Thüringer Gesetz zur Umsetzung des Glücksspielstaatsvertrags 2021

Ronald Hande

Zum Gesetzentwurf der Fraktionen DIE LINKE, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 7/2284

 

Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Kollege Emde ist leider verhindert, weswegen ich das gern für ihn übernehme. Ich berichte über die Beratung im federführenden Haushalts- und Finanzausschuss zum Entwurf eines Thüringer Gesetzes zur Umsetzung des Glücksspielstaatsvertrags 2021 in der Drucksache 7/2884. Durch Beschluss des Landtags in seiner 31. Sitzung am 18. Dezember 2020 wurde der Gesetzentwurf der Fraktionen Die Linke, der SPD und Bündnis 90/Die Grünen an den Haushalts- und Finanzausschuss – federführend – sowie den Innen- und Kommunalausschuss überwiesen. Der federführende Haushalts- und Finanzausschuss hat den Gesetzentwurf in seiner 22. Sitzung am 3. Februar 2021, in seiner 24. Sitzung am 5. März 2021, in seiner 28. Sitzung am 16. April 2021 und in seiner 31. Sitzung am 25. Juni 2021 beraten sowie ein schriftliches Anhörungsverfahren zu dem Gesetzentwurf durchgeführt.

 

Im Rahmen dieses schriftlichen Anhörungsverfahrens wurden 31 Verbände und Institutionen auf Antrag aller Fraktionen angehört. Gegenstand der Anhörung war neben dem Gesetzentwurf auch ein Änderungsantrag der Fraktionen Die Linke, der SPD und Bündnis 90/Die Grünen. Der Gesetzentwurf war zudem Gegenstand einer Onlinediskussion gemäß § 96 Abs. 2 der Geschäftsordnung. Zum Ende der Ausschussberatung wurde ein umfangreicher Änderungsantrag der Fraktionen Die Linke, der CDU, der SPD und Bündnis 90/Die Grünen eingebracht, der in die vorliegende Beschlussempfehlung in der Drucksache 7/3654 Eingang gefunden hat.

Der mitberatende Innen- und Kommunalausschuss hat den Gesetzentwurf in seiner 21. Sitzung am 30. Juni 2021 beraten und ist den Empfehlungen des Haushalts- und Finanzausschusses unverändert gefolgt.

 

Meine sehr geehrten Damen und Herren, mit dem hier in Rede stehenden Gesetz sollen das Thüringer Glücksspielgesetz und das Thüringer Spielhallengesetz geändert und an den von den Ländern zum 1. Juli 2021 novellierten Glücksspielstaatsvertrag angepasst werden, welchen Thüringen mit dem bereits am 11. März 2021 beschlossenen Zustimmungsgesetz in Landesrecht transformiert hat. Der Haushalts- und Finanzausschuss empfiehlt, den Gesetzentwurf mit Änderungen anzunehmen. Was diese empfohlenen Änderungen anbelangt, ist neben einigen redaktionellen Änderungen insbesondere die neu zu schaffende Möglichkeit einer Zertifizierung von Spielhallen und ähnlichen Unternehmen gemäß dem neuen § 3 a Thüringer Spielhallengesetz zu nennen. An eine solche Zertifizierung sind Ausnahmetatbestände geknüpft. So kann beispielsweise die in einer Spielhalle zulässige Gesamtzahl der Geräte auf 12 erhöht und der Mindestabstand der Spielhallen zu Kinder- und Jugendeinrichtungen ausnahmsweise auf 100 Meter reduziert werden, wenn eine Zertifizierung vorliegt.

 

Die empfohlenen Änderungen betreffen auch Übergangsregelungen. Hier verweise ich insbesondere auf den neuen § 10 a Thüringer Spielhallengesetz, der umfangreiche Übergangsregelungen für sogenannte Verbundspielhallen vorsieht. Zur Regelung von Detailfragen ist schließlich in einem neuen § 12 des Thüringer Spielhallengesetzes eine Verordnungsermächtigung zugunsten des zuständigen Ministeriums vorgesehen.

Mit diesen kurzen Einführungen und dem Bericht aus dem Ausschuss möchte ich es belassen und bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.

 

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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