Thüringer Gesetz zur Anpassung der Besoldung und der Versorgung in den Jahren 2015 und 2016 sowie zur Änderung weiterer dienstrechtlicher Vorschriften

Zum Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 6/978


Meine Damen und Herren! Herr Kollege Mohring, Ihr Zwischenruf zeigt mir, dass Sie wahrscheinlich von der Thematik nicht viel verstanden haben, wenn Sie jetzt dem Herrn Kowalleck zu klatschen, wenn er die Position von Frau Renner hier sehr ausführlich referiert – wofür ich ihm herzlich Danke. Da möchte ich Ihnen sagen, Sie hätten Frau Renner vor zwei Jahren Beifall applaudieren sollen,


(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)


dann hätten wir möglicherweise auch eine andere Diskussion darüber,


(Unruhe CDU)


dass es eine Selbstverständlichkeit ist,


(Zwischenruf Abg. Mohring, CDU: Setzen Sie es doch um!)


den Beschäftigten und den Bediensteten im Land für Ihre geleistete Arbeit zu danken und wir das natürlich auch bei der Frage der Besoldung der Beamten mit berücksichtigen. Denn, Herr Kowalleck, da haben Sie ausdrücklich recht, es ist eine zutiefst politische Frage. Es geht nicht nur in erster Linie um den Haushalt und die haushalterische Darstellung der Besoldung und der Pensionszahlungen, die hier auf das Land Thüringen in Zukunft noch zukommen werden, es geht um die Frage der Teilhabe an den Einnahmen der öffentlichen Haushalte, es geht um Anerkennung von Arbeit und es geht natürlich auch um Perspektiven im privaten Bereich außerhalb der Beschäftigung für den Freistaat Thüringen, aber für die diese eben die Grundlage bildet. Deswegen müssen wir in diesem Zusammenhang durchaus über die Unterschiede des Jahres 2013 und des Jahres 2015 reden, denn das vergessen Sie in Ihrer Darstellung. Ich glaube, ich kann vieles von dem wiederholen, was Frau Renner 2013 – oder 2014 war es, glaube ich –


(Zwischenruf Abg. Kowalleck, CDU: Aber Sie müssen es auch umsetzen!)


hier im Landtag gesagt hat. Ich kann Ihnen auch begründen, warum das heute noch richtig ist.


(Zwischenruf Abg. Mohring, CDU: Nicht die alten Reden wiederholen! Sie müssen Taten folgen lassen!)


(Unruhe CDU)


Herr Mohring, eine Tugend hier im Landtag sollte doch sein, wenn man einen Redebeitrag inhaltlich bewerten will, ihm bis zum Ende zuzuhören und nicht


(Unruhe CDU)


nach einem Satz schon darauf reagieren, was man möglicherweise


(Unruhe AfD)


erwartet.


(Unruhe DIE LINKE)


Frau Taubert hat es angesprochen, was darüber hinaus neben allen politischen Fragen für uns handlungsmaßgebend ist, ist eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 5. Mai 2015.


(Unruhe AfD)


Das zeigt im Prinzip die Differenziertheit dieser Fragestellung, die nicht so einfach zu übergehen ist. Dabei ist die allgemeine Lohnentwicklung in der Bundesrepublik Deutschland zu berücksichtigen und es ist das Verhältnis der Besoldung der Beamten gegenüber dem Lohn für die Angestellten zu berücksichtigen. Es ist zu berücksichtigen, dass die Abstände zwischen den einzelnen Berufsgruppen oder Eingruppierungen nicht überdimensional ansteigen. Und es ist natürlich auch zu berücksichtigen, dass der Unterschied zu anderen Bundesländern tatsächlich hier auch zur Geltung kommt. Das grundgesetzliche Ziel ist immer noch die Schaffung gleichwertiger Arbeits- und Lebensverhältnisse. Es zeigt eben auch, dass wir uns genau vor dem Hintergrund der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts tatsächlich den Tarifabschluss vom März 2015 sehr viel genauer anschauen müssen, denn darin – und da will ich genau auf einen Unterschied in der vergangenen Debatte hinweisen – steckt eben auch ein Detail, auf das es hier hinzuweisen gilt. Denn es ist mitnichten so, dass die Angestellten ab dem 1. März 2015 eine Gehaltsteigerung von 2,1 Prozent und im nächsten Jahr von 2,3 Prozent erhalten. Dazu kommt nämlich, dass sie jeweils ab dem 1. Juli des Jahres 2015, aber auch des Jahres 2016 einen 0,75 Prozent höheren Anteil an der Vorsorgeleistung des öffentlichen Dienstes tragen müssen, ohne dass sie dafür eine Mehrleistung im Alter erwarten und ohne dass dieser Teil der Lohn- und Gehaltsteigerung tatsächlich rentenwirksam wird. Das zeigt für uns, dass wir etwas differenzierter darüber nachdenken müssen, was „inhaltsgleich“ bei der Übernahme von Tarifergebnissen tatsächlich bedeutet. Heißt inhaltsgleich, tatsächlich zu übernehmen, was in Zahlen im Tarifvertrag steht, oder heißt inhaltsgleich, auch darüber nachzudenken, dass auch Beamte einen Anteil in gleicher Höhe an der Pensionslast, an der Pensionsleistung, an der Altersvorsorge leisten müssen, wie möglicherweise auch die Angestellten es durch den Tarifabschluss tun? Wir haben im Gesetz einen Anteil von 0,2 Prozent festgeschrieben und der wird in der Vorlage des Besoldungsgesetzes, was heute zur Beratung vorliegt, auch umgesetzt. Ich wiederhole noch mal, die Angestellten tragen einen zusätzlichen Anteil von 0,75 Prozent, die von den 2,1 bzw. 2,3 Prozent abgezogen werden. Das war auch der Hintergrund für unsere Fraktion, genau dies mit in die Debatte einzubringen. Nun hat die Landesregierung einen anderen Weg gewählt bei der Berücksichtigung nämlich tatsächlich der Leistungen oder auch Lasten, die aus diesem Tarifvertrag für die Angestellten ergehen. Sie hat in Ihrem Entwurf nicht die 0,75 Prozent berücksichtigt, sondern hat sich dafür ausgesprochen, eine zeitliche Verzögerung mit einzuarbeiten, was dazu führt, Herr Kowalleck, und das haben wir mal nachgerechnet, dass in der Summe der Lohnsteigerung bzw. Soldsteigerung im Jahr 2015 und 2016 die Vorschläge der Fraktion Die Linke und die Vorschläge, die jetzt zwischen den Koalitionspartnern verabredet worden sind, sehr nahe beieinanderliegen und insofern natürlich auch die Einwände, die wir in die Diskussion eingebracht haben, mit berücksichtigt worden sind.


