Thüringer Gesetz zur Gewährleistung einer verfassungsgemäßen Alimentation im Jahr 2023 sowie zur Änderung besoldungs- und versorgungsrechtlicher Vorschriften

Ronald Hande

Zum Gesetzentwurf der Landesregierung - Drucksache 7/7122

 

Vielen Dank, Herr Präsident. Ich berichte aus dem Haushalts- und Finanzausschuss zum Thüringer Gesetz zur Gewährleistung einer verfassungsgemäßen Alimentation. Durch Beschluss des Landtags in seiner 100. Sitzung vom 1. Februar 2023 wurde der Gesetzentwurf an den Haushalts- und Finanzausschuss überwiesen. Der Ausschuss hat diesen Gesetzentwurf in seiner 65. Sitzung am 10. März 2023 und in seiner 68. Sitzung am 26. Mai 2023 beraten sowie ein schriftliches Anhörungsverfahren durchgeführt. Bei diesem Anhörungsverfahren erhielten wir in der Summe zwölf Zuschriften, darunter auch einige Zuschriften, deren Inhalt wir dann in einer folgenden Änderung, die Sie der Beschlussempfehlung entnehmen können, aufgenommen haben. Dabei handelt es sich insbesondere um den Familienzuschlag für Rechtsreferendare im öffentlich-rechtlichen Ausbildungsverhältnis, welches wir hier durch den neu angefügten Artikel 5 mit aufgenommen haben.

 

Sie sehen in der Beschlussempfehlung den Punkt 1, in dem das Wort „Förderschulen“ durch das Wort „Förderpädagogik“ ersetzt wird. Den von mir eben angesprochenen Punkt 2 zur Änderung des Thüringer Juristenausbildungsgesetzes und einen dritten Punkt, der eine Folgeanpassung beinhaltet.

 

Der Haushalts- und Finanzausschuss empfiehlt die Annahme des Gesetzentwurfs mit diesen Änderungen. Vielen Dank.

 

(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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