Thüringer Gesetz zur Weiterentwicklung des Schulwesens 2/2

Torsten Wolf

Zum Gesetzentwurf der Landesregierung - Drucksache 6/6484

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Anwesende hier im Hohen Haus, ich begrüße insbesondere auch die Regelschule aus Eisenberg, Klasse 9.

 

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

 

Wir haben eben Herrn Tischner erlebt, der uns zum wiederholten Mal seine Zauberformeln präsentiert hat für etwas, wofür er selber Verantwortung trägt, zumindest seine Fraktion. Denn alle können sich noch gut daran erinnern, dass 2.500 Lehrer zwischen 2009 und 2014 eingestellt werden sollten, 1.200 sind es geworden. Das kriegt man mit CDU, wenn man diese Partei wählt.

 

(Zwischenruf Abg. Heym, CDU: Wer war Minister?)

 

Wir wissen aus der Anhörung, anders als es Herr Tischner hier dargestellt hat – Sie waren leider im letzten Bildungsausschuss nicht da, als wir die Anhörung ausgewertet haben, krankheitsbedingt, Kollege Tischner –, dass gerade die Lehrerverbände, also Thüringer Beamtenbund und GEW, unsere Änderungsvorschläge sehr positiv begrüßt haben.

 

(Beifall DIE LINKE)

 

Also auch da völlig fehlinterpretiert! Lesen Sie es gern noch mal!

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen hier im Hohen Haus! Heute, am Tag des Lehrers, zu dem ich allen Pädagoginnen und Pädagogen recht herzlich gratulieren will,

 

(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

 

beraten und beschließen wir das neue Schulgesetz. So wie es früher für mich selbstverständlich war, meiner Klassenlehrerin einen Blumenstrauß mitzubringen, so ist es heute für mich ein besonderes Anliegen, Dank zu sagen auch im Namen meiner Fraktion für die hervorragende Arbeit unserer Pädagoginnen und Pädagogen, auch für diejenigen, die sich heute nicht mehr im Schuldienst befinden.

 

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

 

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, Cicero hat einmal gesagt: Wer nicht weiß, welchen Hafen man anstreben soll, dem ist kein Wind der richtige. – Mit dem heute als Beschlussfassung vorliegenden Gesetz zur Weiterentwicklung des Thüringer Schulwesens legen die Landesregierung und die regierungstragenden Fraktionen ihren Kompass für die Schule der Zukunft in Thüringen an. Nun kann man zu den Maßnahmen, die zur Weiterentwicklung der Thüringer Schulen notwendig sind, durchaus unterschiedlicher Meinung sein. In der Analyse der Probleme – das ist zumindest meine Wahrnehmung in den letzten fünf Jahren – waren wir eigentlich immer einer Meinung, Kollege Tischner.

Erstens: Es fällt definitiv zu viel Unterricht aus. Trotz Einstellungen in dieser Legislatur auf Rekordniveau, trotz besserer Bezahlung von Lehrerinnen und Lehrern und damit einer Attraktivität des Lehrerberufs, trotz Lehrergewinnungskampagne im Umfang von 600.000 Euro, trotz einer Versiebenfachung von Schulbauinvestitionen in dieser Legislatur kann das Problem nur strukturell, also durch Mindestklassengrößen, gelöst werden.

Zweitens: Die Umsetzung des seit 2003 geltenden Vorrangs eines gemeinsamen Unterrichts von Kindern mit und ohne Förderbedarf ist noch nicht flächendeckend gelungen und bedarf einer notwendigen Präzisierung im Gesetz.

 

Drittens: Schulen sind eben auch ein Spiegelbild gesellschaftlicher Entwicklung. Individuelle Wertschätzung und Beteiligungsmöglichkeiten im Schulalltag von Schülern, Eltern und Lehrern, Prävention vor Drogenmissbrauch und Mobbing sowie eine Neuausrichtung in der Berufsorientierung sind Aufgaben, vor denen Schulen heute zusätzlich zu ihrem Bildungsauftrag stehen, nicht – Kollege Tischner –, weil es dann dieses Gesetz gibt, sondern weil es diese Aufgaben gibt.

 

Nachdem die Landesregierung ihren Gesetzentwurf dem Landtag zugeleitet hat und wir uns in einer umfangreichen schriftlichen und mündlichen Anhörung mit den verschiedenen Sichten darauf beschäftigt haben, legte die Regierungskoalition einen 30-seitigen Änderungsantrag vor. Lassen Sie mich dies hier noch mal betonen: Seitens der CDU und der AfD wurden keinerlei Änderungen zum Entwurf der Landesregierung eingebracht. Null.