Ich will vor diesem Hintergrund auf ein weiteres Problem aufmerksam machen, was uns sehr wichtig ist, denn wir haben ein grundsätzliches Problem bei der Frage der Besoldung zu diskutieren, nämlich die generelle Zweiteilung im öffentlichen Dienst, die Unterschiede eben tatsächlich bei den Leistungen, die Unterschiede im Dienst- bzw. im Arbeitsrecht. Und wir müssen bei der Diskussion über inhalts-, wirkungsgleich und zeitgleich natürlich auch berücksichtigen, dass wir in Thüringen im öffentlichen Dienst Berufsgruppen haben, wo nebeneinander Beamte und Angestellte die gleiche Arbeit verrichten und der Nettounterschied im Verhältnis zugunsten der Beamten sehr deutlich festzustellen ist. Auch das müssen wir in dieser Diskussion mit berücksichtigen und darüber sollten wir uns auch perspektivisch austauschen. Ich will einräumen, dass das für Berufsgruppen oder Berufszweige weniger nachvollziehbar ist, wo Angestellte nicht gleichermaßen vertreten sind, wie das beispielsweise im Bereich der Thüringer Polizei der Fall ist, und dort natürlich mit Blick auf die eigene Berufsgruppe die Forderungen des DGB, der GdP und anderer Gewerkschaften natürlich vertreten oder unterstützt worden sind.


(Beifall DIE LINKE)


Meine Damen und Herren, ich will deutlich machen, dass die Frage der Besoldung von Beamten anders als die Gehaltsentwicklung für die Tarifbeschäftigten keine Frage eines Aushandlungsprozesses ist. Aber ich begrüße es ausdrücklich, dass die Landesregierung sehr frühzeitig den Dialog mit den Gewerkschaften gesucht hat, sich ausgetauscht hat, die Position dargestellt hat und argumentiert hat. Ich begrüße es auch, dass im Ergebnis eines solchen Gesprächs ein ursprünglich im Gesetzentwurf vorgesehener Vorschlag, nämlich Regelungen für das Jahr 2017 bereits vorzunehmen, wieder aus dem Gesetzentwurf gestrichen worden ist, weil es eine ganz berechtigte Forderung der Gewerkschaften gewesen ist, mit einer Regelung für den öffentlichen Dienst, für die Beamten nicht möglichen Tarifverhandlungen im Jahr 2017 vorwegzugreifen und dort präjudizierend zu wirken. Dafür, auch für dieses Zugehen auf die Gewerkschaften meinen herzlichen Dank an die Landesregierung.


Meine Damen und Herren, trotz der vorliegenden Stellungnahmen, die hier bereits benannt worden sind, ist es dem Parlament nur angemessen, diesen Gesetzentwurf zu diskutieren und sicherlich auch noch einmal ins Gespräch mit den Berufsvertretern zu kommen. Es wurde mehrfach angesprochen, dass auch weitere dienstrechtliche kleinere Regelungen hier im Gesetz enthalten sind. Das macht es für uns notwendig, diesen Gesetzentwurf federführend im Haushalts- und Finanzausschuss zu diskutieren und mitberatend auch im Innenausschuss gemeinsam anzugucken und zu diskutieren. Ich bitte um Überweisung. Vielen Dank.


(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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