Viertes Gesetz zur Änderung des Thüringer Erwachsenenbildungsgesetzes

Christian Schaft

Zum Gesetzentwurf der Fraktionen DIE LINKE, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 7/8243

 

Vielen Dank, Frau Präsidentin. Werte Kolleginnen, liebe Zuschauerinnen hier und am Livestream, wir haben in der 114. Sitzung des Landtags am 6. Juli dieses Jahres den Gesetzentwurf der rot-rot-grünen Landtagsfraktionen beraten und an den Ausschuss für Bildung, Jugend und Sport überwiesen. Ich will noch mal kurz in Erinnerung rufen, worum es bei dem Gesetzentwurf geht, da ja schon ein paar Monate zurückliegen.

 

Die Coronapandemie hatte Auswirkungen natürlich auch auf die Einrichtung der Erwachsenenbildung, insbesondere bei der Frage des variablen Anteils der Förderung des Landes, weil der sich nämlich nach der Zahl der Unterrichtseinheiten zum Teil berechnet und durch die geringere Zahl an Unterrichtseinheiten während der Pandemie bestand die Gefahr, dass damit eine Schieflage bei der Finanzierung entsteht. Da hatten wir schon die letzten Jahre auch in der engen Abstimmung mit den anerkannten Einrichtungen der Erwachsenenbildung auch fraktionsübergreifend eine Ausnahmeregelung eingeführt. Jetzt gab es noch mal den Hinweis darauf, dass die Auswirkungen mit der jetzigen Regelung auch noch bis in dieses Jahr reichen und deswegen noch letztmalig die Verlängerung der Ausnahmeregelung notwendig ist. Den Vorschlag haben die rot-rot-grünen Fraktionen mit dem Gesetzentwurf unterbreitet. Wir haben in der schriftlichen Anhörung im Bildungsausschuss das Gesetz dann angehört. Alle Anzuhörenden haben den vorgelegten Gesetzentwurf begrüßt. Die Frage, die der Kollege König in der ersten Lesung aufgemacht hat, ist auch beantwortet. Da ging es ja noch mal um die Frage der Schulabschlüsse, warum die da nicht berücksichtigt wurden. Da ist noch mal darauf hinzuweisen, dass in der Stellungnahme des TVV gesagt wurde, im Bereich der Schulabschlüsse sind die Auswirkungen so nicht gegeben, sodass hier eine andere Berechnungsgrundlage vorliegt. Insofern haben wir dann in der 61. Sitzung des Bildungsausschusses am 1. September dieses Jahres den Gesetzentwurf beraten und an einer Stelle geändert – aber nicht im Gesetz selbst. Sondern wir haben beim Problemregelungsbedürfnis im Punkt A einen Satz gestrichen. Das erfolgte auch noch mal auf den Hinweis des Kollegen, nämlich dass dort ja noch auf die externen Schulabschlüsse abgestellt wurde, die ja jetzt aber nicht geändert wurden. Mit der Änderung des Gesetzentwurfs wurde der dann auch einstimmig angenommen und wird damit zum Beschluss empfohlen. Dann können wir dem zustimmen. Danke schön.

Dateien