Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Corona-Pandemie-Hilfefondsgesetzes 1/2

Ronald Hande

Zum Gesetzentwurf der Fraktionen DIE LINKE, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 7/6298

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, ich kann und möchte das an der Stelle relativ kurz halten. Wie Sie wissen, haben wir seit geraumer Zeit ein Corona-Sondervermögen hier in Thüringen. Mit diesem Corona-Sondervermögen haben wir ein sehr probates Mittel der schnellen und direkten Hilfe für Menschen, Unternehmen, Institutionen in Thüringen, mit dem wir meiner Meinung nach in den vergangenen Monaten, eigentlich schon Jahren, sehr gute Erfahrungen gemacht haben. Ich erinnere daran, den Wirtschaftsplan zu dem Sondervermögen – der wird im HuFA beraten, er wird mit der Landesregierung gemeinsam beraten und dann im Konsens mit Mehrheit im Haushalts- und Finanzausschuss jedes Mal angepasst, ist damit sehr flexibel, und eine entsprechende parlamentarische Kontrolle besteht.

 

Dieses Sondervermögen möchten wir jetzt mit dem vorliegenden Gesetzentwurf erweitern und damit – gestern haben wir das in zahlreichen Aktuellen Stunden sehr intensiv debattiert – auch dazu nutzen, die aktuellen Folgen des Krieges und der Energiekrise für die Menschen in Thüringen entsprechend in einer gewissen Form und dem gegebenen Rahmen abzufedern. Das bisherige Corona-Sondervermögen soll dieses Jahr auslaufen, die verbleibenden Mittel, die keine Verwendung fanden, entsprechend in den Kernhaushalt überführt werden. Wir wollen mit dem vorliegenden Gesetzentwurf das Sondervermögen in seiner Zweckbestimmung – wie gesagt – auch gegen die Folgen der Energiekrise verwenden, zusätzlich zu den Folgen der Corona-Pandemie, und die Laufzeit auf das Jahr 2023, also um ein Jahr, erweitern. Ich freue mich jetzt auf die Diskussion dazu und werde in meinem Redebeitrag dann noch weiter dazu ausführen. Danke sehr!

 

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Dateien