 

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

 

Es ist also davon auszugehen, dass entweder beide Fraktionen mit den vorgeschlagenen Schulgrößen des Entwurfs einverstanden waren

 

(Zwischenruf Abg. Möller, AfD: Das ist ja lächerlich!)

 

oder dass sich die parlamentarische Arbeit von CDU und AfD auf das Verfassen sinnfreier Pressemitteilungen beschränkt, die nicht in konkreten Anträgen zu einem der wichtigsten Landesgesetze führten.

Wer also am 27. Oktober CDU oder AfD wählt, wählt Konzeptlosigkeit beim Thema „Unterrichtsausfall“, Konzeptlosigkeit beim Thema „schulische Förderung eines jeden Kindes“

 

(Beifall DIE LINKE)

 

und Konzeptlosigkeit bei der Demokratisierung von unseren Schulen.

 

(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

 

Schwarz-Blau macht in Thüringen in der Bildungspolitik ganz gewiss nicht schlau.

Zum Änderungsantrag der Fraktionen Die Linke, SPD und Bündnis 90/Die Grünen. Erstens – Themenkomplex Inklusion und individuelle Förderung. Mit diesem Schulgesetz wird es keine Schulen ohne Schüler geben. Punkt. Schutz vor Mobbing und Diskriminierung steht bei uns ganz oben an. An zentraler Stelle im Gesetz sowie mit dem Entschließungsantrag, den mein Kollege Schaft zu diesem Themenkomplex hier vorgestellt hat, beauftragen wir alle Schulen, hier Maßnahmen zu ergreifen. Dies bekräftigen wir noch einmal mit dem gemeinsamen Auftrag an die Schulen, für Akzeptanz einzutreten und Mobbing und Gewalt an Schulen entgegenzutreten.

 

Die verbindliche Festschreibung der Entwicklungspläne für Inklusion schaffen in Verbindung mit der Regelung zur Schulnetzplanung alle fünf Jahre die baulich sächlichen und personellen Voraussetzungen, gemeinsamen Unterricht weiter voranzubringen. Inklusion planmäßig und mit Augenmaß – das ist unsere Devise.

Die individuelle Förderung an allen Schulen wird dadurch gestärkt, dass an den Regelschulen, in den Gemeinschaftsschulen und Gesamtschulen die Anforderungsebenen, die zum Hauptschulabschluss, Realschulabschluss oder zum Abitur führen, auch mit sonderpädagogischer Förderung und Nachteilsausgleich festgeschrieben werden.

 

Analog werden bei der Aufnahmeprüfung in Form des Probeunterrichts an Gymnasien, hier ganz neu, ebenso die sonderpädagogische Förderung und die erforderlichen Hilfsmittel mit berücksichtigt. Erstmals regeln wir auf gesetzlicher Basis die förderpädagogischen Gutachten. So halten wir den Anspruch auf Begutachtung innerhalb von einer Sechs-Wochen-Frist nach Antragstellung fest. Zudem sorgen wir für eine frühzeitige und rechtzeitige Erstellung von Erstgutachten vor Schuleintritt. So bleibt genug Zeit, um notwendige Vorbereitungen in der Schule, insbesondere im gemeinsamen Unterricht, vor Beginn des Schuljahrs in Angriff zu nehmen oder eben auch den Lernort Förderschule festzulegen. Zudem sollen Förderbedarfe, die bereits im frühkindlichen Bereich festgestellt wurden, dabei Berücksichtigung finden. Im Bereich Förderbedarf im Lernen können zukünftig Gutachten mit Beginn der Schuleingangsphase geschrieben werden. Schließlich werden die freien Träger durch gemeinsame Teams des MSD angemessen bei dem Feststellungsverfahren berücksichtigt. Der Elternwille wird wie nie zuvor bei der Lernortentscheidung doppelt gestärkt. Eltern sind Teil des Begutachtungsverfahrens und können auch einen Lernort über die Grenzen des örtlichen Schulträgers oder des Schulamtsbereichs anstreben. Wenn die Eltern jedoch den Besuch der Förderschule gar wohnortnah wünschen, können sie sich auch für diesen Lernort entscheiden.

 

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

 

Neben der pädagogischen Förderung wird auch der Anspruch der sonderpädagogischen Förderung zukünftig im Ganztag – eine wichtige Forderung, insbesondere der GEW – Berücksichtigung finden. Die Begrenzung der Doppelzählung, auch hierauf ist Kollege Tischner überhaupt nicht eingegangen, haben wir abgeschafft. Alle Kinder und Jugendlichen mit sonderpädagogischem Förderbedarf oder mit Platzförderbedarf werden bei der Klassenmindestgröße gezählt.

