Viertes Gesetz zur Änderung des Thüringer Personalvertretungsgesetzes 2/2

Sascha Bilay

Zum Gesetzentwurf der Fraktionen DIE LINKE, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 7/8057

 

Meine sehr verehrten Damen und Herren, sehr geehrte Frau Präsidentin, wir befinden uns beim Personalvertretungsgesetz im Spannungsfeld unterschiedlicher Interessenlagen. Es ist die Aufgabe eines Parlaments, die unterschiedlichen Interessen abzuwägen. Auf der einen Seite sind wir als Landtag auch so was wie ein Dienstherr, haben also auch eine politische Verantwortung für die Beschäftigten im öffentlichen Dienst. Andererseits müssen wir natürlich die demokratischen Mitwirkungs- und Teilhabemöglichkeiten der Belegschaften mit in den Blick nehmen. Deswegen war es ja auch folgerichtig, dass wir als Linke 2009 in der damaligen Oppositionsrolle entsprechende Vorschläge für eine umfassende Reform des Personalvertretungsgesetzes vorgelegt hatten und dann zusammen mit Rot-Rot-Grün in der Koalition 2019 – Frau Lehmann hatte das erwähnt – entsprechend auch Änderungen vollzogen haben. Jetzt war es eben folgerichtig, dass wir mit Blick auf die jahrelang geübte Praxis und die laufende Rechtsprechung das Gesetz noch mal angepasst haben.

 

Ich möchte an dieser Stelle auch auf Herrn Bergner und auf Herrn Walk eingehen.

Zunächst Herr Bergner: Ja, natürlich, infolge der Urteile des Oberverwaltungsgerichts und der vorherigen Instanzen haben wir uns diese Passagen zur Allzuständigkeit noch mal angeschaut, haben das mit ausgewertet, haben das eben auch mit in die politische Diskussion genommen und haben uns andere Bundesländer mal angeschaut, die das geregelt haben, und haben uns an diesen anderen Bundesländern mit der Neufassung orientiert, wo das nicht beklagt wurde. Insofern können wir erst einmal davon ausgehen, dass wir in dem Bereich tatsächlich einen rechtssicheren Zustand wiederherstellen. Ob und inwieweit beim Bundesverwaltungsgericht oder bei anderen Gerichten in der Zukunft Regelungen wieder rechtlich infrage gestellt werden, das wissen wir derzeit nicht, das werden wir sehen. Aber dann werden wir auch als Parlament die Anforderung haben, diese Regelung entsprechend rechtlich nachzuschärfen.

 

Und zu Ihnen, Herr Walk, will ich sagen: Natürlich haben der Gemeinde- und Städtebund und der Kommunale Arbeitgeberverband aus Sicht der jeweiligen Verbände eine Stellungnahme abgegeben. Der Gemeinde- und Städtebund ist ja deswegen auch von uns angehört worden, der Kommunale Arbeitgeberverband hat sich freiwillig, ohne dass er von uns aufgefordert wurde, dazu geäußert. Dann muss man schon mal sagen, das sind zwei Verbände, das sind die Interessenvertretungen der Bürgermeisterinnen und Landrätinnen, sie vertreten nicht die Belegschaften. Und wenn deswegen der Gemeinde- und Städtebund schreibt, sie sehen in der Frage einer erweiterten Teilhabemöglichkeit bei der Allzuständigkeit eine Entmachtung der Bürgermeister, dann sprechen sie natürlich im Sinne der Bürgermeister, aber nicht der Personalvertretungen. Wir nehmen aber als Rot-Rot-Grün in diesem Spannungsfeld eher den Blick in Richtung der Personalvertretungen und demokratischen Mitwirkungen im öffentlichen Dienst.

 

(Beifall DIE LINKE)

 

Deswegen, Herr Walk, will ich auch noch mal darauf hinweisen, was in den Zuschriften der Sachverständigen geschrieben wurde. Sie hatten Gemeinde- und Städtebund und Kommunalen Arbeitgeberverband angesprochen. Die GdP, Gewerkschaft der Polizei, kennen Sie als Polizist sehr gut und Sie sind ja auch Mitglied der GdP. Die hat uns ins Stammbuch geschrieben: „Wir begrüßen grundsätzlich den Gesetzentwurf für die Bediensteten im Freistaat Thüringen.“ Und Sie hat geschrieben: „Mit diesem Gesetz wird mit der zukünftigen Umsetzung eine Verbesserung für die Personalvertretung der Beschäftigten erreicht.“ Der Hauptpersonalrat der Polizei hat uns in der Stellungnahme aufgeschrieben: „Die nun im Gesetzentwurf zur Klarstellung formulierte Unberührtheitsklausel trägt den bisherigen Ausführungen des OVG Thüringen ausdrücklich Rechnung“, Herr Bergner, „und stellt die Zuständigkeit in allen personellen, sozialen, organisatorischen und sonstigen innerdienstlichen Maßnahmen klarer dar.“ Das, was ich gesagt habe: Die laufende Rechtsprechung findet sich in dem Gesetzentwurf entsprechend wieder.

 

Der Personalrat des Landratsamts in Gotha hat geschrieben: „Nur gemeinsam mit den Beschäftigten ist es möglich, zukunftsfähige Strukturen und Regelungen für den öffentlichen Dienst zu schaffen. Mitbestimmungsrecht schafft Mitarbeiterzufriedenheit und somit ein wesentliches Kriterium für die Personalgewinnung und -haltung.“

 

Das sind doch eindeutige Stellungnahmen aus der jeweiligen Sicht, aber gerade beim Personalrat im Landratsamt Gotha wird noch mal deutlich: Beide Seiten müssen am Ende zusammenkommen, Dienstherren und Personalvertretungen, und deswegen sehen die Personalvertretungen und wir als Rot-Rot-Grün da ein geeignetes Instrument. Deswegen sorgen wir nicht nur dafür, dass die demokratische Teilhabe gesichert wird, sondern wir sorgen auch dafür – und das ist unsere Aufgabe als Parlament, darauf will ich noch mal deutlich hinweisen –, dass der öffentliche Dienst funktionsfähig gehalten wird und dass er auch weiterhin in der Zukunft insbesondere für junge Menschen attraktiv ist, die sich vielleicht auch bei der Frage, wo sie ihre berufliche Karriere sehen, für den öffentlichen Dienst interessieren. Ich glaube, das ist etwas, wo wir den Blick vorne richten nach sollten und auch in Konkurrenz zur Privatwirtschaft deutlich machen müssen, dass der öffentliche Dienst – Herr Montag guckt jetzt – natürlich eine Vorbildwirkung hat, nicht nur im Streikrecht und wenn es darum geht, faire Löhne und Gehälter zu zahlen, sondern auch bei der Frage, demokratische Mitwirkung zu organisieren und aufrechtzuerhalten.

 

(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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