Viertes Gesetz zur Änderung des Thüringer Energiekrise- und Corona-Pandemie-Hilfefondsgesetzes

Ronald Hande

Zum Gesetzentwurf der Fraktionen DIE LINKE, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 7/9127

 

Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren, ich kann irgendwie mit Blick auch auf den letzten Tagesordnungspunkt feststellen, dass wir uns alle schon seelisch und moralisch auf die Haushaltsdebatte eingestellt hatten, die eigentlich für den heutigen Tag geplant war und nun dann doch höchstwahrscheinlich später stattfinden wird, aber das ist ja auch eine gute Sache.

 

Jetzt geht es um den vorliegenden Gesetzentwurf zur Auflösung des Corona-Sondervermögens, das wurde ja auch teilweise jetzt schon angesprochen. Ich möchte bei der Begründung vielleicht noch ein bisschen in die Vergangenheit schauen. Wir haben 2020 das Sondervermögen errichtet mit einer Laufzeit bis Ende 2021. Wir haben dann Ende 2021 gesehen, die Infektionslage, die pandemische Entwicklung ist noch so, dass wir es jetzt noch mal verlängern müssten. Also haben wir das Sondervermögen bis Ende 2022 verlängert. Es kam dann im weiteren Geschehen die Energiekrise dazu, bedingt durch den Angriffskrieg auf die Ukraine und die Belastung der Menschen und der Wirtschaft hier bei uns im Land und demzufolge stand zur Diskussion, verlängern wir das Sondervermögen mit diesem erweiterten Zweck, nämlich auch der Energiekrise, verlängern wir es noch mal bis Ende 2024 oder verlängern wir es gleich bis Ende 2025. Wie Sie sich alle entsinnen können, haben wir bis Ende 2025 verlängert.

 

Nun stellen wir fest, dass die pandemische Entwicklung zurückgegangen ist. Die Situation aufgrund der Energiekrise, die inflationäre Entwicklung, das beobachten wir gerade, wenn wir ein Jahr zurückblicken – Sie haben es sicherlich auch gelesen in der Begründung, im Oktober letzten Jahres hatten wir noch eine Inflation von 9,4 Prozent, aktuell sind es ca. 4 Prozent – wird sich im Wesentlichen bzw. hat sich vielleicht auch schon im Wesentlichen normalisiert, weswegen wir auch wieder den Blick auf das Sondervermögen richten sollten und müssen, um es den Gegebenheiten, den Realitäten und der aktuellen Entwicklung anzupassen. Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf tun wir das. Wenn wir schauen, wie das Sondervermögen aktuell noch aufgestellt ist, würde ein Abschluss dieses Sondervermögens mit dem Jahresabschluss 2025 erfolgen, das heißt irgendwann Anfang 2026, und stünde dann erst zur weiteren Verwendung für einen Haushaltsentwurf 2027 zur Verfügung. Bis dahin wäre es – mein Fraktionsvorsitzender hat das in sehr kluger Weise so benannt – gefangenes Geld, was dem Land, den Menschen, der Wirtschaft eben fehlt. Das wollen wir verhindern, dem wollen wir abhelfen und schlagen Ihnen deshalb die Auflösung des Sondervermögens Ende Februar 2024 – das ist dieses Mal der 29. Februar 2024 – vor, damit es dann für weitere Haushalte, unter anderem ab 2025, im Kernhaushalt verwandt werden kann. Ich denke, das ist auch im Sinne einiger Gruppen hier in diesem Haus. Ich freue mich auf die Debatte, die Diskussion jetzt hier, heute für diesen Tag. Vielen Dank.

 

(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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