Zukunft der Thüringer Bäder sichern – Fortschreibung der Thüringer Schwimmbadentwicklungskonzeption

Knut Korschewsky

Zum Antrag der Parlamentarischen Gruppe der FDP - Drucksache 7/8002

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, liebe Gäste hier im Rund und auch in den Medien, in einem sind wir uns, glaube ich, alle einig: Jedes Kind sollte schwimmen können. Das ist, glaube ich, der wichtigste Satz, den man eigentlich hier sagen sollte, der zu allen Anträgen an dieser Stelle hier passt.

 

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

 

Das nicht nur, Kollege König, in den nächsten Wochen, weil das Wetter schön ist und die Ferien da sind. Ich finde, das ist eine umfassende Aufgabe, die vor uns steht, dass wir wirklich dafür sorgen sollten, dass jedes Kind schwimmen können sollte, und zwar zu jeder Jahreszeit, ob in Hallenbädern oder Freibädern. Schwimmen ist, glaube ich, eine Grundvoraussetzung und es ist nicht nur eine Voraussetzung, sondern es ist auch schön.

Im Idealfall lernen die Kinder im privaten Umfeld das Schwimmen. Fehlt aber das familiäre Engagement oder reicht es nicht aus, sind bestimmte Netzwerke vor Ort zielführend und unter den schulischen Rahmenbedingungen allein lässt sich das Problem schon zeitlich kaum lösen. Dabei ist der Schwimmunterricht in Thüringen für alle Kinder der dritten Klassen verpflichtend. Mindestens eine Stunde pro Woche oder alle zwei Wochen zwei Stunden schreibt der Lehrplan an der Stelle vor. Ziel des Schwimmunterrichts in der Schule ist der Erwerb des sicheren Schwimmenkönnens; neben dem Erlernen der Schwimmtechniken erwerben alle Schülerinnen und Schüler weitere ausgewählte Kompetenzen für das Bewegen im Wasser. Sie können Situationen im, am und auf dem Wasser in puncto Sicherheit einschätzen und sich adäquat verhalten. Ich kann das selber aus meiner eigenen Praxis sagen, ich bin seit 40 Jahren Rettungsschwimmer und habe sehr, sehr vielen Kindern auch schon Schwimmen beigebracht.

 

(Beifall DIE LINKE)

 

Ich fahre auch in diesem Jahr wieder mit 60 Kindern in ein Juniorcamp, in ein Ferienlager und auch dort werden wir wieder einigen Kindern sicherlich das Schwimmen beibringen können.

 

(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

 

Mit dem Landesaktionsprogramm „Stärken, unterstützen, abholen“ hat die Landesregierung aus meiner Sicht bereits gehandelt. Bereits in den letzten Wochen des Schuljahres 2021 sowie verstärkt in den Sommerferien wurden die heterogenen Lernzustände gezielt durch die Wiederaufnahme der regulären, mit dem Angebot zuständigen Schwimmkurse zu einem Teil abgebaut. Ich sage bewusst: Teil.

Nun gilt es aber auch weiterhin, Schwimmangebote möglichst für alle Schülerinnen und Schüler und die heterogenen Lernstände vollständig abzubauen. Sofern dass durch die schulischen Schwimmlehrkräfte nicht möglich ist, sollten externe Partnerinnen mit einbezogen werden. Das wird ja auch im Antrag der CDU-Fraktion durchaus auch mit angesprochen. Ich komme darauf noch einmal zurück.

 

Diese externen Partner können beispielsweise Vereine, Badbetreiber oder auch andere sein und über ein Interessenbekundungsverfahren ihre Bereitschaft zur Durchführung von Förderangeboten im Bereich des Schulschwimmens erklären. Hierfür hat das TMBJS ein Interessenbekundungsverfahren eingerichtet, was erst mal sehr gut ist, welches über das Thüringer Antragssystem für Verwaltungsleistungen in digitaler Form durchgeführt wird.

Neben den Daten des Anbieters sowie der Kursleiterinnen und Kursleiter müssen auch entsprechende Eignungsnachweise vorhanden sein und Qualitätskriterien erfüllt werden. Ich finde, das ist eine wichtige Voraussetzung – egal, woher diese Anbieterinnen und Anbieter kommen –, dass die Qualität dort auch an erster Stelle steht und dass nicht irgendwer – ich sage es einmal bewusst so – so einen Schwimmunterricht durchführt, sondern tatsächlich nachgewiesenermaßen.

