte und wünschen uns natürlich Zustimmung zu unserem Entwurf. Vielen Dank.

 

(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Dateien