Viertes Gesetz zur Änderung des Thüringer Feier- und Gedenktagsgesetzes – Rechtssicherer Betrieb von begehbaren Warenautomaten an Sonn- und Feiertagen

Lena Saniye Güngör

Zum Gesetzentwurf der Fraktion der AfD - Drucksache 7/6269

 

Danke Ihnen, Herr Präsident. Sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrte Zuschauerinnen bei uns im Landtag und am Livestream! Wir befassen uns heute erneut mit dem Gesetzentwurf der AfD zum Betrieb von begehbaren Warenautomaten. Ich bin eigentlich ganz froh, dass jetzt noch mal die einführenden Worte seitens der AfD-Fraktion gefallen sind, weil sie deutlich gemacht haben, die AfD ist auch bei der zweiten Beratung nicht einen Schritt klarer geworden, worum es ihr geht. Hier wird dargestellt, wir hätten keine Rechtssicherheit und deswegen gäbe es einen dringenden Handlungsbedarf. Aber schon jetzt haben wir geregelt, wie Verkaufsläden in Thüringen montags, dienstags, mittwochs und dann auch samstags und sonntags überhaupt geregelt sind, das ist alles keine Neuheit, sondern die Frage, die sich stellt, ist, wie sollen wir Rechtssicherheit anders anfassen, wenn die bundeseinheitliche Regelung kommt. Da hatte die Landesregierung beim letzten Mal, als wir diesen Gesetzentwurf vorliegen hatten, sehr deutlich ausgeführt, an welcher Stelle wir bundesrechtlich noch warten müssen und gucken müssen, wie wir mit den anderen Ländern vermeintliche Unsicherheiten abstimmen und den Handlungsrahmen erweitern können. Es funktioniert nicht, hier so zu tun, als könnte Thüringen an der Stelle einen Schritt schneller oder einen Schritt weiter sein. Aber – und da kommen wir zum springenden Punkt und ich finde das mittlerweile fast schon platt, wie offensichtlich es ist. Die AfD versucht auch bei dieser Gesetzesinitiative mal wieder, ihr vermeintliches Image als Retterin des ländlichen Raums aufzupolieren. Der ländliche Raum würde nur überhaupt nicht von dem profitieren, was Sie hier aufschreiben. Also: So weit, so vorhersehbar. Der vorliegende Antrag ist damit sachlich nicht nur ungenau, er ist auch nicht zielführend und verkennt, wie gesagt, die unklare bundesrechtliche Stellung des Betriebs von begehbaren Warenautomaten.

 

Aber wir sollten nicht außer Acht lassen, warum die Folgen, die dieser Imageprozess, den sich die AfD hier zur Rettung des ländlichen Raumes selbst zu geben versucht hat, dann doch ganz interessant sind; er könnte Folgen für die konkrete Lebensrealität von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern haben. Nicht umsonst – das fand ich gerade sehr bezeichnend – appelliert die AfD ja hier an die bürgerlichen Kräfte im Haus, an die FDP und an die CDU, die sicherlich klug genug sein werden, nicht über dieses Stöckchen zu springen.

 

(Zwischenruf Abg. Henke, AfD: Das haben Sie nicht zu entscheiden!)

 

Ich bin mir relativ sicher.

Denn der Antrag der AfD greift nicht nur indirekt, sondern fast schon direkt den verfassungsrechtlichen Schutz von Sonn- und Feiertagen an. Wenn gefordert wird, dass Warenautomaten auch an Sonn- und Feiertagen bestückt werden sollen – es geht nicht darum, dass die dann begangen, konsumiert werden können, sondern dass sie da bestückt werden sollen –, dann handelt es sich um eine direkte Aufweichung des Thüringer Feier- und Gedenktaggesetzes, und das wird es mit der Linken nicht geben.

 

(Beifall DIE LINKE)

 

Wir als Linke betonen immer wieder – und Rot-Rot-Grün genauso – auch im Kontext, der genauso häufig auftritt, und zwar Angriffe auf das Thüringer Ladenöffnungszeitengesetz beispielsweise, dass Menschen in Thüringen das Recht auf einen freien Tag haben, auf einen Tag ohne Geschäftigkeit, auf Zeit mit Familie, mit Freunden, auf alles Mögliche, aber eben ohne arbeiten zu müssen. Dieses Recht, einen Tag zu haben, an dem man eben auch nicht arbeiten muss, bedeutet dann im Umkehrschluss, vielleicht auch mal einen Tag zu haben, an dem man auch nicht alles kriegen kann, sondern eine konsumfreie Zeit hat. Der verfassungsrechtliche Schutz des Sonn- und Feiertags ist ein so hohes Gut, dass auch eine Imagekampagne der AfD es nicht schaffen wird, dieses ernsthaft zu gefährden. Deswegen können wir uns hier sicher sein.

 

Wir haben auf rechtlicher Ebene immer wieder gezeigt bekommen, wie wichtig der Sonntag ist, wie wichtig Feiertage sind. Und all das sollte vor einer schleichenden und dem Versuch des Aufweichens, der hier von rechts gemacht wird, auch nicht mal eben zur Seite geworfen werden. Deswegen, wir als Linksfraktion werden diesen Antrag natürlich ablehnen. Ich möchte aber deutlich machen – und zumindest dafür ist die Redezeit, die die AfD mit solchen fachlich nicht gut gestrickten Anträgen uns allen schafft, ja immer wieder hilfreich –, wir in Thüringen stehen zu dem Schutz von Gesundheit und zu dem Schutz von Zeit unserer Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ohne Kompromisse. Vielen Dank.

 

(Beifall DIE LINKE)

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