 

Themenkomplex 2: Mindestklassengrößen und andere Schulparameter. Sieben Schulträger erfüllen derzeit ihre Pflichten aus der kommunalen Selbstverwaltung heraus nicht, einen Schulnetzplan aufzustellen. Mancher dieser Schulnetzpläne ist mehr als 15 Jahre alt. Zukünftig müssen alle Schulträger die Schulnetzpläne alle fünf Jahre vorlegen und mit den Kreis- und Stadträten abstimmen. Bereits vor 20 Jahren wurde für die CDU-Landesregierung ein Gutachten angefertigt, welches Schul- und Klassengrößen beschrieb und forderte. Wir regeln jetzt genau dies für Thüringen, damit zukünftig Fachlehrer und Fachlehrerinnen vor jeder Klasse stehen. Thüringen ist hier – mein Kollege Hartung ist darauf schon eingegangen – das letzte Bundesland, welches das noch nicht hat. An den Grundschulen, die zukünftig auch einzügig geführt werden können, hat die erste einzurichtende Klasse eine Mindestgröße von 15 Schülerinnen, jede weitere einzurichtende Klasse eine Mindestgröße von 14. Alle weiterführenden Schulen sollen mindestens 20 Schülerinnen pro Klasse haben. Dabei werden Regelschulen grundsätzlich mindestens zweizügig geführt. Kleine Regelschulen, insbesondere im ländlichen Raum, die heute schon einzügig sind, können dies auch zukünftig bleiben. Gymnasien sollen hingegen mindestens zweizügig geführt werden. Die starren Mindestgrößen für die gymnasiale Oberstufe haben wir gestrichen. Um Schulstandorte zu sichern, kann die Oberstufe durch Schulkooperationen gemeinsam gestaltet werden. Zudem haben wir die Möglichkeit, im Kurssystem klassenübergreifend zu arbeiten, um zusätzlich das Wahlangebot in der Qualifikationsphase breit zu halten. Gemeinschaftsschulen sollen ebenso mindestens zweizügig sein, Gesamtschulen mindestens dreizügig geführt werden.

Von den vorgegebenen Zahlen kann abgewichen werden. Dafür kann das TMBJS Ausnahmen genehmigen. Drei Jahre sollen die Schulen Zeit haben, um wieder die Mindestzügigkeit der Eingangsklassen zu erreichen.

 

Weitere Regelungen: Im Schuljahr 2021/2022 kann jeweils um 15 Prozent von den Mindestvorgaben, die ich gerade vorgetragen habe, nach § 41 a abgewichen werden. Mindestgrößen können aber auch – und das ist unser besonderes Anliegen – durch Schulkooperationen erreicht werden.

 

Themenkomplex 3: Demokratisierung von Schule. Gemeinschaftsschulentwicklung steht bei uns ganz oben. Nach den Regelungen im Entwurf der Landesregierung, insbesondere zur Umwandlung der Förderschulen und Gemeinschaftsschulen und einer Sechs-Monate-Regel für die Entscheidung des Schulträgers nach Entscheidung der Schulkonferenz, können Gemeinschaftsschulen noch besser demokratisch von unten wachsen. Wir schaffen die Möglichkeit, dass eine Schulkonferenz den Antrag auf Gründung einer Gemeinschaftsschule im Verbund an eine andere Schule stellen kann, an eine andere Schulkonferenz. Die Schulkonferenz der angefragten Schule entscheidet dann direkt. Schülerinnen und Schüler erhalten mehr Informations-, Beschwerde-, Anhörungs- und Vorschlagsrechte. Zudem können sie sich an eine zentrale Ombudsstelle wenden, auch in persönlichen Angelegenheiten. Schülerinnen und Schüler können sich auch zukünftig im sachlichen Zusammenhang vom Unterricht frei äußern. Wir stärken damit auch die Meinungsäußerungen, Meinungsfreiheit an den Schulen. Andere Bundesländer machen uns dies schon lange vor und es funktioniert.

 

Meinungspluralismus ist uns ebenso in schulischen Medien wichtig. So können nun mehrere Schülerzeitungen an einer Schule existieren. Wir ermöglichen erstmals die Einrichtung von Klassenräten. Der Klassenverband kann einmal monatlich zusammenkommen und über seine Angelegenheiten beraten sowie den Unterricht mit den Lehrern besprechen. Freistellungsmöglichkeiten für Schülerinnenvertretungen werden ausgeweitet. Einen großen Schritt bildet die Einrichtung der zentralen Ombudsstelle. Diese besitzt einen Beratungs- und Informationsauftrag, ist unabhängig und weisungsungebunden und im Übrigen ein besonderes Anliegen der Landesschülervertreter.

