Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Gesetzes über das Petitionswesen 3/3

Anja Müller

Zum Gesetzentwurf der Fraktionen DIE LINKE, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 7/2042

 

Meine sehr verehrten Damen und Herren, sehr geehrte Frau Präsidentin und liebe Zuschauerinnen und Zuschauer am Livestream, wir reden heute über einen Gesetzentwurf, der zur Verbesserung der Mitbestimmungsrechte in Thüringen zur Stärkung der direkten Demokratie im Zuge des Petitionsausschusses durch die regierungstragenden Fraktionen eingebracht worden ist. Wir haben heute auch durch den Kollegen Müller von den Grünen gehört, worum es vielmals geht.

 

Ich möchte noch mal etwas zu der Öffentlichkeit der Ausschüsse sagen und warum wir in dem Gesetz auch „weitestgehend“ formuliert haben als Vorschlag, weil es natürlich so ist, und da nehme ich mal das Beispiel, was Steuern anbetrifft, dass wir uns immer auch an rechtliche Bestimmungen halten müssen. Aber was wir im Gespräch gerade mit dem Bayerischen Landtag, mit den Vertretern des Petitionsausschusses, dort erlebt haben, ist, dass die Öffentlichkeit des Ausschusses keineswegs dazu führt, dass Menschen, Regierungsvertreter, die uns Rede und Antwort stehen müssen, Angst haben müssen, etwas zu äußern. Herr Heym, ja, natürlich wird in Bayern etwas anders im Petitionsausschuss gearbeitet. Dort gibt es einen Petitionsausschuss, der tagt öffentlich, und daneben gibt es weitere Ausschüsse, die tagen auch öffentlich. Und in allen öffentlichen Ausschüssen werden Petitionen bearbeitet und behandelt. Das hat keineswegs dazu geführt, dass die Landesregierung nicht genügend Auskunft geben kann oder wird – im Gegenteil. Wir sind als Vermittler, als Problemlöser, als Anliegentreiber auch gefordert in diesem Ausschuss. Und ich glaube, wenn Menschen sich an uns wenden – ich rede wirklich von Menschen und nicht nur von Bürgerinnen und Bürgern; das hat auch was damit zu tun, dass jede und jeder sich an den Petitionsausschuss wenden kann, unabhängig der Staatsangehörigkeit –, wenn die Menschen sich mit einem Problem an uns wenden, wir sollen es lösen, dann sollen sie auch die Möglichkeit haben, zu sehen, wie wir zu dieser Lösung kommen. Das ist, glaube ich, auch ein Grund, warum wir sagen, Öffentlichkeit des Ausschusses weitestgehend, wie es im Gesetzentwurf dargelegt worden ist. Und eine Herzensangelegenheit ist auch die Anerkennung der handschriftlichen Unterschriften, was wir auch in dem Gesetzentwurf eingebracht haben, weil wir stehen in einem bitteren Konkurrenzkampf mit unserer Petitionsplattform. Die wurde vor sieben Jahren, als das Petitionsgesetz damals so novelliert worden ist, auf den Weg gebracht und die Zeit hat uns einfach überholt. Wir erleben es, dass Menschen sich an private Plattformen wenden, wie „Change.org“, wie „openPetition“. Wir erzählen ihnen aber dann auch nicht, was mit ihren Daten passiert. Ich glaube, auch da müssen wir die Finger in die Wunde legen und sagen: Wir müssen moderner werden, wir sind das Parlament, hier sollen sich die Menschen hinwenden und da ist unsere Plattform auch gefragt.

 

Natürlich wissen wir auch als regierungstragende Fraktion, dass die Landtagsverwaltung da auch schon daran arbeitet und wir auch immer schauen müssen, wie kann das personell auch untersetzt und gestärkt werden im Sinne der Menschen, die Hilfe bei uns suchen und deswegen, weil es halt immer noch ein kleines Problem ist, mit unserer Petitionsplattform, mal stürzt sie ab, das haben wir im Oktober erlebt. Da gab es unglaublich viele Menschen, die sich an uns gewandt haben und die gehen dann halt lieber los, sammeln Unterschriften handschriftlich und ich glaube, da müssen wir zeigen, auch, dass wir die anerkennen. Weil wenn jemand von Haustür zu Haustür geht, für ein Petitum wirbt, dann sollten wir das auch würdigen und es darf nicht zum parteipolitischen Spielchen werden. Da erinnere ich mich auch an eine Petition. Da ging es um das Azubi-Ticket in Greiz. Die jungen Menschen hatten unglaublich viele handschriftliche Unterschriften gesammelt und dann war es leider eine Mehrheit in diesem Ausschuss – so wie ich mich erinnere – die nicht dafür gestimmt hat, obwohl bei anderen Petitionen so verfahren worden ist. Da sage ich, das hängt auch ein bisschen mit parteipolitischen Spielchen zusammen. Hier wollen wir eine Klarstellung und eine Regelung finden.

Ich freue mich ganz sehr auf die Diskussion. Ich will gar nicht viel mehr darüber sagen. Wir werden das in dem Ausschuss ausdiskutieren müssen. Ich freue mich auch auf eine öffentliche Anhörung und werbe ebenfalls darüber, das an den Petitionsausschuss federführend zu überweisen und auch an den Ausschuss für Migration, Justiz und Verbraucherschutz. Vielen Dank.

 

(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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