Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Gesetzes über das Petitionswesen 1/3

Anja Müller

Zum Gesetzentwurf der Fraktionen DIE LINKE, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 7/2042

 

Meine sehr verehrten Damen und Herren, sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Zuschauerinnen und Zuschauer am Livestream, wir haben in Thüringen ein sehr gutes Petitionsgesetz, vielleicht sogar das beste im bundesweiten Vergleich. Doch die Koalitionsfraktionen haben sich gemeinsam auf den Weg gemacht, ein noch besseres, ein noch bürgerfreundlicheres und noch transparenteres Ihnen vorzulegen.

 

Im Jahr 2013 wurde das Thüringer Petitionsgesetz zuletzt geändert und damit die Möglichkeit geschaffen, Petitionen zu veröffentlichen, mitzuzeichnen und öffentlich im Thüringer Landtag anzuhören. Seitdem sind sieben Jahre vergangen und wir konnten in dieser Zeit viele positive Erfahrungen mit den neuen Regelungen sammeln. Allerdings wurden nicht nur positive Erfahrungen gemacht. Es wurden in der Praxis auch Defizite des Gesetzes festgestellt. Insbesondere gab es in der Vergangenheit immer wieder Unsicherheit darüber, wie mit Unterschriften, handschriftlich gesammelten Unterschriften umzugehen ist, wenn die auf der Petitionsplattform des Thüringer Landtags eingegangenen Unterschriften nicht das Quorum erreicht haben. Mit der Gesetzesänderung und der Anerkennung von handschriftlich gesammelten Unterschriften beseitigen wir diese Unsicherheit. Eine zusätzliche Hürde im Gesetz ist die Verpflichtung zur Veröffentlichung des Namens und des Wohnorts bei der Mitzeichnung von Petitionen. Mit der Gesetzesänderung führen wir die Möglichkeit der Veröffentlichung eines Pseudonyms ein. Die konkreten Daten müssen aber weiterhin der Landtagsverwaltung übermittelt werden. Bei diesem Änderungspunkt sehen wir zudem große Überschneidungen mit dem Gesetzentwurf der FDP-Fraktion in der Drucksache 7/985.

 

Des Weiteren wollen wir für mehr Transparenz in der Ausschussarbeit sorgen. Der Petitionsausschuss hat nicht nur Verfassungsrang, er ist auch die direkteste Verbindung des Landtags zu den Menschen in Thüringen. Wir wollen daher die Sitzungen des Petitionsausschusses im Interesse der Menschen in Thüringen weitgehend öffentlich machen. Wir sehen in dieser Regelung eine durch die Thüringer Verfassung abgedeckte, zulässige Ausnahme zur bisher grundsätzlichen Nichtöffentlichkeit der Ausschusssitzungen. Für eine stärkere Einbindung und Beteiligung der Menschen soll auch die Fortentwicklung der Petitionsplattform sorgen, diese sei, so wird von Menschen im Land immer wieder mitgeteilt, umständlich zu bedienen und hinke der technischen Entwicklung im Vergleich zu den Plattformen von privaten Anbietern hinterher. Eine verbindliche und regelmäßige Evaluation der elektronischen Beteiligungsmöglichkeiten ist daher angezeigt.

 

Des Weiteren wird die Möglichkeit zur Diskussion von Petitionen, die sich in der Mitzeichnungsphase befinden, in die Online-Petitionsplattform implementiert. Darüber hinaus wird mit dem Gesetzentwurf die bisherige Zersplitterung der petitionsrechtlichen Regelung zwischen Petitionsgesetz und Geschäftsordnung aufgehoben. Alle Verfahrensvorschriften, die den Petitionsausschuss betreffen, werden in das neue Gesetz überführt und gebündelt.

 

Ich hoffe, die von uns als Regierungskoalition eingebrachten Änderungspunkte zum Petitionsgesetz treffen auf eine breite Unterstützung und Zustimmung.

 

In jedem Fall freue ich mich auf eine konstruktive Debatte in diesem Haus und im Ausschuss, im Petitionsausschuss, aber auch im Ausschuss für Justiz, denn schließlich – und da gucke ich mal in alle Runden – geht es um den heißen Draht zu den Menschen und für die Menschen in Thüringen. Vielen Dank.

 

(Beifall DIE LINKE)

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