Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Gesetzes über die Finanzierung der staatlichen Schulen

Zum Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 6/1159


Sehr geehrter Präsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, liebe Schülerinnen und Schüler auf der Tribüne und natürlich auch Lehrkräfte, mit der Verlängerung des Thüringer Gesetzes über die Finanzierung der staatlichen Schulen vom 30. April 2003 wollen wir ohne inhaltliche Änderung eine einfache Entfristung erreichen. Dies ist notwendig, da das Gesetz bis 31. Dezember 2015 befristet ist, gleichzeitig aber alle wesentlichen Bereiche der Funktionsfähigkeit staatlicher Schulen beinhaltet. Das Gesetz bildet die Grundlage für die Finanzbeziehung und für die Funktionsfähigkeit der staatlichen Schulen in Verbindung mit dem Schulgesetz und unter anderem – ich gehe dann noch darauf ein – dem Thüringer Finanzausgleichsgesetz.


Wir haben gerade vom Kollegen Kowalleck gehört, dass die Schulen natürlich immer wieder vor neue Herausforderungen gestellt werden, derzeit insbesondere die Bewältigung der großen Aufgabe der Integration von Kindern, von Jugendlichen, die zu uns kommen. Ich sage hier: Egal ob aus Syrien oder Sachsen, sie sind uns alle willkommen.


(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)


(Unruhe CDU)


Sie haben uns aufgefordert, Herr Kowalleck, die Thüringer Landesregierung soll ihre Hausaufgaben machen. Wie wir das nun von Ihnen gewohnt sind – ich würde ja etwas konstruktivere Oppositionsarbeit dort erwarten –,


(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)


haben Sie mitnichten einen Vorschlag gemacht, wie das gehen soll. Wir wissen, dass wir dort – das wissen wir auch als Koalition – mit steigenden Kinderzahlen zu rechnen haben. Wir wissen aber auch, dass wir eben nicht genau wissen, wie viel Kinder es sind, die in den nächsten Jahren zu uns kommen, ja, zum Teil wissen wir es noch nicht einmal, weil die statistische Grundlage durchs Bundesamt fehlt, wie viel Kinder derzeit zu uns kommen und in den nächsten Wochen und Monaten in die Schulen einmünden. Das alles macht die Arbeit nicht leichter. Trotz alledem, Herr Emde, ist die Landesregierung, sind die Schulämter und ist jede einzelne Schule, staatliche oder freie Schule, derzeit intensiv dabei, zu schauen, welche Möglichkeiten sie haben, in Sprachförderung als Erstes und als Zweites dann in Einmündung in den regulären Unterricht, die Kinder auch wirklich zu integrieren, die zu uns kommen. Da haben die Schulen unsere volle Unterstützung verdient. Da reicht es nicht, einfach sich einen schlanken Fuß zu machen und zu sagen: „Landesregierung mach mal!“, sondern es gehört natürlich auch mit zur Wahrheit dazu, dass das im Maßnahmenpaket der Bundesregierung einfach nicht abgebildet ist. Da kann man auf die Kultushoheit der Länder verweisen, es bringt uns nur nicht weiter. Wir brauchen hier noch einmal Nachverhandlungen. Wir wissen, dass die Nachverhandlungen auch in den nächsten Tagen weiter laufen werden. Wir wünschen dort der Landesregierung viel Erfolg, um dort auch mit dem Bund ein ehrliches Ergebnis zu erzielen, damit Integration der Menschen, die zu uns kommen, gelingen kann.


Nichtsdestotrotz erledigen wir natürlich unsere Aufgaben. Wir haben im Schulfinanzierungsgesetz, das ist ja schon angesprochen worden, diverse Aufgaben beschrieben, unter anderem auch die …



Präsident Carius:


Herr Wolf, es gibt eine Anfrage des Kollegen Tischner. Würden Sie die beantworten?



Abgeordneter Wolf, DIE LINKE:


Aber sicher.



Präsident Carius:


Herr Tischner.



Abgeordneter Tischner, CDU:


Herr Kollege Wolf, Sie haben gerade davon gesprochen, Sie möchten nachverhandeln auf Bundesebene. Um nachverhandeln zu können auf Bundesebene, muss man konkrete Zahlen haben. Können Sie uns vielleicht heute mitteilen, wie viele Flüchtlinge momentan in den Thüringer Schulen beschult werden?



Abgeordneter Wolf, DIE LINKE:


Herr Tischner, wie Sie wissen, ändern sich die Zahlen fast täglich, auf jeden Fall wöchentlich, sodass ich Ihnen eine taggenaue Analyse nicht liefern kann. Ich kann Ihnen aber in etwa sagen, dass wir derzeit – das wissen Sie auch aus dem Bildungsausschuss, das haben wir besprochen – in etwa 5.100 Kinder und Jugendliche an den Thüringer Schulen haben. Das steigt aber rasant an. Allein die Zahl der unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge – das wissen Sie auch – ist in den letzten Wochen von knapp 300 auf über 700 angestiegen. Da sehen Sie schon –  und da sind wir auch im Gespräch, auch gerade im Bildungsausschuss –, wie schwierig die Bewältigung dieser Aufgabe ist. Aber, wie schon gesagt, die Schulen stellen sich dieser Aufgabe und sie werden von uns unterstützt.


