Verwaltungs-, Funktional- und Gebietsreform auf den Weg bringen

Zum Antrag der Fraktionen DIE LINKE, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 6/220


Meine Damen und Herren, der von den Fraktionen Die Linke, SPD, Bündnis 90/Die Grünen eben vorgelegte Antrag „Verwaltungs-, Funktional- und Gebietsreform auf den Weg bringen“ erfüllt aus unserer Sicht drei Funktionen. Erstens: Er soll die Ernsthaftigkeit des Parlaments zum Ausdruck bringen, den Prozess der Verwaltungs- und Funktionalreform auf den Weg zu bringen; ein längst überfälliger Prozess, wie der Präsident des Rechnungshofs in dieser Woche oder in der vergangenen Woche erst in der „Thüringer Allgemeinen“ feststellen musste. Er ist deswegen notwendig, weil die Vorgängerregierung diesen Prozess nicht wie 2011 durch ihren Fraktionsvorsitzenden angekündigt erfolgreich zu Ende geführt hat.


(Beifall DIE LINKE)


Ich will Herrn Mohring gerne noch mal aus der OTZ vom 27. Juli 2011 zitieren, weil wir dieses Zitat, als wir es gefunden haben, doch sehr bemerkenswert gefunden haben. Dort antwortet er auf eine entsprechende Frage: „Der Innenminister erarbeitet ein Konzept, und die Ministerpräsidentin richtet in der Staatskanzlei eine Stabsstelle ein, die alles koordiniert. Die Verwaltungsreform ist Chefsache und wird gelingen.“


(Zwischenruf Abg. Kuschel, DIE LINKE: Das ging aber ein bisschen schief!)


Meine Damen und Herren, nun ist es nicht so eingetreten, wie durch Mike Mohring im Jahr 2011 angekündigt, und wir stehen hier, um in dieser Legislaturperiode einen neuerlichen Anlauf zu nehmen, um diesen Prozess der Verwaltungs- und Funktionalreform einzuleiten und mit Konsequenz zu Ende zu führen. Das soll der Antrag letztendlich auch dokumentieren. Er soll nämlich die Landesregierung selbst in die Pflicht versetzen, diesen Prozess aktiv zu gestalten und dabei in enger Abstimmung mit dem Parlament selbst zu agieren. Das setzt uns natürlich auch in die Pflicht, die Exekutive dabei kritisch, aber auch mit eigenen kreativen Vorschlägen zu begleiten.


Zweitens, meine Damen und Herren, gibt der Antrag natürlich auch dem Parlament die Möglichkeit, eigene Vorstellungen für den Prozess der Funktional- und Verwaltungsreform zu artikulieren. Einige der unsrigen Vorstellungen finden Sie im Antrag. Selbst andere Vorstellungen werden selbstverständlich in den Redebeiträgen zum Ausdruck kommen und diese Möglichkeit haben auch die Abgeordneten der CDU-Fraktion, genau das, was 2011 als Weg angekündigt worden ist, hier noch einmal als eigene Vorstellungen kundzutun.


Und die dritte Funktion dieses Antrags – das soll nicht unerwähnt bleiben – ist auch die Möglichkeit für die Landesregierung, die im Dezember ihre Arbeit aufgenommen hat, hier an dieser Stelle dem Landtag und damit auch der Öffentlichkeit zu berichten, welche konkreten Maßnahmen sie bereits angefangen hat, welche konkreten Zeitplanungen sie hat und welche Vorstellungen sie in diesen Prozess der Verwaltungs- und Funktionalreform einbringen wird.


Ich gehe davon aus, dass wir auf Grundlage dieser gemeinsamen Beratung endlich ernsthaft diesen Prozess in Angriff nehmen, und ich wünsche mir eine genauso ernsthafte Debatte am heutigen Tag. Herzlichen Dank.


(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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