Thüringer Gesetz zur Weiterentwicklung des Schulwesens 1/2

Torsten Wolf

Zum Gesetzentwurf der Landesregierung - Drucksache 6/6484

Gute Schule für Alle – Die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention im Thüringer Schulwesen weiter voranbringen

Zum Antrag der Fraktionen DIE LINKE, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 6/6452

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen hier im Haus, sehr geehrte Besucher auf der Tribüne und natürlich auch am Livestream. Sie haben jetzt mehr als zweieinhalb Stunden eine intensive Debatte über die Vorlage eines Schulgesetzes erlebt, was völlig normal ist, vielleicht nicht unbedingt immer in der Lautstärke, aber in der Art und Weise, weil neben der Gliederung des Freistaats, dem Haushalt und sicherlich auch der inneren Sicherheit ist der Bereich Schule oder Bildung ganz ohne Zweifel als Kernkompetenz der Länder ein herausragender Bereich. Alles, was da eine Landesregierung vorlegt, wird natürlich unter besondere Beobachtung gestellt und natürlich auch besonders intensiv diskutiert, und das ist auch gut so.

 

Nun haben wir verschiedene Reden schon gehört. Erst mal vielen Dank, Herr Minister, für die Einbringung, die sehr umfangreich und sehr detailliert war, auch Prozesse dargestellt hat, die vielleicht nicht richtig wahrgenommen worden sind, zumindest nicht gewürdigt werden. Also wir haben zwei verschiedene Bereiche hier im Haus. Der eine Bereich sagt: Alles kann so bleiben, wie es ist.

 

(Zwischenruf Abg. Höcke, AfD: Das hat keiner gesagt!)

 

Herr Höcke sagt gerade, das hat keiner gesagt. Es geht sogar noch weiter: Eine Fraktion will eigentlich wieder zurückgehen, und zwar deutlich zurückgehen hinter den Anspruch, dass Kinder, dass unsere Schülerinnen und Schüler gute Bedingungen in ihren Schulen vorfinden und dass Lehrerinnen und Lehrer tatsächlich in ihren Schulen nicht nur gute Bedingungen haben zu unterrichten, sondern auch wertgeschätzt werden. Das kann man so machen, aber die Frage ist, wie weit uns das bringt.

 

Ich will noch mal daran erinnern, wo wir herkommen: Wir haben vor gut 15 Jahren den sogenannten PISA-Schock gehabt. Erinnern Sie sich mal bitte daran. Dort haben wir festgestellt, dass ganz viele Schülerinnen und Schüler in Deutschland ob ihrer sozialen Herkunft nicht entsprechend gefördert werden – und da kann man jetzt unterschiedlicher Meinung sein, aber ich sage –, weil wir ein gegliedertes Schulsystem haben, in voller Konsequenz, welches Schülerinnen und Schüler vom ersten Tag an separiert und sagt, du hast eine Besonderheit und bist es sozusagen auch nicht Wert, in dem allgemeinen Bildungssystem Platz zu finden.

 

Das nennt man Exklusion und das ist hier auch in Thüringen über 20, fast 25 Jahre intensiv betrieben worden. Von diesem Weg wurde zum Glück schon in der vorhergehenden Legislatur abgewichen, im Übrigen mit der CDU. Wir sagen als Regierungskoalition: Wir wollen und werden jeden Schüler, jede Schülerin ob ihrer besonderen Fähigkeiten und Herausforderungen optimal fördern und wir wollen und werden die entsprechenden Voraussetzungen in den Schulen schaffen. Nun kann man natürlich sagen: Das wollen ja alle, alle haben sich dazu bekannt, alle wollen mehr Lehrer einstellen. Wir machen es, 3.500 Lehrer in dieser Legislatur,

 

(Beifall DIE LINKE)

 

ich will es nur mal sagen. Alle wollen, dass Lehrer besser bezahlt werden. Wir machen es, nämlich mit der Vorlage des beschlossenen Besoldungsgesetzes und dann jetzt nachfolgend auch damit, dass wir die Regelschullehrer in der A 13 bezahlen. Alle wollen den Ganztag fördern und wollen eine individuelle Förderung. Wir machen es, indem wir ein Schulbudget mit 6,5 Millionen Euro pro Jahr aufgelegt haben, was den Schulen erst mal die Möglichkeit gibt, vor Ort zu entscheiden, was gut für sie ist, welchen Weg sie gehen wollen.

