Thüringer Gesetz zur Förderung von Familien, Kindern und Jugendlichen (Gesetz zur Einführung des Thüringer Begrüßungsgeldes und des Thüringer Schülerbonus –ThürFKJFG –)

Cordula Eger

Zum Gesetzentwurf der Fraktion der AfD - Drucksache 7/6772

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin, werte Kolleginnen und Kollegen, dass der Gesetzentwurf der AfD-Fraktion heute in zweiter Beratung ohne Behandlung durch die Ausschüsse diskutiert wird, zeigt doch ganz deutlich, dass wir die von Ihnen vorgeschlagenen sinnlosen und rassistischen Regelungen hier in Thüringen nicht wollen

 

(Beifall DIE LINKE, SPD)

 

und vor allen Dingen auch gar nicht brauchen. Ich möchte für den vorliegenden Gesetzentwurf der AfD nicht viel Zeit verschwenden und ich werde mich relativ kurzfassen.

Wir sind in Thüringen aufgrund des demografischen Wandels schon heute und besonders in der Zukunft auf Zuwanderung angewiesen. Dafür müssen wir Thüringen attraktiv gestalten und heißen alle Familie herzlich willkommen.

 

(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

 

Dafür braucht es kein exklusives Begrüßungsgeld für Kinder mit deutscher Staatsbürgerschaft, wie es die AfD in ihrem Entwurf sogar gesetzlich verankern will. Mit Ihrem Gesetzentwurf benachteiligen Sie Familien mit Migrationshintergrund, die nicht Ihrem kruden Familienbild entsprechen, die hier leben und leben wollen und für uns herzlich willkommen sind.

 

(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

 

Deshalb lehnen wir Ihren Gesetzentwurf weiterhin ab. Noch ein Grund der Ablehnung sind die bereits vorhandenen, umfangreichen Angebote der Familienförderung in Thüringen. Bereits in der ersten Lesung hat Frau Ministerin Heike Werner erläutert, was wir für Familien tun, um Thüringen zu einem Zuhause werden zu lassen. Das möchte ich Ihnen noch einmal in Erinnerung bringen. Im Zuge der umfangreichen Neustrukturierung der Familienpolitik in der letzten Legislatur unter Rot-Rot-Grün haben wir mit dem Familienförderungssicherungsgesetz eine bedarfsgerechte Familienförderung für Thüringen auf den Weg gebracht. Im Rahmen dessen haben wir damit ein klares Bild für Familien definiert und auch gesetzlich verankert. Familie im Sinne dieses Gesetzes ist eine vom gewählten Lebensmodell unabhängige Gemeinschaft, in der Menschen Verantwortung füreinander übernehmen und füreinander da sind, unabhängig von einer Eheschließung oder der Form, in der sie zusammenleben sowie der sexuellen Orientierung. Wir haben uns in Thüringen also auf den Weg gemacht, Familien viel offener und viel vielfältiger zu sehen, und eine Familienpolitik etabliert, die nicht ausgrenzt. Mit dem Landesprogramm „Solidarisches Zusammenleben der Generationen“ haben wir ein einzigartiges regionales Familienförderungsinstrument geschaffen, das in dieser Form deutschlandweit einmalig ist. Hierzu ergänzend gibt es über den Familienförderplan überregionale Angebote für Familien, zum Beispiel die Zuschüsse für die Familienerholung. Unsere Angebote sind für alle da, unabhängig einer Staatsbürgerschaft. Vielmehr haben wir den Anspruch, Familienpolitik mit allen Familien zu gestalten. Das, meine Damen und Herren, ist unsere Willkommenskultur.

 

Zum Schluss also noch einmal: Wir lehnen den Gesetzentwurf der AfD-Fraktion ab. Vielen Dank.

 

(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Dateien