Thüringer Gesetz zur Anpassung der Besoldung und Versorgung im Jahr 2022 und zur Änderung besoldungs- und versorgungsrechtlicher Vorschriften

Ronald Hande

Zum Gesetzentwurf der Landesregierung - Drucksache 7/6292

 

Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, mit Blick auf die übervolle Tagesordnung unserer Plenarsitzung und auch der Tatsache, dass schon einiges hier gesagt wurde, was ich jetzt nicht im Detail wiederholen möchte, werde ich meine Rede kurzhalten, aber ein paar grundlegende Schlaglichter auf den Gesetzentwurf dann doch legen wollen.

 

Eine Beamtin oder ein Beamter geht keiner Erwerbstätigkeit nach; er oder sie dient und wird auch nicht bezahlt, sondern besoldet. Korrekt gesagt, wird ein Beamter oder eine Beamtin für den Dienst vom Dienstherrn amtsangemessen alimentiert. An dieser Stelle wird schon klar, dass ein Vergleich zwischen Beschäftigten, also angestelltem Personal, mit verbeamtetem Personal nicht einfach ist. Bei Angestellten wird das Gehalt in den Tarifverhandlungen zwischen Gewerkschaften und Arbeitgebern ausgehandelt, dabei wird auch gern mal mit dem Verhandlungshilfsmittel Streik unterstützt. Bei Beamten ist Streik ausgeschlossen. Hier muss der Arbeitgeber, also der Dienstherr, die Höhe der Besoldung selbst festlegen. Dabei muss er allerdings verfassungsrechtliche Vorgaben befolgen und die Amtsangemessenheit beachten. Dies verdeutlicht aber auch die Verantwortung des Dienstherrn und in der Folge auch die Verantwortung von uns allen hier in diesem Rund. Meine sehr geehrten Damen und Herren, das tun wir einmal mehr mit diesem Gesetzentwurf. Wir handeln sachgerecht und verantwortlich. Dafür danke ich auch der Landesregierung, und mit diesem Gesetzentwurf folgen wir im Prinzip genau diesem Ansatz.

 

Wir haben den Gesetzentwurf im Ausschuss beraten, das wurde ja auch schon angesprochen, und wir haben uns darauf verständigt die 2,8 Prozent, die die Angestellten mehr bekommen, auch für Beamtinnen und Beamte geltend zu machen, heißt, ab dem 01.12. wirksam werden zu lassen. Auch die Anwärterbezüge werden analog denen von den Auszubildenden angepasst und somit um 50 Euro monatlich erhöht. Ohne diese sogenannte zeit- und inhaltsgleiche Übernahme des Tarifergebnisses wäre eine Zustimmung der Fraktion Die Linke auch gar nicht möglich gewesen. Aber ein vollständiger Inflationsausgleich, wie vom tbb in der Anhörung angesprochen, kann und soll diese heutige Gesetzesänderung nicht sein.

 

Meine Damen und Herren, das Gesetz hat ja bekanntlich mehr zu bieten als 2,8 Prozent Alimentationserhöhung. Ich bin in der ersten Lesung bereits darauf eingegangen und möchte das hier nicht noch einmal im Detail wiederholen. Das Funktionsamt, zum Beispiel für Fachleiterinnen und Fachleiter in der Lehrerausbildung, das Kleidergeld für Steuerfahnderinnen und Steuerfahnder und nicht zuletzt die Regelung über Wegeunfälle beim Homeoffice sind Zeugnis einer klugen und vorausschauenden und vor allem gerechten Politik von Rot-Rot-Grün – und ja, all das zusammen spiegelt sich in erheblichem Maße in diesem und auch in allen folgenden Landeshaushalten wider. Auch das ist eine Konsequenz der Übernahme von Verantwortung eines Dienstherrn. Ich danke ausdrücklich der für – und erlauben Sie mir, das so zu sagen – Alimentation, Kleidergeld und Wegeunfälle zuständigen Ministerin für diese sehr gute und vor allem im Sinne der Beamtinnen und Beamten zügige Vorlage und dem für all diese Dinge zuständigen Ausschuss hier in diesem Haus. Gerade erst in der letzten Sitzung im Haushalts- und Finanzausschuss letzte Woche sind wir zur genannten Beschlussempfehlung gekommen, dafür bedanke ich mich und bitte um Zustimmung zu diesem Gesetzentwurf.

 

(Beifall DIE LINKE)

Dateien