Viertes Gesetz zur Änderung des Thüringer Kommunalwahlgesetzes – Verhinderung von Scheinkandidaturen

Anja Müller

Zum Gesetzentwurf der Fraktion der AfD - Drucksache 6/7136

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kollegen und Kolleginnen, eigentlich wollte ich nicht noch mal nach vorn, denn Kollegin Marx hatte ja unsere Position für die Koalition zusammengefasst. Ja, wir machen keinen Hehl daraus, wir haben natürlich auch in der Koalition über die Abschaffung der Scheinkandidaturen diskutiert und debattiert.

Was mich noch mal nach vorn getrieben hat, war die Unterstellung der AfD-Fraktion, wir wären nicht demokratisch, wir würden den Wählerwillen nicht berücksichtigen und wir wären das Schlimmste, was den Menschen im Freistaat Thüringen passieren könnte. Da will ich mal die Wahlrechtsreform ansprechen, die wir in dieser Legislatur umgesetzt haben. Jetzt gibt es also das Wahlalter ab 16 auf kommunaler Ebene. Wer hat dagegen geklagt? Das war die AfD. Sie ist kläglich gescheitert vor dem Verfassungsgericht. Das muss man auch mal deutlich sagen.

 

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

 

Da sind wir beim zweiten Beispiel, da sind die Wahlrechtsausschlüsse für die Menschen, die unter Betreuung stehen. Auch die haben wir abgeschafft. Wer hat dagegen votiert und eine unglaublich schlimme Rede hier im Landtag gehalten? Das war auch wieder die AfD-Fraktion.

 

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

 

Da frage ich mich doch, wenn so eine rechtspopulistische Partei von Scheinheiligkeit redet, wo eigentlich die Scheinheiligkeit ist. Nämlich bei Ihnen, der AfD-Fraktion. Wenn man zwei Wochen vor der Wahl – und das wurde auch schon mehrfach gesagt – einen Gesetzentwurf hier in den Landtag einbringt zu Scheinkandidaturen, die man abschaffen will, wo die Fristen schon abgelaufen sind, um Wahllisten aufzustellen in den Kommunalparlamenten, dann dient das nur dazu, irgendein Klientel zu bedienen und kein … – Wie bitte?

 

(Zwischenruf Abg. Kießling, AfD: Es gibt doch später noch Wahlen. Das war nicht die einzige Wahl!)

 

Ja, und da hat Frau Marx Ihnen auch deutlich erklärt, 2024 gibt es eine Angleichung. Wahlrechtsgesetze sollten wir am Anfang einer Legislatur diskutieren und nicht zwei Wochen vor einer Wahl, nachdem Fristen abgelaufen sind. Deswegen ist und bleibt Ihr Antrag einfach populistisch und dient nur einem Zweck: Wahlkampf zu machen im Zuge des Wahlkampfs. Von dem her lehnen wir das ab. Danke Ihnen.

 

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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