Thüringer Gesetz zur Gestaltung der Aufgabenwahrnehmung im Hochschul- und Bibliotheksbereich

Christian Schaft

Zum Gesetzentwurf der Landesregierung - Drucksache 7/5754

 

Vielen Dank, Frau Präsidentin. Werte Kolleginnen, liebe Zuschauerinnen auf der Tribüne, durch Beschluss des Landtags in seiner 86. Sitzung am 14. Juli dieses Jahres wurde der vorliegende Gesetzentwurf an den Ausschuss für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft federführend und an den Ausschuss für Europa, Kultur und Medien mitberatend überwiesen. Die vorliegenden Regelungen des Gesetzentwurfs wurden notwendig, weil mit der Einführung des § 2b im Umsatzsteuergesetz und dessen Anwendung ab dem 1. Januar 2023 einige Sachverhalte des Wissenschaftsbereichs der Umsatzsteuerpflicht unterfallen. Um hier Mehrbelastungen abzuwenden sowie Aufgabenanpassungen im Bereich der Thüringer Hochschulen und Landesbibliothek vorzunehmen, wurde der Gesetzentwurf der Landesregierung vorgelegt.

Vor dem Hintergrund der genannten Regelungsinhalte hat der Ausschuss für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft in seiner 32. Sitzung am 15. Juli dieses Jahres eine mündliche Anhörung beschlossen und eine weitere Beratung in der 34. Sitzung am 2. November durchgeführt. Der Ausschuss für Europa, Kultur und Medien hat den Gesetzentwurf in seiner 37. Sitzung am 16. September und in der 38. Sitzung am 4. November 2022 beraten.

 

Die vorgeschlagenen Änderungen zur Anpassung des Thüringer Hochschulgesetzes wurden von den Anzuhörenden begrüßt, um Klarheit im Sinne der bundesgesetzlichen Regelungen im Umsatzsteuergesetz zu schaffen sowie weiteren datenschutzrechtlichen Vorgaben entsprechend gerecht zu werden. In anderen Stellungnahmen wurde mit Blick auf Artikel 2 des Gesetzes allerdings weiterer Erörterungsbedarf angemeldet. Das betrifft beispielsweise die Frage nach der Finanzierung öffentlicher Bibliotheken als Pflichtaufgabe, die Stärkung der landesbibliothekarischen Aufgaben im Bibliotheksgesetz, die Frage nach der Evaluierung des Kooperationsverbands der Thüringer Hochschulbibliotheken sowie weitere Fragen bei der Frage von Finanzierungsmechanismen für die öffentlichen Bibliotheken im Freistaat.

 

Aufgrund dieser Anregungen wurde zur weiteren Erörterung der genannten Regelungen mit Beschlussfassung im letzten Ausschuss für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft mehrheitlich beschlossen, Artikel 1 und 4 zur Beschlussfassung in das Plenum heute zurückzuüberweisen, inklusive einer weiteren Änderung, was die Frage der umsatzsteuerrechtlichen Regelungen im Bibliotheksbereich betrifft, und die verbleibenden Regelungen im Artikel 2 und 3 des Gesetzentwurfs zur weiteren Beratung im Ausschuss zu belassen. Der mitberatende Ausschuss für Europa, Kultur und Medien ist dieser Beschlussempfehlung gefolgt. Vielen Dank.

 

(Beifall DIE LINKE, SPD)

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