Thüringer Gesetz zur freiwilligen Neugliederung kreisangehöriger Gemeinden im Jahr 2024, zur Anpassung gerichtsorganisatorischer Vorschriften und zur Änderung des Thüringer Gesetzes zur Förderung freiwilliger Gemeindeneugliederungen

Katja Maurer

Zum Gesetzentwurf der Landesregierung - Drucksache 7/8231

 

Vielen Dank. Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Zuschauende, liebe Praktikanten, die noch da sind und unsere Fraktionen begleiten und heute vor allen Dingen lernen, wie konkret Politik sein kann, wie schnell wir ganz konkrete Dinge verändern können! Ich möchte zu Anfang zwei Dinge sagen: Mit dem heute zur Diskussion stehenden Entwurf des Gemeindeneugliederungsgesetzes 2024 setzen wir den von Rot-Rot-Grün eingeleiteten Kurs fort, neue kommunale Verwaltungsstrukturen zu schaffen, die vor allem eins sind – das haben wir gerade eben schon gehört –: zukunftsfest, und das ist gut so.

Zweitens: Weil das eine echte Mammutaufgabe ist, möchte ich zu Beginn den zuständigen Mitarbeiterinnen im Ministerium meinen Dank aussprechen und natürlich auch den Gemeinden, die sich diesem Prozess stellen. Ich weiß, wie viele organisatorische Aufgaben damit verbunden sind, und vor allen Dingen, wie viel Überzeugungsarbeit dahintersteckt.

 

(Beifall DIE LINKE, CDU)

 

Warum machen wir das? Ich will das gern für die Zuschauenden erläutern, die sich, glaube ich, nicht jeden Tag mit so einer Gemeindeneugliederung auseinandersetzen. Angefangen haben wir mit dieser Reform aus ganz unterschiedlichen Gründen, aber unter anderem ein Blick auf die Einwohnerinnenzahl, die nämlich rückgängig prognostiziert wurde, hatte einen Einfluss darauf, weil wir uns vor allen Dingen auch mit der Frage beschäftigen mussten: Was machen wir mit einem immer älter werdenden Thüringen?

Mal ein ganz konkretes Beispiel aus dem Thüringer Alltag, was das für das Jahr 2035 bedeuten könnte, denn dort könnten schätzungsweise nur noch 800.000 Thüringerinnen und Thüringer tatsächlich erwerbstätig sein. Am Ende bedeutet das was? – Nämlich Einnahmeausfälle und neue Ausgabebedarfe, die die Kommunen erfüllen müssen. Dazu kommt, dass Gemeinden besonders in dieser Zeit den immer weiter wachsenden Anforderungen an die kommunale Daseinsvorsorge und den zu Recht hohen Erwartungen der Bürgerinnen und Bürger gerecht werden müssen.

 

Also sie müssen zum Beispiel – damit beschäftigen wir uns sehr oft hier im Landtag – mit der IT-Entwicklung Schritt halten und dafür – aber auch für andere Investitionen – spezialisiertes Personal zur Verfügung stellen, was – wie ich eben erwähnt habe – natürlich umso schwieriger ist, umso größer der demografische Wandel ist.

Für kleine und leistungsschwache Kommunen ist das ein Problem, weil sie unter diesen Bedingungen mehr und mehr an ihren Handlungs- und Gestaltungsspielräumen verlieren. Das führt natürlich letztendlich zu einem der allerwichtigsten Dinge, nämlich die Aushöhlung des kommunalen Selbstverwaltungsrechts, was wir nicht wollen. Es gilt also zu handeln, und das vorliegende Gesetz der Landesregierung ist zum Glück genau das: eine echte Handlungsoption mit konstruktivem Ergebnis für die Gemeinden.

 

Konkret – das haben wir gerade eben schon mal gehört – beinhaltet das Gesetz neun Neugliederungsmaßnahmen mit insgesamt 29 beteiligten Gemeinden, das betrifft sieben Landkreise. Wir haben sie eben schon mal gehört, aber ich will sie trotzdem noch mal wiederholen, weil das erklärt, was das für eine Bandbreite ist, oder weil es das besonders gut verdeutlicht: Eichsfeld, Gotha, Greiz, Schmalkalden-Meiningen sowie der Saale-Holzland-Kreis, der Unstrut-Hainich-Kreis und der Wartburgkreis sind betroffen. Dieser ganze Aufwand wird natürlich finanziell durch das Land unterstützt, nämlich in Höhe von 21,4 Millionen Euro – gut investiertes Geld. Darin enthalten sind zum Beispiel Neugliederungsprämien, Strukturbegleit- und Entschuldungshilfen. Vielleicht dürfte Sie das interessieren: Das findet nicht nur der Thüringer Landtag gut und auch das Ministerium, das es vorgelegt hat, sondern es gibt einen ganz aktuellen Bezug des Gesetzentwurfs zum Rechnungshofbericht, denn der hat in seinem diesjährigen Jahresbericht empfohlen, den Prozess der Neugliederung konsequent fortzusetzen und in diesem Zusammenhang auch Anreize dafür zu schaffen. Der größte Anreiz dürfte natürlich sein, dass größere Verwaltungseinheiten Vorteile sowohl in finanzieller als auch in organisatorischer Hinsicht haben. Ich habe das vorhin schon gesagt mit dem fehlenden Personal.

 

Ich hoffe, dass dieser Gesetzentwurf auch weitere Gemeinden, aber auch kreisfreie Städte und Landkreise in Thüringen ermuntert, sich künftig in neuen, zukunftsfesten Verwaltungsstrukturen zu organisieren. Ich weiß, dass das Land diesen Prozess auch weiterhin aktiv begleiten wird und insbesondere finanziell unterstützen wird. Unterm Strich – das will ich gern noch mal sagen – ist die freiwillige Gemeindeneugliederung ein echtes Erfolgsprojekt von Rot-Rot-Grün, von dem das Land wirklich langfristig profitiert. Seit 2018 – auch das haben wir schon gehört – haben wir insgesamt immerhin fünf Gemeindeneugliederungsgesetze auf den Weg gebracht. Mit jeder Neugliederung wurde die Leistungs- und Verwaltungskraft der Gemeinden durch die beantragten Strukturänderungen verbessert. Das ist ein Interesse, das wir, glaube ich, alle verfolgen.

Vielen Dank.

 

(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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