Thüringer Gesetz zum Klimaschutz und zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels (Thüringer Klimagesetz - ThürKlimaG -)

Ute Lukasch

Zum Gesetzentwurf der Landesregierung - Drucksache 6/4919

 

Danke schön. Sehr geehrte Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, liebe Zuschauer, wir beschließen heute das Thüringer Gesetz zum Klimaschutz und zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels. Das war in den letzten Wochen und Monaten immer Thema in Funk und Fernsehen. Es wurde öffentlich genügend debattiert über den trockenen Sommer. Ich glaube, Klimaschutz geht uns alle an.

 

Dennoch sind wir der Meinung – es gibt ja immer Dinge, die kann man in einem Gesetz nicht optimal gestalten und nicht umsetzen –: Klimaschutz sollte sozial verträglich sein. In dem Klimaschutzgesetz ist geregelt, dass die Ein- und Zweifamilienhäuser zukünftig, also ab dem Jahr 2030, 25 Prozent erneuerbare Energien haben sollen. Dies ist aber nur machbar, wenn wir uns heute schon darauf vorbereiten, langfristig planen. Deshalb wird die Landesregierung gebeten, ihr Beratungsangebot, was jetzt schon durch Thüringen fährt, auszuweiten, auch zu kombinieren und so zu gestalten, dass eine soziale Verträglichkeit gegeben ist. Nicht, dass Oma Müller mit 70 Jahren noch das Haus verkaufen muss, das wäre schade, sondern wir leben alle in einer Welt und ich glaube, das tun wir unserer Umwelt und auch unseren Kindern und Enkelkindern zuliebe, dass wir hier gemeinsam an einem Strang ziehen.

 

Deswegen der Entschließungsantrag mit der Bitte an die Landesregierung, den Klimaschutz sozialverträglich zu gestalten. Danke.

 

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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