Thüringer Gesetz zur Änderung der Rechtsverhältnisse im juristischen Vorbereitungsdienst

Zum Gesetzentwurf der Fraktionen DIE LINKE, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 6/1216


Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, nach den Ausführungen meiner Vorrednerin muss man den Eindruck gewinnen, dass mit dem vorliegenden Gesetzentwurf die Thüringer Justiz erheblich geschädigt, geschwächt, ja geradezu in den Abgrund getrieben wird.


(Zwischenruf Abg. Brandner, AfD: Der Eindruck ist richtig!)


Sie werden sicher nicht überrascht sein, sehr verehrte Frau Kollegin Walsmann, dass ich diese Auffassung nicht teile.


(Beifall DIE LINKE)


Die Umstellung des juristischen Referendariats vom Beamtenverhältnis in ein öffentlich-rechtliches Ausbildungsverhältnis ist grundsätzlich notwendig und sinnvoll. Diesen Systemwechsel, der in allen anderen Bundesländern bereits vollzogen ist, hat der Thüringer Rechnungshof bereits seit Jahren angemahnt und auch im Rahmen der durchgeführten Anhörung erneut befürwortet. Rechtliche Gründe, die einer solchen Statusänderung entgegenstehen könnten, sind nicht ersichtlich. Die Auswirkungen, die sich nach dem Gesetzentwurf für den Systemwechsel ergeben, wurden von meiner Vorrednerin leider etwas einseitig dargestellt und bewertet.


(Beifall DIE LINKE)


Hervorzuheben ist nämlich zunächst, dass der Wechsel in ein öffentlich-rechtliches Ausbildungsverhältnis mit sozialen Verbesserungen für die künftigen Rechtsreferendare verbunden ist. Diese wurden auch im Rahmen der Anhörung durchaus positiv bewertet. Durch ihre Einbeziehung in die gesetzliche Sozialversicherung erwerben alle Rechtsreferendare – und ich betone alle – künftig Ansprüche auf Arbeitslosengeld I,


(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)


wenn sie keine Anschlussbeschäftigung finden. Nach der bisherigen Rechtslage konnte allenfalls Arbeitslosengeld II – das sogenannte Hartz IV – in Anspruch genommen werden, was allerdings aufgrund der strengen Bedürftigkeitsprüfung nicht für alle Betroffenen gleichermaßen zutraf. In meinem Redebeitrag zur ersten Lesung des Gesetzentwurfs bin ich darauf schon näher eingegangen. Die Kehrseite der Medaille ist allerdings, dass mit der Statusänderung der Rechtsreferendare ein verringertes Einkommen einhergeht. Auch wenn in anderen Bundesländern, die diesen Wechsel vollzogen haben, in gleicher Weise verfahren wurde und zum Teil noch gravierendere Senkungen der Bezüge vorgenommen wurden, gibt es Bedenken, auf die ich bereits in der ersten Lesung zu dem ursprünglichen Gesetzentwurf hingewiesen habe.


Mit dem vorliegenden Änderungsantrag wird diesen Bedenken, die auch in der Ausschussanhörung benannt wurden, zumindest teilweise Rechnung getragen, indem zusätzlich zu der vorgesehenen Unterhaltsbeihilfe Kinderzuschläge vorgesehen sind und die Unterhaltsbeihilfe selbst als Mindestbetrag ausgestaltet ist. Ob mit dieser Nachbesserung des ursprünglichen Gesetzentwurfs die durchaus ernst zu nehmende Gefahr gebannt ist, dass durch die Absenkung der Referendarvergütung Hartz IV-Aufstocker „produziert“ werden, ist heute noch nicht absehbar, sollte aber im Auge behalten werden. Jedenfalls müssen die vorgesehenen Vergütungsregelungen nicht zwangsläufig bedeuten, dass das künftige Einkommen der Rechtsreferendare nicht auskömmlich ist. Thüringen liegt mit einem Betrag von 1.100 Euro Unterhaltsbeihilfe im Mittelfeld der deutschen Bundesländer. Selbst aus den Bundesländern, die geringere Beträge zahlen, gibt es keine Meldungen etwa darüber, dass Rechtsreferendare dort in gravierender Weise in wirtschaftliche oder soziale Bedrängnis geraten.


Im Jahr 2014 wurde unter Rechtsreferendaren in Berlin eine Befragung durchgeführt, also dort, wo mit 1.008 Euro eine geringere Vergütung als in Thüringen gezahlt wird. Im Ergebnis dieser Befragung, die sich im Wesentlichen auf die soziale Lebenssituation der Rechtsreferendare und die Auskömmlichkeit ihrer Vergütung bezog, offenbarten sich keine besorgniserregenden Defizite. Zwar verbietet sich ein unmittelbarer Vergleich mit der Thüringer Situation der Rechtsreferendare, gleichwohl lässt sich aus meiner Sicht aus den überwiegend mehrjährigen Erfahrungen anderer Bundesländer mit dem Modell des öffentlich-rechtlichen Ausbildungsverhältnisses durchaus ableiten, dass die Thüringer Rechtsreferendare künftig nicht zwangsläufig in eine prekäre Lage und wirtschaftliche Nöte geraten werden.