(Zwischenruf Abg. Tischner, CDU: Hoffentlich sieht das Ihre Regierung auch so!)



Präsident Carius:


Herr Wolf, es gibt eine weitere Anfrage. Lassen Sie die auch zu?



Abgeordneter Wolf, DIE LINKE:


Ich hatte gar nicht erwartet, dass wir bei der Verlängerung eines Gesetzes so eine Diskussion haben. Bitte schön, Herr Voigt.



Abgeordneter Dr. Voigt, CDU:


Ich bin ja immer für Lernen, auch im Plenarsaal. Mich interessiert jetzt: Sie haben die Zahl genannt – 5.100. Ich kann mir vorstellen, dass Sie damit nicht die Flüchtlingszahl meinen, sondern die Kinder nichtdeutscher Herkunft, denn das kann maximal sein. Wir wissen ja, wie viele Flüchtlinge in diesem Jahr nach Thüringen gekommen sind. Insofern interessiert uns: Wie hoch ist die Zahl der Flüchtlingskinder, die in den Einrichtungen sind?



Abgeordneter Wolf, DIE LINKE:


Die Statistik, auf die ich mich hier beziehe, bezieht sich auf Kinder und Jugendliche, die in den letzten zwei Jahren nach Deutschland gekommen und dementsprechend auch so erfasst sind. Wir wissen natürlich, dass allein seit September mehrere Hundert, Tausend


(Zwischenruf Abg. Dittes, DIE LINKE: Da war ein Komma!)


– ich kann es Ihnen nicht genau sagen, weil diese Zahlen liegen mir nicht vor und soweit ich weiß auch dem Ministerium nicht, weil sie erst vom Bund gegeben werden –, wieviele Kinder in den Erstaufnahmeeinrichtungen sind. Wir wissen, dass sie nach drei Monaten in das Schulsystem einmünden und etwa nach einem halben Jahr nach Ankunft die Sprachvoraussetzung haben sollten, bei intensiver Sprachförderung, um auch in den regulären Unterricht einzumünden.


Aber, Herr Dr. Voigt, wie schon gesagt: Dort sind die Schulen, dort sind die Schulämter, das Ministerium intensiv dran, diese Aufgabe zu bearbeiten.Wir nehmen uns auch immer wieder – das haben wir auch im Bildungsausschuss beschlossen – die notwendige Zeit, um uns im Bildungsausschuss darüber zu verständigen.


Zur Beförderung von Schülerinnen und Schülern: Thüringen ist ein Flächenland und die Beförderung der Schülerinnen und Schüler ist zwingende Voraussetzung für die Aufrechterhaltung eines flächendeckenden Schulangebots in allen Altersstufen. Den bewährten Schlüssel in der Verteilung der Mittel zur Schülerbeförderung nach § 4 Schulfinanzierungsgesetz in Verbindung mit § 18 Finanzausgleichsgesetz, nach dem zwei Fünftel der Mittel anhand der Zahl der Schüler und drei Fünftel der Mittel anhand der Fläche ausgereicht werden, werden wir beibehalten. Im Haushaltsansatz 2016 bringt Rot-Rot-Grün 172.000 Euro mehr zum Ansatz – das ist ein Anwachsen auf 9,803 Millionen Euro – und im Jahr 2017 noch mal auf 9,975 Millionen Euro. Damit kommen wir der Verpflichtung nach, dort auch einen Kostenausgleich vorzunehmen.


Politisch gestalten wird Rot-Rot-Grün vor allem bei den Schulbauten, also der baulichen Voraussetzung für das Gelingen guter Schule. Hier werden wir neben den angesetzten 15 Millionen pro Jahr für den Sonderlastenausgleich der Schulbauten nach § 22 Finanzausgleichsgesetz im Jahr 2016 zusätzlich 9 Millionen Euro und im Jahr 2017 24 Millionen Euro für ein Schulinvestitionsprogramm zur Verfügung stellen. Damit setzen wir einen wichtigen Bereich des Koalitionsvertrags um und sorgen dafür, dass gute Bildung in der räumlichen Ausstattung möglich ist und der durch die Vorgängerregierungen angelaufene Sanierungsstau und Neubaubedarf abgearbeitet wird.


Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, wie ich ausführen konnte, ist die Entfristung des Schulfinanzierungsgesetzes notwendig, und die inhaltliche Ausgestaltung findet ihre Umsetzung im Regierungshandeln von Rot-Rot-Grün. Daher werbe ich für die Zustimmung zur Entfristung. Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.


(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)


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