Thüringer Gesetz zur Gestaltung der Aufgabenwahrnehmung im Hochschul- und Bibliotheksbereich 1/2

Katja Mitteldorf

Zum Gesetzentwurf der Landesregierung - Drucksache 7/5754

 

Herr Präsident, durch Beschluss des Landtags in seiner 86. Sitzung am 14. Juli 2022 wurde der Gesetzentwurf zunächst an den Ausschuss für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft federführend und an den Ausschuss für Europa, Kultur und Medien überwiesen. Der Ausschuss für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft hat den Gesetzentwurf in seiner 32. Sitzung am 15. Juli 2022 und in seiner 34. Sitzung am 2. November 2022 beraten sowie eine schriftliche Anhörung durchgeführt. Der Ausschuss für Europa, Kultur und Medien hat den Gesetzentwurf in seiner 37. Sitzung am 16. September 2022 und in seiner 38. Sitzung am 4. November 2022 beraten. Es wurde dann dem Landtag eine Beschlussempfehlung unter Ausklammerung und Zurückstellung von Artikel 2 Nummern 1 und 3 bis 5 und von Artikel 3 zur Fortberatung im Ausschuss für Europa, Kultur und Medien vorgelegt.

 

Jetzt beschäftigen wir uns also mit diesem Teil. Artikel 2 Nummern 1 und 3 bis 5 und Artikel 3 des Gesetzentwurfs wurden gemäß Beschluss des Ältestenrats in seiner 87. Sitzung am 6. Dezember zur endgültigen Beschlussfassung gemäß § 57 Abs. 4 Satz 2 der Geschäftsordnung des Thüringer Landtags an den Ausschuss für Europa, Kultur und Medien überwiesen. Der Ausschuss für Europa, Kultur und Medien hat den Gesetzentwurf in seiner 40. Sitzung am 9. Dezember 2022, in seiner 41. Sitzung am 27. Januar 2023 und in seiner 42. Sitzung am 10. März 2023 abschließend beraten sowie eine schriftliche Anhörung zu dem Änderungsantrag zu dem Gesetzentwurf der rot-rot-grünen Fraktionen durchgeführt. Die schriftliche Anhörung hat einen überwiegend positiven Mehrwert dieses Änderungsantrags und dieses Gesetzentwurfs insgesamt bescheinigt. Es gab von der ThULB in Jena einen konkreten Formulierungshinweis für einen Teil der Aufgabenbeschreibung. Diesem ist der Ausschuss für Europa, Kultur und Medien auch in seiner Beschlussempfehlung gefolgt und empfiehlt insgesamt Zustimmung. Vielen Dank.

 

(Beifall DIE LINKE)

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