 

Das alles ist möglicherweise Konsens, dass wir das alles machen, aber die Frage ist ja: Reicht das aus? Wenn ich in den Schulen unterwegs bin, und das sind nicht wenige und das gestehe ich auch gern Kollegen Tischner zu, der – wie eben schon gesagt wurde – jetzt hier nicht mehr anwesend sein kann. Ich hätte mir im Übrigen gewünscht, dass die CDU-Fraktion diesem Thema etwas mehr Aufmerksamkeit widmet und nicht während der gesamten Debatte zur Hälfte hier nicht anwesend ist, das ist nicht gut als Außenzeichen, und dass Kollege Tischner natürlich auch diese Prozesse mit unterstützt – mehr Lehrer, schnellere Einstellungsverfahren, all das was wir machen.

 

Aber wir müssen eben mehr machen, denn wenn ich in den Schulen unterwegs bin, sagen mir die Schulen, also die Lehrer und die Eltern, es sind genügend Stellen da. Diese Stellen werden von den Schulämtern und Schulen zumindest auch zügig zu besetzen versucht. Aber – und das ist die eigentliche Herausforderung – es gibt nicht mehr die entsprechenden Fachlehrer, nicht flächendeckend. Insbesondere im ländlichen Raum haben wir Probleme, die vorhandenen Stellen – noch nie wurden so viele Lehrer eingestellt in Thüringen wie jetzt – tatsächlich zu besetzen. Warum ist das so? Das liegt einmal natürlich daran, dass der ländliche Raum für viele in der Wahrnahme nicht ganz so attraktiv ist, vielleicht auch an mancher Diskussion, insbesondere im Ostthüringer Landkreis, dass dort auch Bedingungen schlechtgeredet werden. Aber es liegt vor allen Dingen daran, dass einfach diese Lehrer nicht ausgebildet worden sind, insbesondere im Regelschulbereich, aber auch im Grundschulbereich. Das hat etwas mit den Ämtern zu tun, wie die Bezahlung ist, aber es hat auch etwas damit zu tun, dass die Lehrer, die in der Ausbildung befindlichen Lehrer vorher alle unisono an Gymnasien waren. Oder sagen wir es mal so: Wenn sie nicht an den Gemeinschaftsschulen ihr Abi gemacht haben, haben sie nur das Gymnasium kennengelernt. Wenn sie nicht von ihrem Elternhaus vorgeprägt waren, dann kennen sie doch eigentlich nur das Gymnasium. Sie orientieren sich natürlich in Richtung Gymnasium. Deswegen haben wir deutlich zu wenig Regelschullehrer, insbesondere in gewissen Fachkombinationen. Und die wenigen, die wir haben, die können sich natürlich die Stellen aussuchen. Wir wissen das, deshalb müssen wir verantwortlich handeln, denn wir wollen den Schülerinnen und Schülern vor Ort, gerade im ländlichen Raum auch – das hat der Minister ausgeführt –, ein umfassendes Bildungsangebot nach Stundentafeln ermöglichen. Wenn wir das wissen, dann gehört es doch mit dazu, dass wir uns Gedanken darüber machen, wie zukünftig die knappen Lehrerressourcen besser gesteuert werden können, und zwar so gesteuert, dass die Stunde auch gehalten werden kann. Und ja, da gehört es mit dazu, dass wir Klassen- und Schulgrößen definieren. Als letztes – es ist schon gesagt worden –, als letztes Bundesland überhaupt macht das Thüringen. Nun kann man fragen, ob eine Regelschule mit 240 Schülern oder eine Grundschule mit 80 Schülern angemessen ist. Eine Grundschule wäre einzügig mit 20 Schülern, aber die Klassengröße kann vor Ort bestimmt werden. Die Regelschule – das hat viel damit zu tun, dass eine Differenzierung in der Klassenstufe 7 stattfindet, wohin gehen die Regelschülerinnen und Regelschüler, hin zum Hauptschulabschluss oder zum Regelschulabschluss. Beide Bildungsgänge sollen möglich sein. Es ist nämlich eine Schule mit mehreren Bildungsgängen, im Übrigen auch an der Gemeinschaftsschule. Deswegen gibt es hier die Vorgaben, zu sagen, die müssen mindestens 240 Schülerinnen und Schüler beinhalten, weil nur darüber mit knappem Fachlehrerangebot tatsächlich ein ausreichendes Unterrichtsangebot sichergestellt werden kann. Und das ist für uns eigentlich eine Mindestzahl. Alle anderen Bundesländer – ich vergleiche Thüringen gerne mit Schleswig-Holstein –, alle anderen Bundesländer haben im Schnitt doppelt so große Schulen wie wir. Und diese Bundesländer, die die haben erstaunlicherweise, kommen mit deutlich weniger Personal aus, aber haben nicht so viele Abgänger ohne Abschluss. Das ist ja die Maßgabe: Schaffen die Schülerinnen und Schüler ihren Abschluss? Und wenn ich das feststelle, zum Beispiel Schleswig-Holstein, ähnlich groß wie Thüringen, auch ein Flächenland – okay, hat nicht so viele Berge, aber deswegen liegen die Schulen trotzdem relativ weit auseinander –, wenn ich feststelle, dass dort ein Gymnasium im Schnitt 800 Schülerinnen und Schüler hat und wir vorschlagen, dass bei uns ein Gymnasium 540 Schülerinnen und Schüler hat, dann sehe ich darin eine Entwicklungsperspektive für die Schulen, aber ich sehe vor allen Dingen darin einen maßvollen Ansatz dieser Landesregierung, im ländlichen Raum tatsächlich Größenvorgaben vorzugeben, um Lehrer besser steuern zu können und Unterricht besser abzusichern.

