Viertes Gesetz zur Änderung des Thüringer Gesetzes über Schulen in freier Trägerschaft – Schulgeldfreiheit in Gesundheitsfachberufen

Torsten Wolf

Gesetzentwurf der Fraktion der CDU - Drucksache 7/5524

 

Vielen Dank, Frau Präsidentin. Meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen der demokratischen Fraktionen! Herr Montag, für einen Vertreter einer bürgerlichen Partei und Gruppe haben Sie dieser heute wirklich einen Bärendienst erwiesen. Wer das „S-Wort“ hier in der Debatte benutzt, vorher in der Debatte eigentlich zur Mäßigung aufruft und dann genau das ganze Gegenteil macht, das ist kein guter Stil – Herr Montag – wirklich nicht,

 

(Beifall DIE LINKE)

 

zumal Sie inhaltlich – das hat ja Kollegin Rothe-Beinlich auch schon erwähnt – nicht wirklich viel beigetragen haben.

 

Erste Feststellung: Wir haben einen wirklich guten, schnellen Abschluss – nämlich noch vor der Sommerpause – in dieser konkreten Frage hinbekommen. Da bin ich sowohl den beteiligten Fraktionen dankbar, als auch den Kolleginnen und Kollegen beim Ministerium, die natürlich im Hintergrund dort mitgearbeitet haben.

 

Zweitens: Nein, es geht nicht um die komplette Schulgeldfreiheit. Das ist ja eben auch schon von Kollegin Rothe-Beinlich gesagt worden. Wir haben uns schon im Vorfeld im Ausschuss intensiv mit der Thematik beschäftigt und haben festgestellt, wir haben zwei Möglichkeiten. Ich sage es gern noch mal. Entweder wir machen es jetzt pauschal, also wir ersetzen den Durchschnitt oder wir gehen in eine Art Stipendiensystem. Das wäre aber sehr umfänglich und von der Errechnung her sehr aufwendig gewesen. Wir haben uns für den ersten Weg entschieden. Also wir ersetzen pauschal das, was durchschnittlich an Schulgeld in diesen Berufen gezahlt wird. Aber – und das möchte ich hier noch mal feststellen – nicht alle Schulen haben die Notwendigkeit, dort überhaupt Schulgelder zu erheben. Schulgelder können erhoben werden, wenn es zur Finanzierung des Ausbildungsgangs notwendig ist.

 

Wir als Rot-Rot-Grün haben mit der CDU zusammen die Finanzierung der freien Schulen, natürlich auch der berufsbildenden Schulen, grundsätzlich neu geregelt. Wir haben dort festgezurrt, dass die freien Schulen in erheblichem Umfang mehr Finanzierung bekommen. Tatsächlich haben wir auch gesehen, dass es vielen Trägern möglich ist, deutlich weniger als den Durchschnittsbetrag an Schulgeld zu ergeben, manche sogar gar keins. Also es ist auch nicht wahr, was hier gerade gesagt worden ist, dass 90 Prozent der Träger immer noch Schulgeld erheben müssten.

 

Letzter Punkt: Herr Dr. König, ich schätze Sie wirklich – das wissen Sie auch –, aber wenn Sie hier einen Artikel zitieren, den Sie gestern selber im „Freien Wort“ platziert haben mit einem Bezug aus einem Protokoll, das überhaupt nicht an die Öffentlichkeit kommen darf, aus einer geschlossenen Sitzung – das wird auch noch zu klären sein –, das ist schon ziemlich unredlich. Zur Wahrheit gehört: Ja, ein Haushalt wird so aufgestellt, dass Klarheit und Wahrheit drinstecken. Der Haushalt 2022 war für den Bildungsbereich schon auf Kante genäht. Die CDU kommt mit einer Globalen Minderausgabe. Die verfassungsrechtlichen Voraussetzungen

 

(Unruhe DIE LINKE, CDU)

 

sind jetzt auch noch mal durch ein Gutachten unseres Koalitionspartners, der Grünen, geklärt worden. Bitte lesen Sie sich das durch! Sie haben es vorher nicht gemacht, Sie haben es pauschal dort hineingeschrieben. Dann gehört es auch zur Wahrheit, dass Sie als CDU auch mit dafür verantwortlich sind, wenn dann gesetzliche Leistungen – und das war bisher keine gesetzliche Leistung – tatsächlich auch mit auf der Streichliste stehen. Das korrigieren wir jetzt, aber die CDU hat hier mindestens so eine Verantwortung

 

(Beifall CDU)

 

wie alle anderen, die diesen Haushalt zum Wohle des Freistaats mit beschlossen haben. Wir haben uns alle dazu entschieden, zum Wohle des Freistaats diesen Haushalt zu beschließen. Vielen Dank.

 

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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