Zweiter Entwurf zur Änderung des Landesentwicklungsprogramms Thüringen hier: Beteiligung des Landtags gemäß § 4 Abs. 3 des Thüringer Landesplanungsgesetzes

Ralf Kalich

Unterrichtung durch die Landesregierung - Drucksache 7/9466

 

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Werter Kollege Voigt, ich weiß ja nicht, wer Ihnen eingeredet hat, dass wir eine Stellungnahme im Landtag abgegeben haben.

 

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

 

Es gibt keine gemeinsame Stellungnahme des Thüringer Landtags, denn wir sind uns im Ausschuss nicht einig geworden. Sie können natürlich eine persönliche Meinung haben und die CDU-Fraktion hat eine Meinung, aber es gibt keine gemeinsame Stellungnahme, das möchte ich als Erstes hier mal klarstellen.

 

(Beifall DIE LINKE)

 

Als Zweites geht es mir mal um Begrifflichkeiten. Sie haben in Ihrer Rede fünfmal „Landesentwicklungsplan“ gesagt. Ein Blick in die Tagesordnung würde Ihnen bereits zeigen, dass wir über das Landesentwicklungsprogramm reden. Und Punkt 3, wenn Sie den Ministerpräsidenten hier zitieren, dann hätten Sie den zweiten Teil des Satzes gern mit sagen können. Er hat nämlich sinngemäß gesagt, dass es ihm in der Diskussion viel zu sehr um die Kreisgrenzen ging und man in Wirklichkeit über die Leistungsfähigkeit von kommunalen Strukturen hätte reden müssen.

 

(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

 

Das mal an den Anfang gestellt.

 

Vizepräsidentin Henfling:

 

Herr Abgeordneter Kalich, erlauben Sie eine Zwischenfrage des Abgeordneten Malsch?

 

Abgeordneter Kalich, DIE LINKE:

 

Selbstverständlich.

 

Abgeordneter Malsch, CDU:

 

Herr Kollege, ist Ihnen bekannt, dass es Beschlussempfehlungen aus drei Ausschüssen gibt, die nur hier im Parlament keine Mehrheit gefunden haben? Beschlussempfehlungen gibt es!

 

(Heiterkeit DIE LINKE)

 

Abgeordneter Kalich, DIE LINKE:

 

Damit haben Sie ja die Frage selber beantwortet, Herr Malsch. Es gab keine Mehrheit hier im Landtag und das bestimmt ja letztendlich darüber, ob eine Stellungnahme rausgeht oder nicht.

 

Nachdem wir uns im Dezember letzten Jahres mit dem ersten Entwurf des Landesentwicklungsprogramms beschäftigt haben, liegt uns nun seit dem 16.01.2024 der zweite Entwurf der Landesregierung vor. Erneut geht es nicht nur um die Umsetzung der bundesweiten Vorgaben zur Windenergie, sondern auch um planerische Strukturen des Landes Thüringen, wie hier ja durch meine Vorredner bereits erwähnt worden ist. Auch beim zweiten Entwurf möchten wir ausdrücklich begrüßen, dass mit der geplanten Teilfortschreibung des Landesentwicklungsprogramms ein positiver Beitrag für die raumordnerische Struktur des Freistaats und den Klimaschutz geleistet und die Energieversorgungssicherheit gesteigert wird. So stellt die Bestimmung von Grundzentren als kleinste raumordnerische Strukturelemente und Stabilisierungspunkte auf Landesebene nämlich keine Schwächung der Regionalplanung dar, sondern die Erhaltung wachsender Strukturen durch einen gesamteinheitlichen Blick auf unser Land.

Das Thema „Windenergie“ war ja nun mehrfach Inhalt von Debatten hier im hohen Haus. Erst gestern haben wir erneut sehr kontrovers darüber diskutiert und ich möchte nicht müde werden zu betonen, dass die Nutzung von Windenergie einen Grundstein nachhaltiger Entscheidungen in Thüringen darstellt, die nicht nur Rücksicht auf die langfristige Gesundheit der Umwelt nehmen, sondern auch Thüringen als lebenswerten Wohnort und blühenden Wirtschaftsstandort fördern. Daher unterstützen wir weiterhin die Festlegungen, die mit dem Landesentwicklungsprogramm getätigt werden, um die Vorgaben der Bundesebene in die Realität zu bringen. Jede Einschränkung würde zur überhöhten Belastung auf anderen Flächen führen. Und da stehen wir ja in einer Reihe mit der CDU in Hessen oder der CSU in Bayern, die uns dabei ja argumentativ und auch praktisch unterstützen. Diese Regelungen sind für uns nicht verhandelbar, da sie klare Leitlinien des Windenergieausbaus darstellen, die uns helfen, den befürchteten Wildwuchs zu vermeiden und sowohl den Regionalen Planungsgemeinschaften als auch den Menschen vor Ort Beteiligungsmöglichkeiten einräumen und somit auch Sicherheiten schaffen.

 

Und wenn ich an die gestrige Debatte denke und die Ziele, die die CDU formuliert, bis 2040 nur noch grüne Energie fließen zu lassen, dann möchte ich mal an zwei Zahlen erinnern. Insgesamt geht man davon aus, dass wir 22 Terrawattstunden im Jahre 2040 brauchen. Bis dahin soll das ja geschafft werden. Gegenwärtig stellen wir 3 Terrawattstunden aus Windenergie her. Sie selber formulieren, 10 Terrawattstunden sollen aus Windenergie gewonnen werden. Das heißt ein Zuwachs von 7 Terrawattstunden. Sie müssen endlich mal den Menschen im Land draußen auch sagen, wie Sie bei der Verhinderungshaltung, die Sie hier täglich an den Tag legen, diese 7 Terrawattstunden Windenergiezuwachs erreichen wollen. Das bleiben Sie nämlich schuldig. Und das hat auch die Debatte gestern gezeigt.

 

(Beifall DIE LINKE)

 

Meine bisherigen Ausführungen zusammenfassend möchte ich noch einmal betonen, dass wir als Koalitionsfraktionen für einen sachlichen Austausch bereit sind. Auch im Bereich der bereits viel diskutierten Oberzentren. Wir werden die Möglichkeit der parlamentarischen Arbeit nutzen, um uns ein ausführliches Bild der Situation zu machen und eine Grundlage für notwendige Abwägungen zu schaffen. Ich danke für die Aufmerksamkeit.

 

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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