 

Wir werden das sicherlich in der parlamentarischen Debatte und jetzt sicherlich auch in der Öffentlichkeit diskutieren. Der Thüringer Landkreistag hat sich heute auch dazu geäußert. Ich habe weder von der CDU noch vom Thüringer Landkreistag eine Vorstellung dazu gehört, wie sie es denn machen wollen. Denn wir haben eine geteilte Schulträgerschaft. Die Landkreise und die Kommunen – die wir im Übrigen diese Legislatur mit fünfmal mehr Mitteln für Schulbauinvest unterstützen, damit sie ihrer Aufgabe, Schulen zu modernisieren, nachkommen können –, haben die Aufgabe – und die haben sie auch zukünftig –, ihre Schulnetzpläne aufzustellen. Von den 34 Schulträgern haben dies derzeit sieben nicht, machen sieben nicht. Kommunale Selbstverwaltung.

Aber wir – und das gehört zur geteilten Schulträgerschaft dazu – haben die Aufgabe, für diese Schulen auch tatsächlich das Personal zu stellen. Und dann hören wir – und zwar völlig zu Recht – von der Opposition, so und so viele Stunden sind ausgefallen. Was Herr Tischner nicht sagt, ist, dass in der vorhergehenden Legislatur statt 2.500 Lehrerinnen und Lehrer einzustellen, wie es geplant und mit der SPD vereinbart war, die CDU – und zwar das CDU-Finanzministerium – dafür gesorgt hat, dass nur 1.200 Lehrer eingestellt werden. Das heißt, uns fehlen daraus 1.300 Stellen. Das sind Lehrerinnen und Lehrer, die in andere Bundesländer gegangen sind, die wir gar nicht zurückholen können, denn die haben sich dort verbeamten lassen und sind dort Landesbeschäftigte. Das geht nur über ein schwieriges Ländertauschverfahren.