 

Ich will mal konkret zu den drei Anträgen kommen. Zwei Anträge – nämlich im Punkt a) und im Punkt c) –, der Antrag der CDU-Fraktion und der Antrag der Gruppe der FDP, sind ja durchaus in den wesentlichen Dingen auch identisch. Die will ich auch mal zusammen behandeln. Ich will mal sagen, als CDU-Fraktion fordern Sie in Ihrem Antrag die Landesregierung auf, ein Monitoring zur Schwimmfähigkeit der Thüringerinnen und Thüringer zu erstellen und darüber jährlich zu berichten.

 

Das ist eine hehre Forderung, ich will aber deutlich sagen, dass dafür natürlich auch erhebliche finanzielle und materielle Kapazitäten gebraucht werden. Ich glaube, das ist eine sehr schwerwiegende Geschichte, die kaum lösbar ist. Ich glaube auch nicht, dass dieses Monitoring dazu führt, dass die Schwimmfähigkeit in den entsprechenden Altersstufen usw. verbessert werden kann.

 

Zu Ihrem Punkt 2, Schwimmunterricht in der Praxis sicherzustellen: Ja, ganz wichtige Frage. Aber dazu brauchen wir natürlich auch die entsprechenden Schwimmlehrer. Hier geht es darum, tatsächlich auch Schwimmlehrer auszubilden und Menschen überhaupt dafür zu finden, die bereit sind, sich dafür auch zu stellen. Wir haben hier einen erheblichen Nachholbedarf, der lässt sich nicht von einem Tag auf den anderen sicherlich klären, aber hier müssen wir tatsächlich auch mit dranbleiben.

 

Wir sind voll umfänglich dafür – zu Ihrem Punkt 3 –: die Initiierung einer thüringenweiten Schwimmoffensive für Kindergartenkinder, Schülerinnen und Sportvereine. Das ist eine sehr gute Geschichte, hier sollten wir wirklich gemeinsam auch dranbleiben.

Kollege König, Sie sprachen von der Bestandsaufnahme der aktuellen und perspektivischen Sanierungs- und Modernisierungsbedarfe bis zum 30.06.2024. Ich glaube, diese Bestandsaufnahme ist notwendig, aber die Zielstellung 30.06.2024 ist aus meiner Sicht realitätsfern. Wenn wir alle Schwimmbäder, die wir in Thüringen haben, sowohl Hallen- als auch Freischwimmbäder, hier genau überprüfen wollen – also wir können die Anzahl sicherlich feststellen. Aber wenn es hier auch eine konkrete Überprüfung auf den Sanierungsbedarf geben soll, dann ist das in dieser Zeit einfach nicht realisierbar. Es ist notwendig, aber nicht in dem entsprechenden Korridor.

 

(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

 

Schwimmbadentwicklungskonzeption – sowohl im Antrag der Gruppe der FDP, als auch im Antrag der CDU –: Sollte unbedingt erstellt werden, 2005 ist schon ein paar Jahre her. Ich glaube, da haben wir durchaus Nachholbedarfe und nach meinem Kenntnisstand ist dort auch das Ministerium, das zuständige Sportministerium schon dran, diese Schwimmbadentwicklungskonzeption auf den Weg zu bringen. Es ist hoffentlich so, dass wir dort möglichst schnell dazu kommen, aber es bedarf eben immer auch bestimmter Vorbereitungen. Sie wissen alle, das geht nicht von einem Tag auf den anderen.

Zur Frage „Sanierung in den Schwimmbändern“ habe ich schon ein Stück weit was gesagt, ich will aber auch mal etwas zu den Kosten sagen. Ihnen allen ist bekannt, dass wir hier jährlich bei den Haushaltsberatungen um die Kosten streiten, um die Mittel streiten, die für den Sportstättenbau, für die Sportstättensanierung eingestellt werden. Sie wissen, dass wir insgesamt für dieses Jahr 10 Millionen Euro für kommunale Sportstätten zur Verfügung hatten, davon 2 Millionen dem LSB für vereinseigene Sportstätten zur Verfügung gestellt haben. Wer sich damit beschäftigt hat, weiß, wenn man ein Schwimmbad rekonstruieren will, dann wird das nicht mit einer Summe unter 100.000 Euro, es wird nicht mit einer Summe unter 500.000 Euro gehen, dort sind Summen im Millionenbereich vorzuhalten. Innerhalb dieser 10 Millionen Euro ist das aus meiner Sicht, glaube ich, kaum realisierbar. Hier muss es, wenn, ein zusätzliches Programm geben, welches aufgelegt werden sollte. Nach meinem Kenntnisstand hat die Koalition in Berlin avisiert, dass es ein solches Programm geben soll. Ich glaube, es ist notwendig, dass der Bund hier auch mit einsteigt. Ohne die Bundesmittel wird es nicht möglich sein, dieses Programm aufzulegen, das es ermöglicht, dass viele dieser Schwimmbänder tatsächlich wieder saniert werden können bzw. neu gebaut werden können.

