Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Gesetzes über das Petitionswesen

Anja Müller

Zum Gesetzentwurf der Fraktion der FDP - Drucksache 7/985

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, ich finde das heute sehr spannend, dass wir hier außerhalb des Petitionsberichts auch mal über das Petitionsrecht diskutieren und ich sage, Frau Bergner, gut, dass wir die Diskussion hier heute beginnen. Wir werden uns der Ausschussüberweisung auch nicht verschließen, aber ich möchte auf ein paar Sachen eingehen.

 

Sie haben jetzt hier als Fraktion der FDP einen Vorschlag dargelegt. Da muss ich gestehen, der ist ein bisschen unkonkret. Sie haben in Ihrem Antrag auch das Petitionsrecht des Deutschen Bundestags dargelegt. Und daraus will ich mal kurz vorlesen. Da heißt es nämlich: „Mitzeichner einer öffentlichen Petition oder Personen, die sich mit Diskussionsbeiträgen daran beteiligen, geben ihren Namen, ihre Anschrift und E-Mail-Adresse an. Veröffentlicht werden der Name oder – auf Wunsch der/des Mitzeichnenden – ein standardisiertes Pseudonym […].“ Ich finde, diese Regelung, da muss man diskutieren, kann und sollte man auch hier in Thüringen übernehmen.

Denn eins möchte ich auch sagen, Sie haben ein bisschen auf ein Dilemma der Angst angespielt. Wir hatten eine sehr starke Petition, da ging es darum, Rechtsrockkonzerte zu verbieten. Menschen haben unterzeichnet, aber es gab auch einige, die haben uns persönlich angeschrieben und haben gesagt, ich würde gerne mitzeichnen, aber ich hab einfach Angst. Aus diesem Grunde gebe ich Ihnen recht: Ja, es kann auch zu Angstgefühlen in der Bevölkerung kommen, wenn ich mich für eine Sache einsetze, weil unsere Gesellschaft einfach aufgeheizt ist.

 

Aus dem Grunde haben wir uns in der Koalition auch noch mal mit dem Petitionsgesetz in Gänze auseinandergesetzt. Und wir sehen auch Verbesserungsbedarf im Hinblick darauf, wie wir die Menschen schützen können, wenn sie sich beteiligen wollen. Es ist nun mal auch der Bürgerausschuss, wie ich ihn immer gerne nenne. „openPetition“ hat mal eine Analyse gemacht. Da stellen sie das Thüringer Petitionsgesetz ganz oben in ihr Ranking. Also wir sind Spitzenreiter. Das bedeutet aber nicht, dass wir da stehen bleiben sollten. Wir haben noch ein paar Vorschläge, die wir dann gerne mit Ihnen im Ausschuss diskutieren wollen würden. Von dem her stimmen wir dem zu. Da geht es einerseits auch um die Anerkennung der Unterschriften. Auch da gibt es Klarstellungsbedarf. Nehmen wir nur die, die online eingereicht worden sind oder auch die, die Leute auf der Straße sammeln. Müssen wir uns die Petitionsplattform, diese Beteiligungsplattform in Gänze mal angucken? Wie kann man das besser gestalten, bürgerfreundlicher auf den Weg bringen? Von daher danke ich Ihnen für den Antrag, aber ich nenne es mal ein kleines Bleichmittel, das zu unkonkret für uns ist. Lassen Sie uns im Ausschuss darüber diskutieren. Vielen Dank.

 

(Beifall DIE LINKE)

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