 

So viel zur Verantwortung der CDU. So viel zu Wahrheit und Klarheit. Ja, ich gestehe, das sind schwierige Entscheidungen und wir haben da wirklich in der Größe der Schulen viel Diskussionsbedarf oder viele Abwägungsprozesse zu wägen, wie es weitergehen soll. Wir werden im parlamentarischen Verfahren die Anhörung natürlich auch nutzen, um uns dort auch zu versichern, dass das, was wir wollen, nämlich Unterrichtsabsicherung vor Ort, den Fachlehrer, die Fachlehrerin tatsächlich in den Unterricht zu bringen, auch passiert.

Was in der öffentlichen Diskussion auch selten benannt worden ist: Erstens, die meisten Lehrerinnen und Lehrer leisten heute schon viele Überstunden. Minister Holter kämpft dafür und hat das jetzt auch öffentlich benannt, dass diese Überstunden zukünftig bezahlt werden. Das ist eine richtige Entwicklung zur Unterrichtsabsicherung. Ja, ganz viele, Tausende von Lehrerinnen und Lehrern sind heute schon in Teilabordnungen, so nennt sich das. Das heißt, sie arbeiten an mindestens zwei Schulen in ihrem Schulamtsbezirk. Was wir wollen, ist, dass diese Lehrerinnen und Lehrer nicht mehr nur in Teilabordnungen arbeiten müssen, sondern, wenn die Schulen zu klein sind, über Kooperationen sozusagen an einer Schule. Diese Schulen stimmen die Stundenpläne ab, stimmen den Lehrereinsatz ab, sodass Lehrerinnen und Lehrer genau wissen, Montag, Dienstag bin ich an der einen und Mittwoch, Donnerstag, Freitag bin ich an der anderen Schule. Das dient auch der Lehrergesundheit und damit auch dem besseren Personaleinsatz.

 

(Zwischenruf Abg. Höcke, AfD: Sie haben doch keine Ahnung, Herr Kollege!)

 

Sie können gern noch mal vorgehen, wenn Sie meinen, hier mehr Ahnung zu haben als ich.

 

(Unruhe AfD)

 

Alles, was wir vorschlagen, dient der Verbesserung des Unterrichtseinsatzes. Und ja, es gibt Ausnahmen, die sind alle heute schon benannt worden. Diese Ausnahmen sind in ihrer Wirkung erst mal zu prüfen, weil wir als Land vieles, wie zum Beispiel die Förderbedingungen an der einzelnen Schule, gar nicht kennen. Die kennt nur der Schulträger. Das gilt es abzustimmen. Da noch mal mein Dank – das war ein schwieriger Prozess –, Herr Minister Holter, dass Sie diese Gespräche mit allen Schulträgern geführt haben. Es gehört zur Partizipation, es gehört zur Klarheit und Wahrheit unserer Bildungspolitik, dass wir alle anhören und uns insgesamt ein Bild verschaffen, wie die Situation vor Ort ist, und dass sich alle auch einbringen können.

 

Wenn jetzt gesagt wird, dann werden die Schulen geschlossen: Die werden nicht geschlossen. Ganz im Gegenteil, wir haben eine 10-Prozent-Klausel drin. Wenn eine Schule innerhalb von drei Jahren 10 Prozent von den Größenvorgaben abweicht, bleibt sie trotzdem erst mal erhalten. Sie hat dadurch die Möglichkeit, sich weiterzuentwickeln.

 

(Zwischenruf Abg. Prof. Dr. Voigt, CDU: Auf Antrag und mit jährlichem …!)

 

Auf Antrag, natürlich. Es ist ein ganz normales Verwaltungsverfahren, Herr Prof. Dr. Voigt, das sollten Sie eigentlich wissen und nicht unsinnige Pressemitteilungen verbreiten.

