Thüringer Gesetz zur Änderung der Lehrerbesoldung sowie zur Änderung weiterer dienstrechtlicher Vorschriften 1/3

Torsten Wolf

Zum Gesetzentwurf der Landesregierung - Drucksache 6/5688

 

Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen, mit dem heute zur Abstimmung stehenden Gesetz zur Änderung der Lehrerbesoldung sowie zur Änderung weiterer dienstrechtlicher Vorschriften werden circa 4.500 Lehrerinnen und Lehrer eine bessere Besoldung bzw. ein besseres Einkommen erzielen. Um diese absolute Zahl noch mal ins Verhältnis zu setzen: Jeder vierte Lehrer, jede vierte Lehrerin in Thüringen wird mit diesem Gesetz eine Zulage, eine Beförderung, also mehr Geld erhalten. Dies ist nach dem normalen Tarif und Besoldungsrunden die stärkste Erhöhung der Einkommen der Lehrerinnen und Lehrer in Thüringen seit 1990. Das vorgelegte Gesetz sorgt für Klarheit und Rechtssicherheit, für Aufstiegs- und Entwicklungsmöglichkeiten und somit zur Stärkung des Lehrerberufs. Aber wir bleiben dabei nicht stehen. Schon heute wissen wir, es wird eine weitere wichtige Verbesserung in dieser Legislaturperiode geben.

 

Wir beschließen heute die A 12 mit hälftiger Zulage für die Regelschullehrer auf die A 13. Als zweiter Schritt wird – vereinbart zwischen dem TBB, der GEW und der Landesregierung vereinbart – mit Wirkung zum 01.01.2020 die A 13 für Regelschullehrer einzuführen.

 

Mit beiden Schritten stärken wir gerade dieses wichtige Lehramt an den Regelschulen, Gemeinschaftsschulen und Gesamtschulen. Und um Ihnen eine aktuelle Zahl zu nennen, warum wir die laufbahngleiche Besoldung der Regelschul- und Gymnasiallehrer brauchen: An der FSU Jena haben aktuell 91 junge Menschen ein Studium Lehramt an Regelschulen aufgenommen, aber 672 für das Lehramt an Gymnasien. Wenn es der CDU so wichtig ist, genauso wie uns, wie Sie es immer nennen, „Regelschulen als das Herzstück unserer Schullandschaft“, dann ist es natürlich auch zwangsläufig, dass wir gerade dieses Lehramt stärken. Dann erwarten wir auch, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen der CDU, dass Sie diesen von uns vorgeschlagenen Schritt mit Ihrer Stimme unterstützen.

 

Wie wir alle wissen, ist der öffentliche Dienst im Allgemeinen, der Bereich der Bildung, hier Schulen im Speziellen, in den nächsten 20 Jahren mit dem größten Personalwechsel der letzten 30 Jahre konfrontiert. Klar ist: Wie wir heute die Weichen stellen, so werden sich junge Menschen für die sich stellenden Aufgaben entscheiden und ihre Berufswahl darauf ausrichten. Auch die heute im Dienst befindlichen Beschäftigten haben eine stärkere Anerkennung und Wertschätzung verdient. Dies alles wird mit dem Gesetzentwurf und dem durch die Koalitionsfraktionen eingebrachten Änderungsantrag realisiert.

 

Lassen Sie mich kurz ausführen, wie viele Lehrerinnen und Lehrer in welchem finanziellen Umfang positiv durch dieses Gesetz befasst sind. Dabei muss man sagen: Keiner ist negativ befasst. Als erster und wichtigster Bereich ist die Amtszulage für die Regelschullehrer von der A 12 auf die hälftige A 13 zu nennen. Dies sind für bis zu 3.000 Regelschullehrer 255,92 Euro, und zwar rückwirkend zum 01.01.2018, mit Verkündung dieses Gesetzes. Regelschullehrer erfüllen einen wichtigen Dienst an den weiterführenden Schularten, die schwerpunktmäßig die Bereiche Inklusion und Integration von Kindern bewältigen. Die GEW hat recht, wenn sie meldet, dass es gerade auf die Wertschätzung der Regelschullehrer bei der Zukunftssicherung im Thüringer Schulsystem ankommt. Dass die GEW und der TBB jetzt schon mit der Landesregierung die A 13 für die Regelschullehrer für den 01.01.2020 verhandelt und vereinbart haben, freut uns als Fraktion Die Linke sehr. Wir werden zügig in das Gesetzgebungsverfahren einsteigen.

Wie Sie wissen, werden auch 350 Förderschullehrer in die A 13 mit diesem Gesetz gehoben. Dies sind Grundschullehrer mit einer Verwendung an den Förderschulen und mindestens einer Lehrbefähigung in einem förderpädagogischen Lehramt. Dies wird das Land zusätzlich 2,2 Millionen Euro kosten. Ich freue mich sehr, dass wir diese Lücke endlich schließen konnten. Dies sind Kolleginnen und Kollegen, die über Jahre eine Besoldungsgruppe tiefer denselben qualifizierten Dienst wie die grundständig ausgebildeten Förderschullehrer geleistet haben. Ohne sie wäre die Förderung von Schülern mit Förderbedarf in Thüringen heute schon gar nicht mehr denkbar. Danke für die Arbeit aller Förderpädagogen, insbesondere aber auch für die jetzt 350 zu hebenden Förderschullehrer.