Nicht nachvollziehbar ist das Argument, Thüringen verzichte mit der Umstellung des Referendarstatus und der Absenkung der Vergütung auf einen Wettbewerbsvorteil bei der frühzeitigen Gewinnung qualifizierten juristischen Nachwuchses. Wenn dem nämlich so wäre, dann unterstellte man erstens, dass diejenigen Juristen aus anderen Bundesländern, die in Thüringen ihr Referendariat absolvieren wollen, dies allein wegen des Geldes und des Beamtenstatus tun, zweitens, dass darunter dann auch überwiegend gute Juristen mit Bestnoten sind, kurzum, dass gute Juristen nur des Geldes und des Beamtenstatus wegen nach Thüringen zur Referendarausbildung kommen, und drittens, dass unter den durch ein Jurastudium in Jena bereits in Thüringen verwurzelten Referendaren keine oder zu wenige gute Juristen sind, die künftig in der Thüringer Justiz Verwendung finden könnten. Diese Thesen halte ich für abenteuerlich,


(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)


denn die Realität spricht eine andere Sprache. Zum einen sind bislang nur sehr wenige Referendare aus anderen Bundesländern zur Ausbildung nach Thüringen gekommen, zum anderen gab es in Thüringen bisher keine ausreichenden Stellen im Beamtenstatus für Absolventen mit Bestnoten, die man hier überhaupt hätte halten können. Wenn sich Letzteres auch in den nächsten Jahren ändern wird, so stellt sich doch die Frage, was dagegen spricht, durch bundesweite Stellenausschreibungen kommende Juristengenerationen auch aus anderen Bundesländern anzuwerben und nicht ausschließlich aus den in Thüringen ausgebildeten Juristen zu rekrutieren. Entscheidend dafür, ob es „kluge Juristenköpfe“ mit Prädikatsexamina nach Thüringen zieht, sind doch letztlich die Stellenangebote und deren Attraktivität nach der Referendarausbildung, nicht aber die Attraktivität der Ausbildung in Thüringen selbst.


(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)


Schließlich zeigen Erfahrungen, dass die Auswahl des Bundeslands für den juristischen Vorbereitungsdienst gerade nicht vordergründig von der Höhe der Vergütung und/oder dem Beamtenstatus abhängig gemacht wird. Das lässt sich schon allein an den Wartezeiten für Referendarplätze erkennen. In Thüringen wurde bislang die höchste Referendarvergütung im gesamten Bundesgebiet gezahlt und dennoch gab und gibt es für angehende Referendare keine Wartezeiten. Für Hamburg und Berlin hingegen, wo das öffentlich-rechtliche Ausbildungsverhältnis längst eingeführt und die Vergütung niedriger als in Thüringen ist, gibt es Wartelisten mit erheblichen Wartezeiten. Die Attraktivität der Ausbildung ist also ganz offenkundig an anderen Kriterien zu messen. Die heraufbeschworene Gefahr, dass Thüringen durch die Gesetzesänderung einen Wettbewerbsvorteil bei der Gewinnung gut ausgebildeter Juristen verliere, ist für mich daher auch nicht ansatzweise gegeben.


Mein Resümee: Der vorliegende Gesetzentwurf, da verrate ich kein Geheimnis, ist ein Kompromiss. Und Kompromisse leben bekanntlich von Zugeständnissen, die sich im Bereich des Vertretbaren bewegen. So ist es auch hier. Die Vor- und Nachteile der gesetzlichen Neuregelung dürften sich in etwa die Waage halten und sind daher insgesamt vertretbar. Dennoch nimmt meine Fraktion die bereits in der ersten Lesung dargestellten Bedenken und auch die im Rahmen der Anhörung vorgebrachten Vorbehalte in Bezug auf die vorgesehene verminderte Vergütungshöhe sehr ernst. Wir werden im Blick behalten, ob sich die wirtschaftliche Situation der Rechtsreferendare verändert, ob die Referendare künftig ergänzende Sozialleistungen in Anspruch nehmen müssen, ob es zu einem gravierenden Anstieg von Nebentätigkeiten kommt und ob bzw. gegebenenfalls wie sich dies auf die Examensergebnisse auswirkt. Sollte sich Nachbesserungsbedarf zeigen, wird der Mindestbetrag der Vergütung kritisch zu hinterfragen und gegebenenfalls nachzubessern sein. Mit dem Ihnen vorliegenden Änderungsantrag werden hierfür die entsprechenden Rahmenbedingungen geschaffen. Vielen Dank.


(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)


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