Thüringer Gesetz zu dem Zweiten Medienänderungsstaatsvertrag 2/2

André Blechschmidt

Zum Gesetzentwurf der Landesregierung - Drucksache 7/5527

 

Danke, Frau Präsidentin. Zum Kollegen Herrgott, ich hatte angesprochen, was die Problematik dieser 3 Prozent angeht. Das ist jetzt nicht Gegenstand, aber ich will trotzdem darauf antworten. Das würden im ersten Moment mal keine Kosten, es sind 3 Prozent vom Beitragsaufkommen für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk. Momentan werden 1,89 Prozent gezahlt und dann wären es 3 Prozent. Ich glaube nicht, dass das das Beitragsaufkommen steigern würde, das kann man der Öffentlichkeit erklären. Und die weiße Salbe, Kollege Montag, die weiße Salbe – es ist, glaube ich, wichtig, dass man gerade die Protokollnotiz, die die Länder abgegeben haben, sich über den Staatsvertrag hinaus länderspezifisch zu dieser Problematik zu verständigen und Maßnahmen zu treffen, nicht nur weiße Salbe ist, sondern sie soll deutlich machen, dass gerade mit ihrem Blick in die Zukunft hinein hier entsprechende Veränderungen jetzt schon diskutiert werden. Denn Staatsverträge oder damit verbundene medienpolitische Aktionen in den Ländern werden in der Regel natürlich zwischen den Staatskanzleien ausgehandelt und da ist es wichtig, wenn wir als Parlament unsere Positionen schon mal kundtun, in welche Richtung wir gehen wollen – deshalb der Entschließungsantrag und eben nicht nur weiße Salbe. Vielen Dank.

 

(Beifall DIE LINKE, SPD)

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