 

(Beifall DIE LINKE)

 

Ich sage an dieser Stelle, ich fordere schon lange oder wir fordern als Linke schon lange, dass es einen zweiten „Goldenen Plan Ost“ geben muss, der für Sportstätten da sein muss und der auch für Schwimmbänder an dieser Stelle da sein muss. Anders wird es nicht funktionieren.

 

(Beifall DIE LINKE)

 

Zur Frage der Ausbildung von Fachkräften für Bäderbetriebe: Diese findet länderübergreifend im Beruflichen Schulzentrum für Gesundheit und Sozialwesen in Chemnitz statt. Da kann man natürlich darüber nachdenken, ob es zukünftig vielleicht irgendwann auch wieder an einer Thüringer Berufsschule so einen Ausbildungszweig gibt. Aber mich würde erst einmal interessieren, welche Bedarfe es denn überhaupt gibt, ob wir genügend Menschen finden, um überhaupt solche Schulklassen in Thüringen oder eine solcher Schulklassen in Thüringen vorstellen zu können, nicht, dass wir dann bei Berufsschulnetzplanung in die Situation kommen, untermaßige Schulklassen zu haben und das dann wieder nicht mehr in diese Ausbildung reinbringen können.

 

Lange Rede kurzer Sinn: In den zwei Anträgen a) und c) sind sehr wichtige Punkte drin. Es sind Kooperationen mit der DLAG, Vereinen usw. angesprochen. Ich glaube, das ist eine ganz wichtige Frage, die wir auch weiterdiskutieren sollten. Ich sage hier jetzt schon, wir schließen uns bei den Punkten a) und c) einer Überweisung an den zuständigen Ausschuss für Bildung, Jugend und Sport an.

 

Zum Antrag b) der Gruppe der FDP: Hier muss ich leider sagen – es wurde von Ihnen selber angesprochen, Herr Bergner –, dieser Antrag war hier im Plenum im Wesentlichen oder in einigen Punkten schon einmal. Er ist in diesen Punkten abgelehnt worden. Wir sehen das auch am heutigen Tag ähnlich, wie wir das bei der damaligen Diskussion gesehen haben. Sie versuchen, Lösungen aufzuzeigen, die den Mangel an Fachkräften für Bäderbetriebe nachhaltig verbessern sollen. Ich glaube, dass das dem nicht gerecht wird.

 

(Zwischenruf Abg. Bergner, Gruppe der FDP: Das ist doch Quatsch!)

 

Mit Ihren Vorstellungen fördern Sie aus meiner Sicht geringfügige Beschäftigungen. Sie fördern aus meiner Sicht den Niedriglohnsektor, Sie fördern das Konkurrenzdenken. Aus diesem Grund muss ich Ihnen sagen, dass wir diesem Antrag nicht zustimmen werden. Ich will es noch mal ganz kurz sagen: Es kann bereits heute schon eine Kooperation mit Badeanstalten mit verschiedenen Betreibern geben, aber in kommunaler Trägerschaft, und wir wollen nicht, dass es in andere Trägerschaften übertragen wird. Den Betreibern sollen aus unserer Sicht auch keine weiteren Restriktionen auferlegt werden und es gibt auch jetzt schon Regelungen in der Bäderverordnung, Dritte einzelvertraglich mit der Beaufsichtigung des Badbetriebs zu beauftragen. Also, lange Rede, kurzer Sinn: Wir sind durchaus dankbar für die Anträge und den ersten Teil, wie ich begründet habe. Unsere Vorstellungen dazu: Wir würden sehr gern über die Entwicklung im Ausschuss reden, aber den Antrag b) der FDP-Fraktion werden wir ablehnen. Herzlichen Dank.

 

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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