Zulagensystem für Bedarfsregionen, Mangelfächer und besondere Aufgaben einführen – Personalgewinnung im Schulbereich erleichtern, Leistungsanreize schaffen 1/2

Torsten Wolf

Zum Entschließungsantrag der Fraktion der CDU - Drucksache 7/2038

 

Vielen Dank, Frau Präsidentin. Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen Abgeordnete, der Gesetzentwurf zur Änderung des Thüringer Besoldungsgesetzes wurde am 04.11.2020 durch die CDU-Fraktion eingebracht. Die erste Lesung erfolgte im Plenum am 13.11.2020. Hier erfolgte die Überweisung an den Ausschuss für Bildung, Jugend und Sport, mitberatend, sowie an den Haushalts- und Finanzausschuss, federführend. Dieser beschloss in seiner Sitzung am 18.11.2020 eine schriftliche Anhörung, deren Auswertung am 04.12.2020 erfolgte. Dazu wurde den Anzuhörenden von den Fraktionen über die Landtagsverwaltung ein umfangreicher Fragekatalog übersandt. Über 15 Stellungnahmen von staatlichen Einrichtungen aus der kommunalen Familie, aber auch von Fachverbänden und Gewerkschaften waren bis dahin eingegangen, bestätigten das Anliegen des Gesetzesentwurfs und gaben weitere wichtige Hinweise für die Weiterentwicklung desselbigen. Die vielen Anregungen, insbesondere die Anhebung der Besoldung aller Grundschullehrkräfte in die Besoldungsgruppe A13, wurden durch die Fraktionen Die Linke, der CDU, der SPD und Bündnis 90/Die Grünen in einen Änderungsantrag vom 15.12.2020 aufgenommen. Am gleichen Tag erfolgte in der Beratung des Haushalts- und Finanzausschusses die Beschlussempfehlung durch denselbigen. Der Ausschuss für Bildung, Jugend und Sport schloss sich der Beschlussempfehlung des Haushalts- und Finanzausschusses am 16.12.2020 an, sodass wir heute im Plenum die zweite Lesung und Beschlussfassung vornehmen können. Vielen Dank.

 

(Beifall DIE LINKE)

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