Viertes Gesetz zur Änderung des Thüringer Personalvertretungsgesetzes 1/2

Sascha Bilay

Zum Gesetzentwurf der Fraktionen DIE LINKE, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 7/8057

 

Vielen Dank, Frau Präsidentin. Um es auch für die Öffentlichkeit und die Anwesenden hier im Saal zu sagen, worum es geht: Das Personalvertretungsgesetz soll in zwei wesentlichen Punkten verändert werden. Zum einen hatten wir aufgrund der Coronapandemie eine Ausnahmeregelung, dass die Personalvertretungen im öffentlichen Dienst auch digital tagen durften. Diese Frist läuft zum Jahresende aus und die Gewerkschaften und Personalräte wünschen sich, dass diese Übergangsregelung entfristet wird und dauerhaft gilt, dass also auch Personalräte über Videoschalten oder Telefonkonferenzen miteinander tagen und Entscheidungen treffen können.

Das andere betrifft den Bereich der sogenannten Allzuständigkeit, dass also Personalvertretungen mehr Mitsprachemöglichkeiten und Entscheidungsmöglichkeiten bei allen personalwirtschaftlichen Maßnahmen in den Behörden, Dienststellen, Rathäusern, Landratsämtern zugesprochen bekommen.

 

Dazu haben wir als Innen- und Kommunalausschuss eine schriftliche Anhörung durchgeführt. Es gab auch eine Öffentlichkeitsbeteiligung im Rahmen des Online-Diskussionsforums, daran hat sich leider niemand beteiligt. Ich will hier dafür werben, von diesem Instrument auch bei anderen Fragen durchaus rege Gebrauch zu machen. Die Frage der Entfristung von digitalen Sitzungen ist auf großes Gehör bei allen Anzuhörenden gestoßen und wird also entsprechend auch mit unterstützt. Bei der Frage der Allzuständigkeit gab es erwartungsgemäß große Zustimmung bei den Personalvertretungen und Gewerkschaften, allerdings beim Gemeinde- und Städtebund aufgrund einer rechtlichen Interpretation eines Urteils des Oberverwaltungsgerichts, wo die Auslegung sich deutlich von unserer Auffassung unterscheidet, ein abweichendes Votum. Insofern ist aber dennoch der Innen- und Kommunalausschuss mehrheitlich der Auffassung gefolgt, auch die Frage der Allzuständigkeit neu im Gesetz zu regeln. Deswegen wird die Annahme des Gesetzes empfohlen.

 

(Beifall DIE LINKE, SPD)

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