 

(Beifall DIE LINKE)

 

(Unruhe CDU)

 

Ich kann Ihnen gerne mal die Reaktion auf Ihre Pressemittelung von einer Grundschule entgegenhalten, und zwar sagt der Elternsprecher der Grundschule Heinrich-Heine – ich zitiere …

 

(Zwischenruf Abg. Prof. Dr. Voigt, CDU: Ein Mitglied der Linken zitieren Sie!)

 

Sehen Sie, da ist es ein Mitglied der Linken, wenn es ein Elternsprecher einer Grundschule ist. Das ist ja mal ganz witzig. De facto ist es jemand, der nicht nur als Elternsprecher Verantwortung übernimmt, sondern als Kreistagsmitglied tatsächlich auch in dem entsprechenden Schulausschuss sitzt.

Also, die entsprechende Reaktion dieser Schule, die abgestimmt war, auf Sie, Herr Prof. Dr. Voigt,

 

(Unruhe CDU)

 

nachdem Sie fälschlicherweise gesagt haben, dass viele Schulen in dem Landkreis geschlossen werden würden,

 

(Zwischenruf Abg. Prof. Dr. Voigt, CDU: Nein, nicht fälschlicherweise! Nein, ich habe gesagt …!)

 

ist – das Zitat, Frau Präsidentin, wenn ich darf: Die Schulnetzplanung liegt in der Verantwortung der Landkreise. – Herr Voigt sollte also gegebenenfalls mit seinem CDU-Landrat diskutieren, wie alle Schulstandorte erhalten werden können. Und weiter: Wer über viele Jahre keine jungen Lehrerinnen einstellt und die Grundlagen dafür schafft, dass gut ausgebildete junge Pädagoginnen das Land verlassen, der sollte jetzt Ideen haben, wie man das wieder geraderücken kann. –

 

(Zwischenruf Abg. Adams, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Hört, hört!)

 

Mir fehlen ehrlich gesagt genauso wie diesem Elternvertreter die Ideen der CDU in diesem Prozess.

 

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

 

Mir fehlen sie einfach. Nur zu kritisieren, das bringt uns nicht weiter. Ministerin Siegesmund kommt gerade aus Katowice. Dort wurde abgestimmt, wie es mit den CO2-Zielen weitergeht.

 

(Zwischenruf Abg. Prof. Dr. Voigt, CDU: Sehr gut!)

 

Das sind langfristige Prozesse genauso wie in der Schulplanung. Hier geht es um die Zukunftsfragen unseres Landes. Genau da ist es wichtig, dass sich diese Landesregierung und auch wir als Parlamentarier ehrlich machen und uns da engagieren.

 

(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

 

Ich denke, das sollte gemeinsame Politik hier im Land sein. Und ja, es gibt die Möglichkeiten der Kooperation. Wir haben dafür als Regierungsfraktionen zweimal 200.000 Euro in den Haushalt eingestellt, damit das weiter gefördert wird, damit dort Beratungen erfolgen. Das Ministerium hat dort ein eigenes Referat eingerichtet, wo sich jede Schule auch erkundigen kann. Und wir als Linke haben dazu auch eine Homepage geschaltet: www.thueringer-schulgesetz.de. Es kann sich jeder an uns wenden, es kann sich jeder informieren – sehr gerne. Wir sind dort für den Diskussionsprozess sehr offen.

 

(Beifall DIE LINKE)

 

Nun noch mal zu dem Punkt Inklusion: Ja, viele haben das, auch viele Pädagoginnen und Pädagogen haben diesen Prozess in den letzten Jahren als überwältigend – ich sage es jetzt mal so – empfunden, weil oftmals vor Ort nicht die personellen, sächlichen und räumlichen Voraussetzungen da waren. Diese Pädagoginnen und Pädagogen sagen nicht: Wir wollen das nicht machen. Die haben nämlich mal einen Beruf ergriffen, in dessen Mittelpunkt das Kind steht. Aber sie sagen: Ihr könnt uns damit nicht alleinlassen. Und ja, Thüringen hat sich dort sehr gut entwickelt, am besten von allen Bundesländern in den letzten Jahren.

