Thüringer Gesetz zur Neustrukturierung der Familienförderung und zu Änderungen bei Stiftungen

Katja Mitteldorf

Zum Gesetzentwurf der Landesregierung - Drucksache 6/6150

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnetenkolleginnen, wir haben jetzt sehr viel über den Gesetzentwurf gehört, den die Landesregierung eingebracht hat. Aber es ist vielleicht aufgefallen, bei diesem Gesetzentwurf gibt es ja noch einen zweiten Teil, der sich unter anderem mit der Kulturstiftung des Freistaats Thüringen beschäftigt. Ich muss an der Stelle schon sagen, mich hat das etwas verwundert, dass die beiden Fragen um die Stiftung FamilienSinn und das Landesprogramm und die Fragen um die Kulturstiftung und eine kleine formelle Änderung bei der Klassik-Stiftung in einen Gesetzentwurf zusammengepackt werden. Das finde ich ein bisschen schade, zumal, ich glaube, beide Themenbereiche eigene Gesetzentwürfe durchaus verdient hätten.

 

Nichtsdestotrotz will ich, auch wenn wie immer beim Thema „Kultur“ – wir kennen das ja – alle eigentlich schon auf den Feierabend hoffen, noch drei Worte sagen, weil die Kulturstiftung des Freistaats Thüringen nicht irgendeine Stiftung ist, die de facto unwichtig ist und wir sie halt haben, sondern ein wichtiger Eckpfeiler der Kulturförderung des Freistaats ist. Und sie ist in den vergangen Jahren durch bereits eingeleitete Maßnahmen immer weiterentwickelt worden zu dem Punkt, wo sie aus meiner Sicht auch hingehört, nämlich dass sie ein größeres Gewicht und auch eine größere Sichtbarkeit bekommt. Deswegen ist der Vorschlag, den dieser Gesetzentwurf unterbreitet, nämlich nicht nur zu sagen, wir erweitern quasi das Fachgremium, sondern wir diskutieren mal darüber, auch die Kulturstiftung in Richtung Förderinstrument für die zeitgenössische Kunst zu entwickeln und gleichzeitig dafür zu sorgen, dass die Gelder, die im Landeshaushalt eingestellt sind und vormals dann vom Freistaat als Projektförderung und Stipendien ausgegeben wurden – wie wir ja auch wissen, immer mit einem sehr bürokratischen Aufwand –, an die Kulturstiftung als Fachgremium und Fachexpertise übertragen werden, sodass da die Förderung ausgegeben wird. Ich glaube, dass es sich lohnt, darüber zu diskutieren, auch intensiver zu diskutieren, gerade wenn man sich ansieht, wie die Kulturstiftungen unserer Nachbarländer in Sachsen-Anhalt und Sachsen aufgestellt sind, die aus einem ähnlichen Momentum heraus entstanden sind wie bei uns, die aber zum Teil eine viel, viel größere Sichtbarkeit und Schlagkraft entwickelt haben. Und ich finde, wenn ich mir ansehe, was mit der Kulturstiftung des Freistaats Thüringen in den letzten Jahren passiert ist, habe ich am Anfang gesagt, glaube ich, dass wir da auf einem sehr, sehr guten Weg sind und dass es aber noch immer Potenzial nach oben gibt, das auch weiterzuentwickeln und die Sichtbarkeit zu erhöhen und natürlich das zu erreichen, dass wir gerade im Bereich der zeitgenössischen Kunst auch Künstlerinnen und Künstler aller Sparten und Genre haben, die wir im Zweifelsfalle auch durch eine verstärkte Anbindung an das Gesicht Thüringens auch hier halten können, denn das wäre auch eines meiner Anliegen, gerade in Bezug auf kulturpolitische Entwicklungen und Kulturpolitik in Gänze, das zu versuchen.

 

Ich freue mich – die Ausschussüberweisungen sind ja schon beantragt worden –, dass wir die Möglichkeit haben werden, darüber zu diskutieren, und bin auch sehr gespannt, was wir in den Beratungen alles so hören werden und wie wir das diskutieren und wie das abwägen können, und hoffe, dass wir uns in einem breiten und inhaltsreichen Prozess mit der Frage der Kulturstiftung auch über diesen Gesetzentwurf hinaus beschäftigen können, weil ich glaube, dass die Kulturstiftung gerade auch in Zukunft ein immer wichtigerer Faktor werden muss, um auch nach außen unseren Freistaat zu repräsentieren. Herzlichen Dank.

 

(Beifall CDU, DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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