Thüringer Gesetz zur Gewährleistung einer verfassungsgemäßen Alimentation sowie über die Gewährung einer Anerkennungsleistung für ehemalige angestellte Professoren neuen Rechts

Anja Müller

Zum Gesetzentwurf der Landesregierung - Drucksache 7/3575

 

Meine sehr verehrten Damen und Herren, sehr geehrter Herr Präsident, liebe Zuschauerinnen und Zuschauer – auf der Tribüne ist keiner mehr da, aber am Livestream! Ich habe mich bei diesem Tagesordnungspunkt zu Wort gemeldet, da ich noch einmal auf die mit diesem Besoldungsgesetz verbundene Anerkennungsleistung für ehemalige angestellte Professoren neuen Rechts, die sogenannten Lücke- oder – wir sagen besser – Aufbauprofessoren eingehen möchte. Ich bedauere es, dass Herr Dr. Voigt gerade nicht da ist – nein, Herr Montag ist ja da –, Sie hatten das gestern ein bisschen verwechselt.

Der Verein für die Altersversorgung für angestellte Professoren und Hochschuldozenten neuen Rechts in den neuen Bundesländern hat sich zu Beginn des Jahres 2019 an den Thüringer Petitionsausschuss gewandt. Er setzt sich für eine Verbesserung der Rentenzahlungen der sogenannten Lücke- oder Aufbauprofessoren der neuen Bundesländer ein. Die genannten Professorinnen und Professoren haben mit vollem Einsatz und hoher wissenschaftlicher Reputation im In- und Ausland dafür gesorgt, dass die Neuausrichtung und Anerkennung der ostdeutschen Universitäten und Hochschulen gelang. Ihre Leistungen und einschlägige Wissenschafts- und Lebenserfahrung in der Zeit der Umstellung des ostdeutschen Hochschulwesens sind nicht hoch genug einzuschätzen. Dem steht in einem deutlichen Missverhältnis gegenüber, dass den Aufbauprofessoren bis zum heutigen Tag eine Rente von nur etwa 30 Prozent des letzten Bruttogehalts zusteht, wo normalerweise etwa 70 Prozent üblich sind. Der Grund hierfür ist einfach: Sie waren zu Beginn der 1990er-Jahre aufgrund ihres fortgeschrittenen Alters schlicht zu alt, um in ein Beamtenverhältnis aufgenommen zu werden und für die Erreichung akzeptabler Dienstaltersstufen im Angestelltenverhältnis fehlte die Möglichkeit ausreichender Dienstjahre. Um diese Rentenungerechtigkeit zu beseitigen, werden seit mindestens 10 Jahren sowohl auf Bundes- als auch auf Länderebene Gespräche geführt, die jedoch bisher zu keiner gemeinsamen Lösung geführt haben. Daher freut es mich ganz besonders, dass es uns nach vielen Gesprächen und Verhandlungen gelungen ist, zumindest den an den Thüringer Hochschulen beschäftigten Aufbauprofessoren eine Anerkennungsleistung zukommen zu lassen. Der Weg bis hierin war sehr lang und für viele Betroffene leider schon zu lang. Es bleibt daher zu hoffen, dass den noch lebenden Aufbauprofessoren die Anerkennungsleistung so unbürokratisch und zügig wie möglich ausgezahlt wird und da gucke ich auch ein wenig in Richtung der Landesregierung rüber.

 

Darüber hinaus hoffe ich, dass dieses Gesetz auch eine gewisse Strahlkraft und Vorbildwirkung auf die anderen ostdeutschen Länder ausübt. Auch die dort damals ehemals beschäftigten Professorinnen und Professoren verdienen Anerkennung für ihre Leistungen für den Aufbau der ostdeutschen Hochschullandschaft. Auch diese Betroffenen warten auf eine Lösung, dass ihnen wenigstens eine späte Gerechtigkeit widerfahren wird.

Bei dem Thema „Rentenungerechtigkeit“ will ich nicht nur bei den Lückeprofessoren oder Aufbauprofessoren stehenbleiben. Im Einigungsvertrag finden sich viele weitere Rentenungerechtigkeitslücken und da gucke ich gerade in die Richtung und kommen jetzt heute in Haftung Bündnis 90/Die Grünen, SPD und aber auch die FDP. Wenn es denn gelingt, eine gemeinsam Bundesregierung auf den Weg zu bringen, dann bitte ich, das Thema „Rentenungerechtigkeit“ gerade von den in der DDR geschiedenen Frauen oder aber die Balletttänzerinnen und 17 weitere Gruppen

 

(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

 

mit in den Vertrag aufzunehmen, diese Rentenungerechtigkeit zu beseitigen, damit die Länder eben nicht allein handeln müssen, sondern allen Gerechtigkeit widerfährt. Ich danke Ihnen.

 

(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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