Thüringer Gesetz zur Steigerung der Attraktivität des Berufs des Regelschullehrers 1/2

Torsten Wolf

Zum Gesetzentwurf der Landesregierung - Drucksache 6/6826

 

Schönen guten Morgen. Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen hier im Haus, liebe Frau Finanzministerin, der Gesetzentwurf der Landesregierung zum „Thüringer Gesetz zur Steigerung der Attraktivität des Berufs des Regelschullehrers“ in Drucksache 6/6826 wurde durch Beschluss des Landtags in seiner 140. Sitzung am 28. Februar 2019 an den Haushalts- und Finanzausschuss überwiesen. Der Haushalts- und Finanzausschuss hat die genannten Drucksachen und die Vorlage in mehreren seiner Sitzungen beraten. In der 69. Sitzung des Haushalts- und Finanzausschusses am 12. März wurde eine schriftliche Anhörung bis zum 9. April 2019 beschlossen.

 

Angeschrieben wurden sieben Anzuhörende auf Vorschlag der Koalitionsfraktionen und weitere elf Anzuhörende auf Wunsch der CDU-Fraktion. Insgesamt haben sich zwölf Anzuhörende zurückgemeldet und eine Stellungnahme abgegeben. Zwei Anzuhörende auf Vorschlag der CDU-Fraktion, der Gemeinde- und Städtebund und der Thüringische Landkreistag haben mitgeteilt, dass sie von einer Stellungnahme absehen. Vier ebenfalls von der CDU-Fraktion benannte Anzuhörende haben auf die Bitte einer Abgabe einer Stellungnahme gar nicht reagiert. Dies waren der Verband der Deutschen Realschullehrer, der Deutsche Sportlehrerverband, die Landeselternvertretung Thüringen und die Landesschülervertretung Thüringen.

 

Der Bund der Steuerzahler – auch von der CDU benannt – machte Bedenken zu den zu hohen Ausgaben des Landes, die dieses Gesetz für eine bessere Bezahlung von Lehrern begleiten, geltend. Alle anderen Anzuhörenden äußerten sich. Insbesondere die Gewerkschaften und Verbände äußerten sich überwiegend positiv zu dem vorliegenden Gesetzentwurf. Ich möchte mich auch im Namen des Ausschusses bei denjenigen Anzuhörenden, die sich zurückgemeldet haben, ausdrücklich bedanken.

 

In der 72. Sitzung des Haushalts- und Finanzausschusses am 3. Mai 2019 wurde die Anhörung ausgewertet. In der 74. Sitzung des Haushalts- und Finanzausschusses am 7. Juni erfolgte die abschließende Beratung und Beschlussfassung. Dabei wurde ein Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen einstimmig angenommen, mit dem Konflikte bei einer Zulagentabelle und bei der Mehrarbeitsvergütung vermieden werden, weil das Besoldungsanpassungsgesetz denselben Inhalt regelt, aber vor diesem Gesetz beschlossen wurde. Wir erinnern uns, es war im letzten Plenum vor drei Wochen.

Der Haushalts- und Finanzausschuss empfiehlt einstimmig, dem Gesetzentwurf der Landesregierung in Drucksache 6/6826 unter Berücksichtigung der Änderung, daher der Beschlussempfehlung in Drucksache 6/7315 zuzustimmen. Vielen Dank.

 

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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