Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Corona-Pandemie-Hilfefondsgesetzes 2/2

Ronald Hande

Zum Gesetzentwurf der Fraktionen DIE LINKE, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 7/6298

 

Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, wie ich bereits bei der Einbringung des Gesetzentwurfs gesagt hatte, basiert dieser auf den guten Erfahrungen, die wir bisher mit dem Coronasondervermögen gemacht haben. Dieses Sondervermögen hat sich in seiner Form tatsächlich als ein sehr praktikables Mittel in der Krise erwiesen.

 

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

 

Und, ja, die Linke war/ist Sondervermögen gegenüber bisher immer sehr kritisch eingestellt gewesen, eben weil wir bisher gesehen haben oder sehen mussten, dass die parlamentarische Kontrolle durchaus dann nicht mehr so gegeben war, wie wir uns das insbesondere als Haushälter gewünscht hätten.

 

(Beifall Gruppe der FDP)

 

Aber, Herr Kemmerich, die genannte parlamentarische Kontrolle findet jetzt im Haushalts- und Finanzausschuss mit dem Beschluss des Sondervermögens statt. Und, wie gesagt, gerade in der Krise hat sich ein solches Sondervermögen als sehr praktikabel erwiesen. Jetzt sind wir in einer neuen Krise und insbesondere sind jetzt momentan Haushalte auch mit kleinen Einkommen von einer enormen Belastung bis hin zu Existenzängsten betroffen, und da ist es Ansinnen meiner Fraktion, auch der Koalition gewesen, sich sehr zeitig Gedanken darüber zu machen, wie wir schnell helfen können, so schnell wie möglich, in dem Wissen, dass diese Hilfen kein zusätzliches oder ergänzendes Sozialsystem schaffen können. Da ist nach wie vor der Bund gefragt und auch in einer Verantwortung, der er sich nicht entziehen kann.

 

Wir wollen mit der Umwidmung des bisherigen Coronasondervermögens eine Möglichkeit schaffen, ganz besondere Härten abzufangen und etwas abzumildern. So fordern wir beispielsweise die Errichtung eines Härtefallfonds in Höhe von 10 Millionen Euro im Rahmen dieses Sondervermögens, um entsprechend ganz betroffenen Familien mit Kindern umgehend und schnell helfen zu können. Aus diesem Grund liegt der Gesetzentwurf der Koalition vor, der bewusst schlank gehalten ist, damit aber auch sehr flexibel. Die Konkretisierung zu einzelnen Maßnahmen soll und wird gemeinsam mit der Landesregierung dann im Haushalts- und Finanzausschuss in Form des Wirtschaftsplans entsprechend vorgelegt, diskutiert und dann natürlich auch auf den Weg gebracht werden. Unser Ziel ist es, diesen Gesetzentwurf, also die Ertüchtigung des bisherigen Sondervermögens, in erster und zweiter Lesung zu beraten, so schnell wie möglich.

Nun haben wir gesehen und vernommen, dass die CDU ebenfalls einen Gesetzentwurf vorgelegt hat, der nun im Haushalts- und Finanzausschuss beraten werden soll.

 

Liebe CDU, sehr geehrte Damen und Herren von der CDU, Ihnen ist doch sicherlich durchaus bewusst – sicherlich oder vielleicht auch gewollt –, dass dies weitere Beratungen mit sich bringt, weitere Anhörungen, Lesungen, damit verbundene Fristen und damit sehr viel Zeit ins Land geht, die uns fehlt: Wochen, vielleicht sogar Monate, das weiß man nicht. Das hat nichts mit schneller Hilfe zu tun, das hat nichts damit zu tun, schnell auf diese Krise, die wir momentan haben, reagieren zu können.

 

(Beifall DIE LINKE)

 

Warum verzögern Sie diese Hilfen? Dabei, wenn ich mir Ihren Antrag bzw. Ihren Gesetzentwurf anschaue, sind darin durchaus einige Punkte, die man sicherlich diskutieren und mittragen könnte.

 

(Zwischenruf Abg. Emde, CDU: Deswegen haben wir es eingebracht!)

 

Aber, sehr geehrter Herr Emde, zum Beispiel ist die Erweiterung der Laufzeit auf 2024, die Sie vorschlagen, ein Punkt, bei dem ich sage, da kann man durchaus mitgehen, über den zeitlichen Rahmen kann diskutiert werden. Aber auch spezifische Zwecke, die Sie in Ihrem Gesetzentwurf nennen, sind in manchen Punkten durchaus machbar und könnten übernommen werden, einzig die Mittelverteilung – das hat Kollegin Merz bereits angesprochen –, die Sie auf 85 Prozent zur Bewältigung der Energiekrise und 15 Prozent zur Überwindung der Coronapandemie festlegen wollen, halte ich für wenig praktikabel und auch sehr unflexibel gestaltet.

 

Wir könnten darüber reden, ich lade Sie sehr herzlich dazu ein. Wir können einige Punkte aus Ihrem Gesetzentwurf gern in unseren Gesetzentwurf übernehmen. Wir können diesen Gesetzentwurf morgen in zweiter Lesung beschließen, ich weiß nicht, was dagegenspräche, außer vielleicht der Punkt, dass Sie verzögern wollen, dass Sie sich mit diesem Punkt profilieren wollen. Ich frage Sie: Warum profilieren Sie sich? Auf wessen Kosten? Auf welchen Schultern? Nämlich auf denen der Menschen, die dringend Hilfe benötigen, wollen Sie sich profilieren.

 

(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

 

Das lehnen wir ab. Deshalb appelliere ich sehr intensiv an Sie: Beschließen Sie morgen mit uns in zweiter Lesung unseren Gesetzentwurf, bringen Sie Hilfen auf den Weg, helfen Sie den Menschen in Thüringen und versuchen Sie nicht, hier – Parteipolitik wollte ich jetzt nicht sagen, aber sehen Sie es praktisch: Die Menschen in unserem Land brauchen die Hilfen und sie brauchen sie nicht erst in ein paar Wochen,

 

(Zwischenruf Abg. Prof. Dr. Voigt, CDU: Nachdem Sie den ganzen Sommer gepennt haben!)

 

sie brauchen sie sofort. Herr Voigt, springen Sie über Ihren Schatten, stimmen Sie zu.

 

(Beifall DIE LINKE)

Dateien