Thüringer Gesetz zu dem Zweiten Staatsvertrag zur Änderung des IT-Staatsvertrags

Philipp Weltzien

Zum Gesetzentwurf der Landesregierung - Drucksache 7/9639

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen Abgeordnete, sehr geehrte Gäste auf der Tribüne, sehr geehrte Gäste am Stream. Donnerstagmorgen zur Prime Time über die IT zu reden, ist hier in diesem Haus gar nicht so üblich. Deshalb freue ich mich umso mehr, dass wir heute zumindest mal einen IT-Staatsvertrag hier verhandeln. Ich danke vor allen Dingen auch allen für das Interesse an diesem recht wichtigen Thema. Denn es ist unumstritten, dass die Zeit für die Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes drängt, nicht nur hier in Thüringen, sondern in ganz Deutschland. Wir sehen uns mit der Herausforderung konfrontiert, sämtliche Fristen für Umsetzungen seit dem Jahr 2022 bereits gerissen zu haben. Doch trotz dieser Schwierigkeiten gibt es die spürbaren Fortschritte.

 

Das OZG fordert so zum Beispiel einen gemeinsamen Portalverbund der Länder für ihre Leistung. Wer aber koordiniert diesen Prozess, wer greift ein, wenn es zu Streitigkeiten kommt und wer kümmert sich um die komplexe Umsetzung, die alle Ebenen von Bund, Ländern und Kommunen betrifft? Mit dem heutigen Gesetzentwurf zur Änderung des IT-Staatsvertrages streben wir an, Änderungen umzusetzen und die föderale IT-Kooperation, kurz FITKO, mit flexiblen Finanzierungsmöglichkeiten für Vorhaben des IT-Planungsrats auszustatten.

 

Die Digitalisierung der Verwaltung, das wissen wir alle, ist eine langfristige Aufgabe mit zahlreichen Herausforderungen, darunter unter anderem auch Fachkräftemangel und schlicht und ergreifend Bürokratie. Im letzten Plenum habe ich eine Anfrage zur Umsetzung von EfA-Leistungen in Thüringen, also Einer-für-Alle-Leistungen in Thüringen, gestellt und es wurde deutlich, dass die Umsetzung des OZG in unserem Bundesland zwar voranschreitet, die Nachnutzung von effizienten und Alltagsleistungen, wie beispielsweise Eheschließungen, Einbürgerungen, Elterngeld und vielem mehr, aber noch im Gange ist und auch noch nicht flächendeckend. Da ist noch viel zu tun und in Zusammenarbeit mit govdigital in Auftrag des IT-Planungsrats und in Kooperation mit der FITKO wurde ein solcher Marktplatz für diese Leistungen entwickelt und stellt mittlerweile auch vieles zur Verfügung. Unter anderem befindet sich dort zum Beispiel auch ein Verfahren für das Aufstiegs-Bafög. Den Kolleginnen und Kollegen aus dem Petitionsausschuss sollten hier die Ohren klingeln. Das war ein Punkt, den wir mit dem Landesverwaltungsamt vor gar nicht wenigen Monaten beredet haben. Jetzt steht eine Leistung zur Verfügung, deswegen würden wir uns freuen, wenn das sehr schnell ans Netz gehen würde.

 

Ich kann unter Umständen Bedenken verstehen, was den Staatsvertrag angeht, dass diese FITKO beispielsweise noch nicht so transparent arbeitet, wie man sich das wünschen würde. Mir persönlich fehlen zum Beispiel Informationen zu den aktuellen Abarbeitungsständen von EfA-Leistungen, was ist in der Pipeline, was kommt noch. Hier würde ich mir mehr Transparenz wünschen, denn Transparenz ist von entscheidender Bedeutung, um das Vertrauen von Bürgerinnen und Bürgern in die Digitalisierung der Verwaltung zu stärken. Deshalb fordere ich doch nachdrücklich, hier mehr Transparenz herzustellen. Die Gründung der FITKO, machen wir es kurz, war ein richtiger Meilenstein zum digitalen öffentlichen Sektor und braucht nur eine Verstetigung der Finanzierung, denn die FITKO wird eine wichtige Rolle dabei spielen, die Digitalisierung der Verwaltung voranzutreiben und sicherzustellen, sodass wir alle von den Vorteilen einer modernen Verwaltung profitieren können. Ich bitte daher um Zustimmung zur Änderung im Staatsvertrag. Herzlichen Dank.

 

(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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