 

(Beifall DIE LINKE)

 

Verschiedene Ämter werden einer höheren Besoldungsgruppe zugeordnet oder erhalten zusätzlich eine Amtszulage. Zusätzlich machen spezielle Anforderungen an den Gymnasien und berufsbildenden Schulen neue Funktionsämter erforderlich. Hier sei noch einmal benannt: 210 Oberstufenleiter an den Gymnasien bzw. Abteilungsleiter an den berufsbildenden Schulen, Gesamtumfang 1,3 Millionen Euro.

 

Wie in der Begründung zum Gesetz ausgeführt, wurde durch die Verwaltungsgerichte immer wieder die funktionslose Beförderung infrage gestellt. Wir haben das ja heute auch noch mal tagesaktuell mit einer Meldung des Philologenverbands in der Presse. Kritisiert wurde vor allem, dass sich die Beförderungsämter in den Anforderungen nicht von den Eingangsämtern unterscheiden. Die Funktion der Beamten mit den ihnen verbundenen Anforderungen sind sachgerecht zu bewerten und einzelnen Ämtern zuzuordnen. Funktionslose Beförderungen sind jetzt nicht mehr vorgesehen und die Lehrer werden einer Neubewertung zugeführt. Eine rechtssichere Lösung für die Frage der funktionslosen Beförderung ist damit gefunden mit dem Oberstufenleiter und dem Abteilungsleiter. Weitere Schritte sind dann natürlich auch möglich. Es muss diskutiert werden, inwiefern tatsächlich für die Ämter an den Gymnasien und die Ämter an den berufsbildenden Schulen eine Neubewertung in ihren Funktionen vorgenommen werden müssen.

Darüber hinaus entstehen für das Land noch weitere, jetzt noch nicht klar absehbare Kosten durch die sogenannte Sprungbeförderung im Schulleiterbereich, die Kollege Pidde hier schon angesprochen hat.

 

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, ein besonderes Anliegen war es den Koalitionsfraktionen, im Bereich der Fachleiter an den Studienseminaren echte Verbesserungen herbeizuführen. Dies wurde von nahezu allen Angehörten auch als weiterer Schwerpunkt in der Anhörung so genannt. Uns lag dabei besonders am Herzen, dass eine schnelle und unmittelbare Wirkung der von uns mit der deutlichen Erhöhung der Zulage verbundenen Wertschätzung der Fachleiter und Fachleiterinnen erreicht wird. Diese Zulage steigt von 215 Euro auf 351 Euro oder anders ausgedrückt, es ist von der hälftigen Zulage von der A 12 auf die A 13 eine 80-Prozent-Zulage, also eine deutliche Steigerung. Ich habe vorhin erst mit einer Petentin aus diesem Bereich telefoniert. Die hat mir noch mal persönlich gesagt, dass das ein guter, ein wichtiger Schritt der Aufwertung der Fachleitertätigkeit ist und dass sie natürlich wie alle anderen Fachleiter und Fachleiterinnen auch darin eine Wertschätzung seitens der Koalitionsfraktionen sieht.

Wir wollen damit den Dienst in der zweiten Phase der Lehrerbildung auch stärken. Dies ist wichtig und notwendig. Dass dies wichtig und notwendig ist, zeigt sich schon in der Steigerung der neu eingestellten Lehramtsreferendare und  referendarinnen von 500 auf 560 zu Beginn des Schuljahres und durch die zusätzlich übernommene Aufgabe der Nachqualifizierung von Seiteneinsteigern, welche mit der Anlage 1 „Abschnitt dreifach B“ – ich nenne es mal so – im Besoldungsgesetz erfasst ist. Dies ist eher ein formal vorgetragenes Anliegen der Koalitionsfraktionen, welches wir aber mit der Finanzministerin lösen konnten. Dafür danke ich Finanzministerin Heike Taubert ausdrücklich hier vom Podium aus.

 

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

 

Es betrifft 260 Lehrbeauftragte, Fachleiter und Fachleiterinnen und kostet den Freistaat zusätzlich jährlich 414.000,00 Euro.

 

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, die Zeit reicht nicht aus, um in Gänze auf alle Regelungsbereiche des nun zu beschließenden Besoldungsgesetzes noch mal einzugehen, aber es ist auch die zweite Lesung.

 

Lassen Sie mich zusammenfassen: Mit 4.500 Lehrern und Lehrerinnen erhält jeder vierte Lehrer eine deutliche, eine deutlich bessere Besoldung bzw. Entgelt. Wesentliche Zukunftsbereiche in den Lehrämtern und den übernommenen zusätzlichen Aufgaben erhalten eine Aufwertung. Damit werden die Thüringer Schulen und so der wichtige Dienst für unsere Kinder gestärkt.

 

Weitere Schritte zur Verbesserung des Dienstes an den Regelschulen, Gesamtschulen und Gemeinschaftsschulen sind vereinbart. Wir werden zügig in die Beratung zum neuen Besoldungsgesetz eintreten. Mit diesem Besoldungsgesetz machen die rot-rot-grüne Landesregierung und die sie tragenden Fraktionen Die Linke, der SPD und Bündnis 90/Die Grünen wieder einmal deutlich, was das Kernanliegen dieser Legislaturperiode und unseres Regierungshandels ist: die Stärkung und Zukunftssicherung aller Bereiche in der Bildung, von Kindergärten über Schulen, Hochschulen bis hin zur Erwachsenenbildung. Vielen Dank, meine sehr geehrten Damen und Herren.

 

(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Dateien