 

(Beifall DIE LINKE)

 

Minister Holter hat es schon gesagt: Fast 50 Prozent aller Schülerinnen und Schüler werden heutzutage integrativ, sogar zum Teil inklusiv beschult. Aber es sind nicht an allen Schulen die Voraussetzungen dafür da, obwohl wir schon die personellen und auch die sächlichen Voraussetzungen – ich habe es vorhin gesagt, Schulbauförderung etc. – versuchen, immer weiter zu verbessern. Genau deswegen ist es wichtig, dass im neuen Schulgesetz zwei Möglichkeiten enthalten sind, damit die Eltern sagen: Mein Kind soll optimal gefördert werden.

Eltern haben zukünftig das Letztbestimmungsrecht. Eltern, die Klassenkonferenz, Schulleitungen haben die Möglichkeit, Gutachten über die Kinder einzufordern. Und wenn diese Voraussetzungen, die personellen, sächlichen und räumlichen Voraussetzungen, nicht da sind und in absehbarer Zeit auch nicht geschaffen werden können, dann wird das Kind an einem Förderzentrum beschult, aber nicht bis zum Sankt-Nimmerleins-Tag. Nein, es soll eine Perspektive entwickelt werden, dass sich die Schule auch tatsächlich entwickeln kann.

 

Und jetzt bin ich bei unserem Antrag der Koalitionsfraktionen „Gute Schule für Alle“. Im letzten Landtag gab es hier einen Beschluss – und der wurde auch umgesetzt –, einen „Entwicklungsplan Inklusion“ aufzulegen. Und dieser Beschluss sieht vor, dass das Land mit den Schulträgern auch wirklich immer wieder sieht, wo stehen wir, wie weit sind die Voraussetzungen für eine inklusive Beschulung geschaffen.

 

Mit unserem Antrag erneuern wir damit und geben den Handlungsauftrag an die Landesregierung, diesen „Entwicklungsplan Inklusion“ neu aufzulegen. Ich sage das ganz ehrlich, ich werde mich auch dafür einsetzen: Ich möchte, dass dieser Anspruch einer Evaluation, wo stehen wir, fest in das Schulgesetz kommt. Warum möchte ich das? Weil es um die baulichen und sächlichen Voraussetzungen vor Ort geht; die müssen jedes Mal evaluiert werden, da muss auch immer wieder nachgesteuert werden, wie passt das zum Beispiel zu unserer Schulbaurichtlinie etc. Aber es geht auch darum, dass das Land zum Beispiel mit seinen Hochschulen – da geht es um Ziel- und Leistungsvereinbarungen mit den Hochschulen –, aber auch in seiner Einstellungspolitik ganz klar weiß, was wir perspektivisch brauchen, um den Rechtsanspruch auf einen gemeinsamen Unterricht auch erfüllen zu können. Deswegen werde ich mich auch dafür einsetzen, dass das, was wir in dem Antrag wieder beschreiben, dass das nicht nur im Juni 2019 hier vorgelegt wird dem Landtag, also noch rechtzeitig vor Ende der Legislatur, sondern dass das ein dauerhafter Auftrag des Ministeriums und der Schulverwaltung wird: Abstimmung der Rahmenbedingungen mit den Schulträgern vor Ort und auch Perspektive in der Personalplanung für uns. Denn nur so kriegen wir es hin, dass wir tatsächlich jedem Kind eine optimale Schulbiografie ermöglichen.

 

Ich kann natürlich nicht zu allem ausführen, ich möchte trotz alledem insbesondere noch einen Punkt nennen, das ist die Gemeinschaftsschulentwicklung: Ja, dort haben manche CDU-Landrätinnen und -Landräte den Geburtsfehler, der natürlich von der CDU damals in der letzten Legislatur reinverhandelt worden ist, gnadenlos ausgenutzt, indem sie Schulentwicklung von unten – die Schulkonferenz beschließt, wir wollen uns zu einer Gemeinschaftsschule entwickeln – einfach verhindert haben. Die haben es schlichtweg auslaufen lassen. Deswegen werden wir es im Gesetz regeln, dass nach sechs Monaten der Schulträger zu entscheiden hat. Gibt es dort keinen Konsens, läuft das ganz normale Verfahren weiter: Schulamt – Ministerium. Genau das ist der richtige Weg, damit Schulentwicklung von unten nicht weiter verhindert wird. Wir wissen aus Umfragen, dass sich die allermeisten Eltern längeres gemeinsames Lernen in Thüringen, und zwar flächendeckend, wünschen. Genau das werden wir damit realisieren.

