Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Förderfondsgesetzes

Ronald Hande

Zum Gesetzentwurf der Landesregierung - Drucksache 7/1502

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, es wurde heute schon sehr viel gesagt, sehr viel Richtiges gesagt, sehr viele Ausführungen zu einzelnen Punkten auch schon im Detail getan. Ich möchte mich an der Stelle nicht wiederholen, möchte aber die Gelegenheit nutzen, gerade mit zwei Punkten an der Stelle noch mal aufzuräumen.

 

Gestatten Sie mir trotzdem eine kleine Vorbemerkung: Der Ministerpräsident hat heute zu Beginn der Debatte gesagt, dieser Haushalt hat viele Konjunktive. Bei einer Haushaltsaufstellung unter diesen Voraussetzungen, unter diesen Gegebenheiten bekommt mein Haushälterbauch so einiges Grummeln, um das mal so zu sagen. Dennoch sind wir natürlich alle miteinander in der Verantwortung, einen entsprechenden Haushalt aufzustellen. Die Landesregierung ist ihrer Verantwortung, diesen Haushalt vorzulegen, nachgekommen. Die Landesregierung sorgt damit natürlich für Verlässlichkeit, Stabilität und Planbarkeit für alle Beteiligten in Thüringen.

 

Warum es volkswirtschaftlich nicht sinnvoll ist, einen Sparhaushalt vorzulegen, und es stattdessen sinnvoller ist, gegen diese Krise mit einer deutlichen finanziellen Kraft haushalterisch vorzugehen, wurde auch schon ausgeführt, auch darauf möchte ich nicht weiter eingehen. Fakt ist, wir können das in Thüringen stemmen, ja, wir können das mit einer Kreditaufnahme stemmen, aber auch durch die in den letzten Jahren angesparten Rücklagen – Staatssekretär Schubert führte das ja auch schon aus.

 

Zu den Rücklagen möchte ich gern etwas sagen: Prof. Voigt stellte es in seinem Redebeitrag heute so dar, dass wir jedes Jahr die Rücklagen plündern würden, also in der Vergangenheit – in den letzten Jahren –. Auch Kollege Kowalleck führte aus, dass der Sparstrumpf von uns ebenfalls geplündert werden würde. Ich würde gern bei diesem Beispiel bleiben und da auch gern ins Detail gehen. Wir haben mit 2014 eine Rücklage von 330 Millionen Euro übernommen. Im Jahr 2015 konnten wir 139 Millionen Euro dieser Rücklage zuführen, 2016 – plus 417 Millionen Euro, 2017 – plus 481 Millionen Euro, 2018 – plus 150 Millionen Euro, 2019 – plus 332 Millionen Euro. Das macht in der Summe die Ihnen bekannte Zahl von 1,849 Milliarden Euro in der Rücklage.

 

Wir hatten also in den letzten Jahren einen Aufwuchs in der Rücklage von 1,5 Milliarden Euro. Gleichzeitig möchte ich an der Stelle auch noch mal daran erinnern, dass wir in dem gleichen Zeitraum den Schuldenberg von 16 Milliarden Euro auf 15 Milliarden Euro senken konnten, das heißt de facto, 2,5 Milliarden Euro, die wir rein theoretisch hätten ausgeben können, es aber nicht getan haben, weil wir Vorsorge betreiben wollten. Wie richtig das war, sehen und erkennen wir in der jetzigen Situation, vor der wir stehen und die eine der größten Herausforderungen in diesem Land ist. Da bin ich der Landesregierung tatsächlich sehr dankbar, dass sie mit der Aufstellung dieses, ich nenne es mal, haushalterischen – nein, ich sage nicht Kunstwerk – Gesamtpakets damit nicht nur das Heute und Morgen denkt, sondern eben auch das Übermorgen, denn auch jetzt ist schon zumindest sehr wahrscheinlich absehbar, dass die Aufstellung des Haushalts 2022 auch nicht unbedingt einfach wird.

 

Mein zweiter Punkt: Heute in der Debatte fiel der Ausdruck „Wahlkampfhaushalt“. Also ganz ehrlich: Wenn Sie die Fortsetzung, die Stabilisierung der gesamtwirtschaftlichen Verhältnisse in Thüringen als „Wahlkampfhaushalt“ bezeichnen, wahrscheinlich, weil wir Anfang nächsten Jahres Wahlen haben, müssen Sie das so tun, aber es ist doch arg weit hergeholt. Ich sage es ganz persönlich auch aus linker Sicht: Dass wir kein drittes beitragsfreies Kindergartenjahr in diesem Haushalt vorfinden, dass die Stellenfrage bei Lehrerinnen und Lehrern ungeklärt ist, auch die ganze Besoldungsfrage und viele andere, das ist auch aus linker Sicht natürlich nicht schön, aber wir müssen selbstverständlich die gesamtwirtschaftlichen und finanziellen Rahmenbedingungen beachten. Ich sehe, dass dieser Haushaltsentwurf ein Entwurf von Kontinuität ist. Und ich sehe ebenfalls, dass es aus meiner Sicht eine haushalterische Aussage ist, dass sich dieses Bundesland auch und gerade in schwierigen Zeiten auf seine Landesregierung verlassen kann. Deshalb ist es natürlich wichtig, dass wir ins Detail gehen. Wir haben ja dann in den einzelnen Ausschussberatungen auch genug Zeit und Gelegenheit dazu. Ja, natürlich, Herr Kowalleck – er ist nicht da –, auch die September-Steuerschätzung wird da Einfluss finden, keine Frage. Es ist wichtig, dass wir uns inhaltlich auseinandersetzen, aber die zeitliche Schiene ist eben auch nicht unerheblich. Denn jetzt ist es an uns, am Parlament, jetzt sind wir dran, Verantwortung zu übernehmen. Ich lade Sie im Namen meiner Fraktion ganz herzlich dazu ein, das in den Ausschüssen so voranzutreiben, damit wir dann im Dezember unserem Land einen fertigen Haushalt vorlegen können. Vielen Dank.

 

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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