Thüringer Gesetz zur Gewährleistung einer verfassungsgemäßen Alimentation sowie über die Gewährung einer Anerkennungsleistung für ehemalige angestellte Professoren neuen Rechts

Christian Schaft

Zum Gesetzentwurf der Landesregierung - Drucksache 7/3575

 

Vielen Dank, Frau Präsidentin. Werte Kolleginnen, ich bin noch mal vorgekommen für unsere Fraktion, um auf einen Punkt hinzuweisen, der ein-/zweimal genannt wurde, aber, glaube ich, heute auch nicht hinten runterfallen darf. Ich glaube, zu der Notwendigkeit des vorliegenden Gesetzentwurfs zur Klärung der verfassungsrechtlich gebotenen Grundsätze in den Besoldungsfragen haben Frau Ministerin Taubert und auch Kollegin Merz von der SPD-Fraktion schon einiges ausgeführt. Deswegen konzentriere ich mich für unsere Fraktion auf einen Punkt, der sich vor allem auch im Petitionsausschuss die letzten Jahre sehr intensiv als Beratungsgegenstand gezeigt hat, nämlich die Anerkennung der Leistungen der sogenannten Lückeprofessuren, wobei das Wort der Lückeprofessuren vielleicht auch eher ein falsches Bild vermittelt, denn die Professorinnen, die in den frühen 90er-Jahren an den Hochschulen als angestellte Professorinnen neuen Rechts tätig waren, waren keinesfalls Lückenbüßer. Wahrscheinlich trifft der Name „Aufbauprofessorinnen“ es viel mehr, denn sie haben nicht zuletzt auch einen wichtigen Beitrag dazu geleistet, die Hochschullandschaft in Thüringen nach den frühen 90er-Jahren mitzugestalten.

 

(Beifall DIE LINKE)

 

Dennoch werden sie benachteiligt. Das Problem, das es zu beheben gilt, besteht darin, dass die betreffenden Professorinnen als ostdeutsche Hochschullehrerinnen, die nach 1989/1990 neu berufen wurden, gegenwärtig eine Benachteiligung bei der Altersversorgung erfahren. Denn aus beamtinnenversorgungs- und haushaltsrechtlichen Vorgaben konnte ein Teil dieser Personen, der das entsprechende Höchstalter bereits überschritten hatte, nicht in ein Beamtenverhältnis übernommen werden. Was das konkret bedeutet, die Frau Kollegin Müller wird mir das bestätigen können, hat auch den Petitionsausschuss in der letzten Legislatur sehr intensiv umgetrieben. Und auch 2019 hatte der Ausschuss festgestellt, im Rahmen einer Anhörung konstatiert, dass die betroffene Personengruppe die geringsten Altersbezüge von allen deutschen Hochschullehrern bzw. Wissenschaftlerinnen erhält, und damit soll nun Schluss sein. Der vorliegende Gesetzentwurf sieht eine Einmalzahlung vor, die den antragsberechtigten ehemaligen Angestellten, beschäftigten Professorinnen gewährt wird.

 

In den Haushaltsverhandlungen zum Landeshaushalt 2021 lag zur Behebung des Problems auch von unserer Fraktion ein Antrag vor, aufgrund dessen Mittel im Landeshaushalt eingestellt werden sollten. Vorgeschlagen hatten wir eine Fondslösung, über die den Betroffenen mit einer monatlichen Ausgleichszahlung ein Ausgleichsbetrag zugeführt wird. Im Haushalt eingestellt wurde dann schließlich das Geld in Höhe von 950.000 Euro inklusive Verpflichtungsermächtigung. Doch was fehlte, war bisher die gesetzliche Grundlage zur Auszahlung und das liegt nun vor.

 

Mit dieser Regelung soll nachträglich also auch die Lebensleistung der betreffenden Personengruppe gewürdigt werden, denn es wurde zwar bereits seit Langem auf Bundesebene auf die ungelöste Problematik eingegangen, aber eine Lösung schien lange nicht in Sicht, um den Auswirkungen entsprechend auch Rechnung zu tragen und das Problem zu beheben. Verschiedene Bemühungen zur Lösung des Problems sind immer wieder in mühsamen Abstimmungen zwischen Bund und Ländern leider zu keinem Ergebnis gekommen. Jahr für Jahr mussten die Betroffenen auf eine Lösung warten. Auch das führte letztlich dazu, dass sich die Betroffenen – ich hatte es erwähnt – an den Thüringer Petitionsausschuss gewandt haben und eine Lösung einforderten. Der Ausschuss bekannte sich in der vergangenen Legislatur im Jahr 2019 einstimmig dazu, dass nach den vielen Jahren der Bund-Länder-Abstimmungen nun eine Lösung gefunden werden muss, und bat die Landesregierung darum, der Beschwerde der Petentinnen zu folgen.

 

Der Landtag hat dies – wie gesagt und bereits erwähnt – im Rahmen der Haushaltsverhandlungen getan und nun folgt auch die Landesregierung mit dem vorliegenden Gesetzentwurf. Dass dieser nun vorliegt und Mittel, die wir als Haushaltsgesetzgeber eingestellt hatten, noch verwendet werden können, dafür will ich auch meinen Kolleg-/innen Anja Müller und Ronald Hande meinen herzlichen Dank aussprechen,

 

(Beifall DIE LINKE)

 

die in den vergangenen Wochen mit den beteiligten Akteuren/-innen in der Landesregierung einen Weg gesucht und, wie ich finde, jetzt auch gefunden haben.

In der Anhörung zum Gesetz werden wir sicherlich auch nochmal seitens unserer Fraktion diskutieren, ob der gewählte Weg der Einmalzahlung ausreicht oder nicht doch die erwähnte regelmäßige Ausgleichszahlung eine Alternative darstellt. Aber das ist dann was für die Fachdebatte im Ausschuss. Angesichts der aber langwierigen und jahrelangen Debatten über die Frage des Wie scheint das meines Erachtens nur noch ein Klacks zu sein und für die Betroffenen endlich die Beendigung der Problematik in Aussicht zu stellen.

Werte Kolleginnen und Kollegen, der Gesetzentwurf ist auch ein Schritt von vielen, die immer noch notwendig sind, um über 30 Jahre nach dem Mauerfall die nachwendebedingten Ungerechtigkeiten im Sozial- und Rentenrecht und der Überleitung, von denen auch noch viele andere Berufsgruppen betroffen sind, abzubauen. Wir hoffen, dass damit auch ein Stück weit ein Zeichen gesetzt wird, dass der Abbau der immer noch bestehenden Nachteile möglich ist, wenn gemeinsam im Sinne der Betroffenen an einer Lösung gearbeitet wird. Vielen Dank.

 

(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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