Thüringer Gesetz zur Weiterentwicklung des Schulwesens 1/2

Torsten Wolf

Zum Gesetzentwurf der Landesregierung - Drucksache 6/6484

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Am 14. Dezember 2018 überwies der Thüringer Landtag den Entwurf des Thüringer Gesetzes zur Weitentwicklung des Schulwesens in der Drucksache 6/6484 nach seiner ersten Lesung an den Ausschuss für Bildung, Jugend und Sport federführend und an den Innenausschuss und den Ausschuss für Migration und Verbraucherschutz als mitberatende Ausschüsse. Der Ausschuss für Bildung, Jugend und Sport hat den Gesetzentwurf in seinen Sitzungen am 14. Dezember 2018, am 22. Januar, 7. sowie 19. Februar, am 19. März, 30. April sowie 4. Juni 2019 beraten. Am 7. Februar führte dieser Ausschuss in öffentlicher Sitzung eine ganztägige mündliche Anhörung zum Gesetzentwurf durch, zudem fand mit Terminsetzung Ende Januar eine ausgedehnte schriftliche Anhörung statt. Diese Anhörungen wurden durch eine vom Thüringer Landtag auf seiner Internetpräsenz initiierten Online-Diskussion ergänzt. Im Ergebnis der mündlichen und der schriftlichen Anhörung haben sich mehr als 60 Vereine, Verbände, Schulen sowie Einzelpersonen mit einer Stellungnahme zu Wort gemeldet und somit auf die parlamentarische Beratung des Gesetzentwurfs Einfluss genommen. Zu den Anzuhörenden, die sich dabei umfangreich geäußert haben, zählten nicht nur die breiten kommunalen Spitzenverbände, die Gewerkschaften Erziehung und Wissenschaft, die Kammern sowie die Landesschüler- und Landeselternvertretung, auch der Beamtenbund, der Thüringer Landesjugendring, die LIGA der freien Wohlfahrtspflege und andere Anzuhörende haben sich mit sehr ausführlichen Darlegungen in die Debatte eingebracht. Im Zentrum der Hinweise und der Vorschläge standen überwiegend die Themen „Schul- und Klassengrößen“, „Inklusion“ und „innerschulische Demokratie“, aber auch die Frage verstärkter Kooperation zwischen den Schulen mit dem Ziel der Unterrichtsabsicherung sowie Regelungen zu einzelnen Schulformen, zur Schulaufsicht und zu anderen Fragen. Von hier aus möchte ich noch einmal allen inhaltlich Beteiligten unseren tiefen Dank aussprechen, die sich an diesem demokratischen Verfahren beteiligt haben.

 

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

 

Am 18. April reichten die drei regierungstragenden Fraktionen Die Linke, SPD und Bündnis 90/Die Grünen im Ergebnis der Auseinandersetzung mit den vielfältigen Hinweisen einen 30-seitigen Änderungsantrag ein. Dieser wurde, wie dies unsere Geschäftsordnung bestimmt, in einem neuen Anhörungsverfahren angehört. Bis zum 29. Mai gingen hier noch einmal viele Hinweise ein. In der Ausschusssitzung am 4. Juni wurde der Änderungsantrag abschließend beraten und mit einigen kleinen weiteren Änderungen angenommen. Die letzten Änderungen an der Beschlussempfehlung in der Drucksache 6/7320 sind formeller Natur und müssen nicht erneut angehört werden. Der Ausschuss empfiehlt Ihnen mehrheitlich, den Gesetzentwurf unter Berücksichtigung des geänderten Änderungsantrags der Koalitionsfraktionen anzunehmen. Diesem Vorschlag haben die anderen beiden Ausschüsse unter Berücksichtigung zweier formaler Hinweise zugestimmt. Die formalen Hinweise des Justizausschusses wurden in die Beschlussempfehlung eingearbeitet. Im Namen, denke ich, aller Kolleginnen und Kollegen hier im Haus, danke ich vor allen Dingen auch für die gute Zusammenarbeit mit der Landtagsverwaltung bei diesem gesamten Prozess. Ich danke Ihnen und wünsche der Zweiten Lesung des Gesetzentwurfs einen guten Verlauf.

 

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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