Thüringer Gesetz zur landesrechtlichen Umsetzung des Wärmeplanungsgesetzes

Markus Gleichmann

Zum Gesetzentwurf der Fraktionen DIE LINKE, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 7/9650

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Zuschauerinnen und Zuschauer, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Frau Hoffmann, das war mal wieder gar nichts aus Ihrer Richtung. Das sind wir ja gewohnt. Vor allen Dingen vermischen Sie dann alles bunt durcheinander, bis es Ihnen passt.

 

(Unruhe AfD)

 

Das Wärmeplanungsgesetz ist doch genau deswegen vorgelegt worden, damit man eben nicht nur individuell schauen muss, wie man sein Haus und seine Wärme realisieren kann,

 

(Zwischenruf Abg. Czuppon, AfD: Planen darf, nicht schauen muss!)

 

sondern dass man eine Planung vornimmt, dass die Gemeinden in die Lage versetzt werden, Planung vorzunehmen, damit das eben in der solidarischen Gemeinschaft geschieht. Das lässt schon sehr weit blicken, wenn Sie die Kosten für eine Wärmepumpe auf 200.000 Euro kalkulieren.

 

(Zwischenruf Abg. Hoffmann, AfD: 15.000 Euro, Herr Gleichmann!)

 

Sie haben 200.000 Euro gesagt, habe ich gerade gehört. Gesamtkosten – da sieht man ja, welches Klientel Sie vertreten, wenn der Einbau 200.000 Euro kostet. Das sind Paläste, über die Sie da reden.

 

(Unruhe AfD)

 

Aber gut, uns geht es um die Menschen, uns geht es darum, jedem Menschen die Möglichkeit zu geben, mit einer finanzierbaren und auch solidarischen Leistung die Wärme sicherzustellen. Darum geht es auch in dem Bundeswärmeplanungsgesetz. Hier geht es jetzt insbesondere darum, das auf der Landesebene umzusetzen. Der Gemeinde- und Städtebund hat gefordert, dass wir schnellstmöglich für eine verlässliche Rechtsgrundlage und vollständige Finanzierung dieser neuen Aufgabe sorgen sollen. Genau darum geht es uns

 

(Beifall DIE LINKE)

 

in diesem Gesetzesentwurf. Ich brauche nicht noch mal zu wiederholen, was bei der Einbringung schon gesagt wurde. Man kann aber schon mal positiv erwähnen, dass wir in Thüringen oder gerade in Ostdeutschland bei der Fernwärme natürlich einen Vorteil haben. Die Fernwärme jetzt auf grüne Energien umzustellen, das ist die Herausforderung. Da geht es darum, technologieoffen zu arbeiten – das ist was, was die FDP immer als Monstranz vor sich herträgt –, quasi Tiefengeothermie zu beobachten.

 

(Unruhe Gruppe der FDP)

 

Das wird in Thüringen im Fall von Erfurt gemacht und auch im Fall von Jena gibt es da ganz interessante Entwicklungen. Da bin ich sicher, dass die Technologen – und das machen sie auch deutlich – eine Lösung finden werden. Darum brauchen wir uns vielleicht gar nicht so viele Gedanken zu machen. Die größte Herausforderung ist – und das stimmt –, dass die Städte und Gemeinden unter 100.000 Einwohner bis 2028 entsprechende Wärmeplanungen vorlegen können. Dass das gemeinsam gemacht werden kann, dass das nicht jede Kleinstgemeinde einzeln machen muss, sondern dass sich Gemeinden zusammenfügen können und diese Wärmeplanung gemeinsam durchführen können, darum geht es auch in dem vorliegenden Gesetzentwurf. Weiterhin geht es darum, dass Städte und Gemeinden, die weniger als 10.000 Einwohner haben – davon haben wir in Thüringen eine ganze Menge –, ein vereinfachtes Verfahren durchlaufen müssen, damit die ganze Bürokratie etwas reduziert und das Ganze einfacher wird. Ich glaube, das ist auch sehr sinnvoll und deswegen auch eine Werbung für diesen Gesetzentwurf.

 

Dann muss man sagen: Wir haben schon gute Beispiele in Thüringen, in denen auch mehrere Gemeinden gemeinsam das Heft des Handels in die Hand genommen und sich schon vor Jahren auf den Weg gemacht haben, entsprechende Wärmekonzepte durchzuführen. Ein gutes Beispiel ist immer der Ort Schlöben aus meinem Landkreis, der das quasi mit Bioenergie realisiert. Dann gibt es in Jena das Projekt Smartes Quartier nahe des Klinikums, wo man einen ehemaligen DDR-Block umrüstet, da auf Effizienz schaut und auch schaut, wie man dort die Wärmeversorgung am besten und am effizientesten regeln kann. Das wird auch auf ein Quartiersprojekt in Stadtroda übertragen. Da sind wir auch auf die entsprechende Umsetzung sehr gespannt.

 

Um das auch noch mal deutlich zu machen: Bei dem Gesetz, über was wir hier reden, geht es um Planung, um die Kommunen in die Lage zu versetzen, die bestmögliche Planung zu realisieren. Es geht noch nicht um die entsprechende Umsetzung am Ende. Da ist noch sehr viel mehr notwendig als das, was jetzt hier im Gesetz steht.

Wir als Linke sehen unseren Fokus auch darin, noch mal deutlich zu machen, dass gerade diese kalten Nahwärmenetze in den Kommunen, in den kleineren Gemeinden eine wirklich reelle Umsetzungschance erhalten, auch wenn sie am Anfang wahrscheinlich größeren Aufwand bedeuten. Am liebsten hätten wir das natürlich in Bürgerhand, mit Bürgerenergiegenossenschaften oder bei den Stadtwerken oder Kreiswerken verortet. Das wäre die Wunschvorstellung, wie wir in dem Bereich der Wärmewende vorankommen und auch schnell vorankommen.

 

Wichtig ist, dass die planungsverantwortlichen Stellen den vollständigen Ausgleich der angemessenen Kosten erhalten. So steht es auch im Gesetzentwurf. Das sollten wir auch als Maxime vor uns hertragen.

 

Der Bund stellt entsprechende Gelder zur Verfügung. In diesem Gesetz geht es darum, diese rund 12 Millionen Euro, die für Thüringen kommen, dann auch nutzen zu können. Wie und in welchem Umfang, an welcher Stelle genau – das sind alles Dinge, die natürlich noch beraten werden müssen. Trotzdem bitten wir als Linke, dass wir da vorankommen, dass wir heute den entsprechenden Entwurf an den AfUEN überweisen, sodass wir jetzt in einer raschen, strukturierten Diskussion auch mit einer Anhörung vorangehen können, um in dieser Legislatur – und das ist ganz wichtig für die Kommunen, darum haben sie auch gebeten – noch den Beschluss fassen zu können. Darum werben wir. Wir werben letztendlich, diesen Einstieg in die Zukunft durchzuführen, nicht immer rückwärtsgewandte Debatten zu führen, wie das jetzt die AfD schon wieder versucht hat. Ich erinnere mich auch noch an mindestens vier Aktuelle Stunden hier zum Thema „Heizungsgesetz im Bund“, obwohl wir damit gar nichts zu tun hatten. Das konnten wir nicht beeinflussen. Mit diesem Wärmeplanungsgesetz können wir wirklich etwas in Thüringen machen, da können wir den Gemeinden und Städten und Landkreisen helfen. Das sollten wir auch tun. Insofern Werbung, dem zuzustimmen. Vielen Dank.

 

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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