Thüringer Gesetz zur Anerkennung und Förderung der Musik- und Jugendkunstschulen im Freistaat Thüringen (Thüringer Musik- und Jugendkunstschulgesetz) 1/2

Katja Mitteldorf

Zum Gesetzentwurf der Fraktion der CDU, Beschlussempfehlung des Ausschusses für Europa, Kultur und Medien, Änderungsantrag der Fraktionen DIE LINKE, der CDU, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 7/3385

 

Vielen Dank, Frau Präsidentin, und einen wunderschönen guten Morgen liebe Kolleginnen und Kollegen, liebe Zuschauerinnen und Zuschauer hier, aber auch am Livestream! Ich weiß, beim Thema „Kultur“ ist es immer schwierig, das interessiert leider nicht so viele in diesem Rund.

 

Präsidentin Keller:

 

Deshalb bitte ich auch um Aufmerksamkeit!

 

Abgeordnete Mitteldorf, DIE LINKE:

 

Aber es wäre ganz gut, zumal das ja euer Gesetzentwurf ist, liebe Kolleginnen und Kollegen.

 

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

 

Ich habe mir eigentlich vorgenommen, dass ich die Berichterstattung so großartig wie der Kollege Blechschmidt im letzten Plenum quasi völlig ohne Blatt geben kann, aber da die Bearbeitung des Gesetzentwurfs zu Recht eine sehr lange Zeit in Anspruch genommen hat, wird mir das leider nicht gelingen.

 

Der Landtag hat den CDU-Gesetzentwurf in seiner 51. Sitzung am 1. Juli 2021 an den Ausschuss für Europa, Kultur und Medien überwiesen und der Ausschuss hat sich in sehr vielen Sitzungen mit diesem Gesetzentwurf befasst. Es wurde eine mündliche Anhörung, ebenso der Kreis der Anzuhörenden und eine Anhörung im Onlineforum des Landtags beschlossen. Diese wurde allerdings nicht wahrgenommen. Die mündliche Anhörung selbst zum Entwurf fand dann am 17.09. hier im Plenarsaal statt. Es haben neun eingeladene Verbände die Chance genutzt, sich mündlich dazu zu äußern, und wir hatten weiterhin sehr viele schriftliche Stellungnahmen. Aus der Anhörung war vorrangig positives Feedback zu vernehmen. Es gab allerdings einige Anmerkungen zur Ausgestaltung des Gesetzes, so zum Beispiel bei der Frage der Anerkennung von Lehrplänen von Musikschulen, die nicht kommunal getragen sind oder im Verband der Thüringer Musikschulen, sondern als freie Musikschulen ebenfalls unter dieses Gesetz fallen könnten. Das war eine Anmerkung und es gab unter anderem auch Anmerkungen zu der Frage der Übergangsfristen und zu der Frage der Fristen, auf welches Kalenderjahr sich dann quasi die Berechnungsgrundlage beziehen soll.

 

Die Änderungsanträge wurden dann zunächst von der CDU zu ihrem Gesetzentwurf im Oktober 2021 eingereicht und im November 2021 gab es auch Änderungsanträge der Koalitionsfraktionen. Da einige dieser Änderungsanträge kommunalrelevant waren, wurde am 13.11. im Ausschuss vereinbart, dass es eine neue schriftliche Anhörung für diesen Teil geben sollte. Gleichzeitig gab es aus dem Ausschuss heraus einen Prüfauftrag an den Wissenschaftlichen Dienst des Thüringer Landtags, bei dem es um die Frage ging, ob es im Gesetz eine Ungleichbehandlung in der Bewertung zwischen den Musikschulen und den Jugendkunstschulen gibt. Das bezog sich vor allem auf die Frage, da im Gesetzentwurf für die Musikschulen bezogen auf den kommunalen Finanzierungsanteil ein deutlich beschriebener Prozentsatz festgeschrieben wurde, während bei den Jugendkunstschulen das Wort „angemessen“ ohne weitere Steuerungsfunktion steht. Das Ergebnis des wissenschaftlichen Gutachtens ging dem Ausschuss dann im Februar 2022 zu und es wurde deutlich, dass es nicht verfassungswidrig ist, weil dies auf Grundlage der unterschiedlichen Strukturen der Musik- und der Jugendkunstschulen für das Gesetz keinerlei Probleme bereiten soll.

 

Es wurde dann ein gemeinsamer Änderungsantrag eingereicht, der in der Sitzung am 03.06.2022 durch den Ausschuss beschlossen wurde. Es gab redaktionelle Änderungen, die noch beschlossen worden sind. So kam der Ausschuss am 03.06.2022 bei vier Enthaltungen und sonstiger Zustimmung dazu, dem Landtag zu empfehlen, auf Grundlage der – wie Sie in der Beschlussempfehlung sehen können – Änderungen dem Gesetzentwurf zuzustimmen. Vielen Dank.

Dateien