Vermeintliche versuchte Nötigung und versuchte Strafvereitelung durch Abgeordnete der Linkspartei?

Aktuelle Stunde - Drucksache 5/482 -

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren Kollegen, sehr geehrter Herr Innenminister, also ich muss schon meiner Verwunderung Ausdruck geben, ich lese noch einmal den Inhalt der Aktuellen Stunde vor: Weder etwas von Immunität noch etwas von Fragerecht, noch irgendwelche andere juristischen Begutachtungen oder Bewertungen sind da enthalten. Hier steht "Vermeintliche versuchte Nötigung und versuchte Strafvereitelung durch Abgeordnete der Linkspartei?".

Wenn Sie Ihren Beitrag damit beginnen, die Juristen sollen sich auf das Wesentliche oder auf das Konkrete präzisieren, dann muss ich sagen, haben Sie Ihre Aufgabenstellung deutlich verfehlt.

(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Eine weitere Sache, wo Síe deutlich danebengreifen, es gibt ein Bundesverfassungsgerichtsurteil mit Blick auf Abgeordnetenbüros, das deutlich festhält, dass Büroräume von Abgeordneten - in diesem Falle ging es um Bundestagsabgeordnete - für das Betreten tabu sind. Dort entscheidet der Ältestenrat bzw. der Immunitätsausschuss, wer wo hineingehen darf und entsprechend handeln darf. Demzufolge muss ich sagen, auch da haben Sie Ihre Aufgabe, Ihre Fragestellung völlig missverstanden und fehlinterpretiert.

(Beifall DIE LINKE)

Ein weiterer Punkt, Sie haben es selber angesprochen, wir haben in Artikel 56 der Verfassung aber auch in § 104 der Geschäftsordnung des Thüringer Landtags eine Regelung für uns getroffen, für diese Vorfälle, die einer Klärung bedürfen, wie wir sie abarbeiten wollen mit Blick auf die Immunität. Vertraulich, vorab im Justizausschuss und danach wird im Grunde genommen gehandelt. Da muss ich schon sagen, und die Position werden wir auch eindeutig beibehalten, die gesamten Vorgänge, die Fragestellung, die Beantwortung der Kleinen Anfrage, die Aktuelle Stunde, sind aus unserer Sicht eine Vorverurteilung, eine Vorwegnahme von inhaltlicher Debatte an dieser Stelle und der Ermittlungen entsprechend. Das halten wir nicht für gut, für das Hohe Haus nicht geeignet und deshalb ausdrücklich auch noch einmal meinerseits

(Beifall DIE LINKE)

der Dank an die SPD, DIE GRÜNEN und die FDP zu ihren Positionen.

Und letztlich wundert mich auch noch der Umgang mit Begriffen Ihrerseits. In der Beantwortung der Kleinen Anfrage in Drucksache 5/431 wird nicht von "problematischem Handeln" Ihrerseits gesprochen, wie Sie es jetzt hier vom Pult aus getan haben, sondern Sie haben von "rechtswidrigem Handeln" gesprochen. Das ist schon ein Unterschied. Und da muss ich Sie schon auffordern, mit Blick auf die Frage, wie gehe ich mit Abgeordneten, wie gehe ich mit Bewertungen um, doch relativ geradlinig oder zumindest dann zurückhaltend mit Ihren Bewertungen umzugehen. Ich halte das, was Sie hier abgeliefert haben als Landesregierung, als Exekutive, gegenüber dem Parlament und den einzelnen Parlamentariern für unangemessen und nicht für richtig. Danke.

(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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