 

(Beifall DIE LINKE)

 

Das ist auch gut so, meine sehr geehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen.

 

Letzter Punkt: Wir wissen, wir stehen vor der größten Herausforderung, nämlich die Fachkräftesicherung. Ich begrüße es ausdrücklich, dass auch jetzt im zweiten Kabinettsdurchlauf der Passus reingekommen ist, dass die Schulen einen besonderen Auftrag erhalten, und zwar nicht nur als Schule, sondern dass das auch als Lehrplanauftrag verankert wird, dass Berufsorientierung gestärkt wird. Das ist ein Wunsch insbesondere der Kammern, der Arbeitgebervertreter. Ich wünsche mir, dass dort in der Berufsorientierung auch Gewerkschaften eine Rolle spielen, weil das natürlich auch immer mit dazugehört, dass ich mich dann auch als Arbeitnehmerin, als Arbeitnehmer – das ist nämlich auch Bildungsauftrag –zukünftig entsprechend orientieren kann. Da müssen wir, denke ich mir, noch ein bisschen nacharbeiten. Aber dieser Anspruch der stärkeren Berufsorientierung in den Lehrplänen und an den Schulen ist ein richtiger und ein wichtiger, um Fachkräfte zukünftig stärker noch zu orientieren, also Schülerinnen und Schüler für ihren weiteren Berufsweg zu orientieren.

 

Ich freue mich auf die Diskussion im Bildungsausschuss, ich freue mich ausdrücklich auch auf die Veranstaltungen, die jetzt noch kommen. Ich danke ausdrücklich dem Ministerium und all denjenigen, die bisher angehört worden sind, für diesen Entwurf des Schulgesetzes, der eine Weiterentwicklung unseres Schulsystems beinhaltet und der unseren Schülerinnen und Schülern die Möglichkeit gibt, tatsächlich perspektivisch besser noch in Thüringen ihren Abschluss zu erhalten.

Minister Holter hat vorhin diesen Handvergleich gebracht, dass ihm ein Finger operiert werden musste etc., und er hat gesagt, in der Physiotherapie müssen alle Finger bewegt werden. Ich habe das als Angebot verstanden, dass die Hand offen ist. Unsere Hand ist offen

 

(Beifall DIE LINKE)

 

Ihnen gegenüber, dass Sie sich dort mit Vorschlägen einbringen, wie wir tatsächlich das Thüringer Schulsystem, das Thüringer Bildungssystem weiterentwickeln können. Kritik gehört zur Demokratie dazu, bringt uns weiter, aber sie sollte auch immer, so erziehe ich zumindest meine Kinder, damit verbunden sein, dass Vorschläge existieren, wie man es denn besser machen kann. Diese Vorschläge habe ich weder heute noch in der Vergangenheit von der Opposition gehört, von der AfD überhaupt nicht, die verschickt lieber Briefe, wo Lehrer und Schulleitung nur noch genervt sind und Elternvertreter von dieser Fraktion, genauso wie wir im Haus. Von der CDU bin ich anderes gewohnt. Ich denke aber, es gehört zur staatspolitischen Verantwortung der CDU, dort auch Vorschläge zu bringen. Ich freue mich auf die Vorschläge, diese auch zu diskutieren, lieber Herr Kollege Tischner – jetzt sind Sie ja wieder da –, und bitte darum, das Schulgesetz an den Bildungsausschuss und an den Ausschuss für Justiz und Migration zu überweisen und unseren Antrag heute hier zu beschließen. Vielen Dank.

 

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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