 

Durch die Ermöglichung von mindestens zwei Vertrauenslehrerinnen pro Schüler haben die Schüler die Möglichkeit zu differenzieren und engere Bindung zu den Vertrauenspersonen aufzubauen. Wir stärken auch mit diesem Gesetz die Schulkonferenz. So können zukünftig an den Grundschulen zwei Schüler der Klassenstufe 4, aber auch die Schulfördervereine an der Schulkonferenz teilnehmen beratend teilnehmen. Wir führen ein aufschiebendes Vetorecht ein. Wenn eine Statusgruppe eine Entscheidung nicht mitträgt, muss die Schulkonferenz in dieser Angelegenheit spätestens vier, längstens sechs Wochen danach neu entscheiden.

Wir erweitern die Entscheidungsrechte der Schulkonferenz unter anderem beim Unterrichtsbeginn im Einvernehmen mit dem Schulträger – was bisher bei der Lehrerkonferenz lag –, über die schulinternen Grundsätze nach § 56, auf Grundlage des Überwältigungsverbotes. Die Klassensprecherversammlung muss verpflichtend angehört werden vor Entscheidungen zur Pausenregelung, Pausenzeiten, schulinternen Grundsätzen, zu Wandertagen, Klassen- und Kursfahrten. Ganz besonders wichtig ist meiner Fraktion auch die Transparenz in der Notengebung. Diese wurde gestärkt, indem die Bewertungsmaßstäbe und die Begründung der Notengebung zukünftig erläutert werden müssen.

 

(Beifall DIE LINKE)

 

Weitere Änderungen: Die Gesamtschulen wurden endlich zu einer eigenen Schulart im Schulgesetz aufgenommen.

 

(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

 

Die Rahmenbedingungen sowie die Entwicklungsperspektiven für die Ganztagsschulen werden definiert. Die Schulsozialarbeit wird gestärkt und erhält einen eigenen Paragrafen. Wir schaffen auch weiter eine Verdoppelung der Stellen für Schulsozialarbeit mit dem 2020er-Haushalt. Ziel ist es, eines Tages – und zwar in naher Zukunft – tatsächlich multiprofessionelle Teams an den Schulen zu erreichen und an jeder Schule einen Schulsozialarbeiter zu implementieren.

 

(Beifall DIE LINKE)

 

Mit der Stärkung der Berufsorientierung und der arbeitsweltlichen Orientierung greifen wir insbesondere auch Forderungen der Kammern, der Gewerkschaften und Verbände mit auf. Gewerkschaften werden zukünftig fester Bestandteil dieses Prozesses und zwar auch innerhalb der Lehrpläne. Bewährte kommunale Schulträgerschaft aus bestehenden Modellprojekten kann beibehalten werden.

 

Vor allem die Schulträger haben sich gewünscht, informiert zu werden, wenn Evaluationen an ihren Schulen stattfinden und möchten im Sinne der Schulentwicklung über dessen Ergebnisse Bericht erstattet bekommen. Diesem Wunsch werden wir mit diesem Schulgesetz auch folgen.

 

(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

 

Mit dem neuen Schulgesetz schaffen wir Verbindlichkeit und Rechtssicherheit für eine bessere Fachlehrerversorgung bei der individuellen Förderung aller Kinder und Jugendlichen und für eine demokratische Schule. Von all dem findet sich im Entschließungsantrag der CDU, heute vorgelegt, nichts. Deswegen muss ich darauf auch nicht eingehen.

 

Thomas Morus hat einmal gesagt – das jetzt auch in Richtung des Kollegen Tischner, da sitzt er noch. Im Übrigen, Kollege Tischner, während Ihrer gesamten Rede war Ihr Fraktionsvorsitzender nicht im Plenum. Traditions ist nicht, Thomas Morus hat einmal gesagt, Kollege Tischner: Tradition ist nicht das Halten der Asche, sondern das Weitergeben der Flamme. Mit diesem Schulgesetz geben wir die Flamme weiter, Sie wollen die Asche behalten.

 

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

 

Ich bitte um die Annahme unseres Gesetzes und Entschließungsantrags und bedanke mich insbesondere bei den Mitarbeitern des Ministeriums und bei unseren eigenen Mitarbeitern der Fraktion, die diese Änderungsanträge abgestimmt haben. Vielen Dank.

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