Viertes Gesetz zur Änderung des Thüringer Personalvertretungsgesetzes

Sascha Bilay

Zum Gesetzentwurf der Fraktionen DIE LINKE, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 7/8057

 

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, ich will vorausschicken, dass für uns als Linke die Voraussetzung für eine gute Arbeit im öffentlichen Dienst Motivation ist, auch über das heutige Gesetz zu reden, weil am Ende gute Arbeit auch bedeutet, dass ein funktionierendes Miteinander in den Betrieben und den Dienststellen das Landes Thüringen die Grundvoraussetzung ist, dass auch die Verwaltung funktioniert. Deswegen hatten wir ja bereits vor 14 Jahren als Linke einen Gesetzentwurf eingereicht, mit dem wir das umfangreich modernisieren und anpassen wollten. Damals gab es nicht die entsprechenden Mehrheiten, aber es ist darin eingegangen, dass dann 2019 die entsprechende Modernisierung auf den Weg gebracht wurde und wir haben die Mitbestimmung der Personalräte umfassend gestärkt.

 

In den letzten Jahren hat sich natürlich auch in der Lebens- und Arbeitswelt eine ganze Menge verändert, es gab eine Pandemie, die Einschnitte vorgenommen hat. Wir sehen ganz einfach – und das war der Wunsch der Personalräte und der Gewerkschaften, die auf uns zukommen sind –, dass es auch eine Veränderung in der Arbeitswelt gegeben hat, neue moderne Ansprüche an Vereinbarkeit von Beruf und Familie gestellt wurden und dass dann insbesondere die Frage der Möglichkeit – es geht ja gar nicht darum, das ausschließlich zu machen, sondern die Möglichkeit zu eröffnen –, dass Personalräte sich in digitalen Sitzungen zusammenfinden, um beispielsweise auch Zeit einzusparen, um Reisekosten einzusparen, um auch moderne Möglichkeiten der Kommunikation mit zu nutzen, dass das also verstetigt werden soll und jetzt die Entfristung vorgenommen werden soll, damit das nicht zum Jahresende ausläuft. Auch die Frage der Möglichkeit von Umlaufbeschlüssen dauerhaft im Gesetz zu verankern, soll jetzt umgesetzt werden. Dass wir diesen Wünschen der Gewerkschaften und der Personalvertretung nachkommen, ist auch unser Signal an die Belegschaften in den Behörden, dass wir das zur Kenntnis nehmen, dass wir das umsetzen wollen, einen Betrag leisten wollen, die hohe Arbeitszufriedenheit in den Behörden und Dienststellen des Landes auch weiter mit zu unterstützen. Das ist also Form der Wertschätzung für den öffentlichen Dienst aus unserer Sicht.

 

Zu der zweiten Frage, was die Klausel, die Allzuständigkeit oder Unberührtheitsklausel anbetrifft, zu der ja auch Herr Bergner eben gesprochen hat. Madeleine Henfling hat es eben gesagt: Manchmal ist die Frage, wie ein Wort interpretiert oder ausgelegt wird, schon auch aus juristischer Sicht spannend. Ich will jetzt hier nicht auf die Untiefen des Kommunalabgabengesetzes eingehen, aber da hat man sich über 30 Jahre lang gestritten, wie das Wörtchen „kann“ zu interpretieren ist. Die Kommunen „können“ Beiträge für den Straßenbau erheben. Dass dann Gerichte gesagt haben, „können“ heißt „müssen“, ist schon eine abenteuerliche Interpretation, das hat dann 34 Jahre gedauert. Dazu gibt es noch einen Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen, um abschließend zu klären, wie dieses Problem gelöst werden soll. Deswegen ist es auch gar nicht schädlich, Herr Bergner, das ist Ausdruck eines funktionierenden Rechtsstaats, die Prinzipien der Gewaltenteilung – Legislative, Exekutive und Judikative – sind im Grundgesetz entsprechend verankert. Wenn wir also hier als Parlament ein Gesetz beschließen, das von anderen beklagt wird, wo dann verschiedene Gerichte im Übrigen auch nicht einhellig, sondern, das VG Meiningen hat eine andere Entscheidung getroffen, das OVG als nächste höhere Instanz hat dann eine andere Auffassung vertreten, ist es doch überhaupt kein Problem, das ist sozusagen der Auftrag des Parlaments, die Rechtsprechung zur Kenntnis zu nehmen und zu sagen, dann müssen wir eben in der Frage mit den Hinweisen, die uns die Justiz gegeben hat, den politischen Willen, den wir in ein Gesetz gegossen haben, noch mal schärfen. Das nehmen wir hin, wir haben also auch die Argumente der Gerichte in den Gesetzentwurf noch mal einfließen lassen und haben also hier eine Klarstellung vorgenommen, was wir am Ende gemeint haben. Insofern ist das überhaupt kein Problem, sondern das ist die Aufgabe, der wir hier auch als Rot-Rot-Grün am Ende nachkommen, weil wir wollen, dass die Personalvertretungen entsprechend gestärkt werden, dass sie einbezogen werden. Wir wollen die Beteiligung, wir wollen die Expertise der Beschäftigten im öffentlichen Dienst in die Entscheidungsfindung mit einbinden. Deswegen gehe ich davon aus, dass am Ende, nach der Ausschussberatung auch dieses Gesetz in der zweiten Lesung so beschlossen wird. Vielen Dank.

 

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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