Viertes Gesetz zur Änderung des Thüringer Energiekrise- und Corona-Pandemie-Hilfefondsgesetzes 1/2

Steffen Dittes

Zum Gesetzentwurf der Fraktionen DIE LINKE, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 7/9127

 

Herr Kemmerich, ich wollte Ihnen eine Frage stellen. Sie wissen, so ein Parlament hat ja Besucherinnen und hat natürlich auch Zuschauerinnen am Livestream, und deswegen haben wir auch eine Aufklärungsverantwortung gegenüber der Öffentlichkeit. Deswegen tagen wir ja öffentlich, damit Menschen nachvollziehen können, was wir hier machen.

Ich finde es schon ein bisschen unverschämt, wenn Sie sich hier hinstellen und sagen, die Auflösung des Sondervermögens führt dazu, dass das Geld in die klebrigen Hände kommt, wenn ich Sie richtig verstanden habe.

 

Ich will Ihnen als Erstes sagen: Sie haben offensichtlich nicht verstanden, was hier vorgeschlagen worden ist und was der Gesetzentwurf tatsächlich beinhaltet – zumindest nicht in der Wirkung. Sie haben es gesagt und auch noch mal wiederholt, das Sondervermögen soll laut diesem Gesetzentwurf aufgelöst werden zum 29. Februar 2024. Das ist doch richtig. Damit fließt praktisch das Sondervermögen, das, was nicht gebundenes Geld ist, in die Rücklage und wird dann natürlich im laufenden Haushaltsjahr in der Rücklage gebucht werden. Es ist aber nicht durch Ausgaben hinterlegt, deswegen ist es auch nicht Teil eines Haushaltskompromisses oder eines Haushalts für das Jahr 2024.

 

(Beifall DIE LINKE)

 

Was Sie versuchen, Rot-Rot-Grün und der CDU vorzuwerfen – denn auch Sie waren ja beteiligt im Haushalts- und Finanzausschuss bei der Beschlussfassung über den Zeitplan. Auch Sie waren, nein, Herr Bergner war für die FDP, für Ihre Gruppe beteiligt, an der Beschlussfassung im Ältestenrat am gestrigen Tage, als wir uns verabredet haben, den Haushalt am 20. Dezember 2023 zu beschließen. Das heißt, wenn wir am 20. Dezember 2023 hier den Haushalt beschließen, reden wir nicht über die Verwendung des Geldes aus dem Sondervermögen, was den Rücklagen im Jahr 2024 zufließt.

 

(Zwischenruf Abg. Braga, AfD: Selbstverständlich!)

 

Es ist eben kein Bestandteil eines Deals zum Haushalt 2024 zwischen Fraktionen. Wir werden dann zur Haushaltsberatung sicherlich über die Änderungsanträge informieren und wir werden trefflich darüber streiten können. Was wir aber richtigerweise machen – und das hat ja mein Kollege Ronald Hande hier gesagt –: Wir reagieren auf eine veränderte Situation, wie wir damals bei der Bildung des Sondervermögens auf eine veränderte Situation reagiert haben, und sichern somit auch langfristige Handlungsfähigkeit in den öffentlichen Haushalten. Das ist unsere Verantwortung, nicht das Abschließen von Deals. Aber eben auch nicht ist es in unserer Verantwortung liegend, Öffentlichkeit falsch zu informieren und hier mit Vorurteilen oder wie auch immer, Vorwürfen, die jeder Sachgrundlage entbehren, Abgeordnete des Thüringer Landtags, insbesondere meiner Koalition, zu konfrontieren. Das wollte ich ihnen klarstellen.

 

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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