Thüringer Gesetz zur Erstattung von Mehrkosten nach dem Zweiten, Neunten und Zwölften Buch Sozialgesetzbuch für das Jahr 2023 aufgrund des Rechtskreiswechsels von aus der Ukraine Geflüchteten

Katja Maurer

Zum Gesetzentwurf der Fraktionen DIE LINKE, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 7/8060

 

Sehr geehrte Damen und Herren, werte Präsidentin Pommer, liebe Gäste und Zuschauende auch am Livestream, wir beschäftigen uns jetzt mit einem Gesetz – das haben Sie gerade gehört – mit einem sehr, sehr sperrigen Titel der Koalitionsfraktionen zur Erstattung von finanziellen Mehrbelastungen der Kommunen nach dem Zweiten, Neunten und Zwölften Buch Sozialgesetzbuch für das Jahr 2023. Das ist eine ziemlich logische Konsequenz aus den Rechtskreiswechseln und den darauf folgenden finanziellen Entscheidungen des Bundes. Das klingt für Sie jetzt – das habe ich gerade schon gesagt – möglicherweise ziemlich sperrig, der vorliegende Antrag ist aber eine ziemlich wichtige und gute Sache und etwas, worum uns die Kommunen in den letzten Monaten, die ja die Hauptlast bei der Unterbringung und Integration von Geflüchteten leisten, immer wieder gebeten haben. Und ja, genau das haben wir in unseren Entwurf so hineingeschrieben.

Aber vielleicht noch mal für Sie zum Hintergrund, liebe Zuschauende: Im letzten Jahr hat der Bundesgesetzgeber Geflüchtete aus der Ukraine aus dem Rechtskreis des Asylbewerberleistungsgesetzes herausgenommen und ihnen Ansprüche auf Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch gewährt. Das ist genau das, was wir als „Rechtskreiswechsel“ bezeichnen. Für die Kommunen bedeutet das in der Konsequenz, dass sie dadurch eine finanzielle Mehrbelastung haben, weil sie der Leistungsträger in den Bereichen, also in der Grundsicherung sind. Logischerweise haben wir schon im Jahr 2022 so darauf reagiert, dass wir die neuen Mittel, die durch den Rechtskreiswechsel an das Land geflossen sind, eins zu eins an die Kommunen weitergegeben haben, damit sie ihre Aufgaben erledigen können. Das ist keine Selbstverständlichkeit, da in dieser Zeit auch das Land mit finanziellen Mehrbelastungen zurechtkommen muss. Trotzdem haben wir damals unser Versprechen an die Kommunen gehalten und 100 Prozent der Mittel überwiesen.

Ich muss ehrlich sagen, liebe Fraktion der CDU, Sie haben in den letzten Monaten in der Presse viel Wind um diese Sache gemacht und jetzt hört nicht ein einziger Kollege in dieser wichtigen Sache zu.

 

(Beifall DIE LINKE)

 

Das ist Ihr Respekt, den Sie Kommunen und Geflüchteten, um die es gerade geht, entgegenbringen. Selbst nach diesem Verweis drehen Sie sich nicht um. Das ist einigermaßen unverschämt. Ich bin wirklich gespannt, wie Sie sich dann in der Debatte beteiligen. Das ist ja manchmal so: In der Presse lesen Sie, dass die Fraktionen ganz aufgeregt sind, und wenn wir dann im Parlament genau diese Sachen beschließen, beteiligen sie sich auf einmal nicht mehr. Aber gut.

 

Kommen wir wieder zum Antrag. Am 10. Mai hat der Bund wieder Geld, 1 Milliarde Euro, zur Verfügung gestellt, um die Länder weiterhin dabei zu unterstützen, ihre Kommunen zu entlasten. Darauf haben wir mit diesem Gesetzentwurf, den wir jetzt hoffentlich überweisen werden, reagiert. Um es klar zu sagen: Durch den heutigen Gesetzentwurf wird das Land den Kommunen die Erstattung der Mehrkosten zu 100 Prozent weitergeben. Damit folgen wir unserem konsequenten Kurs von 2022 und das ist auch richtig so. Das möchte ich noch einmal sagen, weil die Landkreise und kreisfreien Städte auch 2023 besonders viel tun, um Menschen aus der Ukraine unterzubringen, um sie zu integrieren, um ihnen ein menschenwürdiges Leben zu geben. Nur wenn unsere Kommunen arbeitsfähig sind, können Menschen ankommen, hier zu Hause sein, ein Teil unserer Gesellschaft sein. Insofern müssen wir unseren Gesetzentwurf schnellstmöglich überweisen und dann auch beschließen, damit wir unser Versprechen einhalten können. Die Kommunen bleiben auf keinem Euro sitzen.

 

In der Mittagspause können wir dann hoffentlich eine Anhörung beschließen und, dass wir Informationen darüber einholen, wie andere Bundesländer damit umgehen. Überweisen sie beispielsweise auch 100 Prozent der Leistung oder behalten sie einen Teil davon ein? Ich freue mich auf die Debatte und bin sehr gespannt. Vielen Dank.

 

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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