Thüringer Gesetz zu dem Zweiten Medienänderungsstaatsvertrag 1/2

André Blechschmidt

Zum Gesetzentwurf der Landesregierung - Drucksache 7/5527

 

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, ich gehe davon aus, die Medienpolitiker rennen jetzt alle in den Plenarsaal. Wir sind weiterhin beim Thüringer Gesetz zum Zweiten Medienänderungsstaatsvertrag. Dass sich digitale Medien rasant entwickeln, ist nichts Neues, dennoch war der Medienstaatsvertrag ein notwendiger und wichtiger Schritt zur Angleichung der Wettbewerbsverhältnisse zwischen den traditionellen Print- und Rundfunk- und sowieso den neuen Internetmedien. Die heute zu beschließende Änderung erweitert noch einmal wichtige Aspekte, die zuvor vor allem aus Zeitgründen nur rudimentär berücksichtigt wurden. Dass diese Änderungen kommen, hatten die Länder bereits im Abschluss des Medienstaatsvertrags im Jahr 2020 vereinbart und angekündigt.

 

Meine Damen und Herren, durch Artikel 1 werden die Vorhaben für barrierefreie Medienangebote konkretisiert und Pflichten für die Anbieter ausgeweitet. Daneben sollen die Vorgaben der EU-Richtlinie 2019/882 des Europäischen Parlaments und des Rats über die barrierefreien Anforderungen für Produkte und Dienstleistungen umgesetzt werden. Darüber hinaus werden Klarstellung und redaktionelle Anpassungen auch Jugendmedienschutzstaatsvertrag vorgenommen. In dem Sinne werden jetzt zum Beispiel durch Ausbau von Übersetzung von Programminhalten in Gebärdensprache oder Anwendung von Untertiteln, Bildbeschreibung durch Offsprecher oder Angebote in Leichter Sprache dies weiter konkretisieren. Auch werden die allgemeinen Programmgrundsätze um die Erwartung ergänzt, für alle Programmangebote das Bewusstsein für Belange von Menschen mit Behinderungen zu schärfen. Diese und die damit verbundenen werden ausdrücklich von der Fraktion Die Linke begrüßt, denn Teilhabe an Medien durch Barrierefreiheit ermöglicht unter anderem Bewusstseinsbildung und schafft Zugang zu Informationen und Bildung. Sie schafft die Grundlage für die Teilhabe am politischen und öffentlichen Leben sowie an Kultur, Erholung und Freizeit. Das ist ein wichtiger Grundpfeiler unserer pluralistischen Gesellschaft.

 

Meine Damen und Herren, des Weiteren werden rechtstechnische und redaktionelle Anpassungen des Medienstaatsvertrags und des Jugendmedienschutz-Staatsvertrags vorgenommen. Beispielsweise hat die EU-Kommission einzelne Regelungen anders interpretiert, als sie von den Ländern beabsichtigt waren. Etwaige Missverständnisse bei der Rechtsanwendung sollen für die Zukunft vermieden werden. Ferner geht es um eine rein redaktionelle Anpassung an geändertes Bundesrecht, an das europäische Recht.

Zwei Gedanken noch: In Artikel 111 werden die Landesmedienanstalten – das ist schon angesprochen worden – als jene Stelle benannt, die die Anwendung als zuständige Behörde wahrnimmt und Öffentlichkeit dementsprechend informiert, was geeignete und barrierefreie Formen anbetrifft. Gleichzeitig werden die Landesmedienanstalten verpflichtet, geeignete Verfahren zu entwickeln, einzuführen und zu aktualisieren, um Übereinstimmung der Dienste, die Zugang zu audiovisuellen Mediendiensten ermöglichen, mit den Anforderungen der §§ 99a und 99d sowie den hierzu erlassenen Satzungen und Richtlinien der Landesmedienanstalt zu kontrollieren. Diese Tatsache, diese Regelungen lassen mich natürlich automatisch in diesem Zusammenhang zur Finanzierung der Landesmedienanstalten einen Gedanken formulieren. Ich werde keine Gelegenheit auslassen und schon gar nicht die Forderung stellen, wenn es um neue Aufgaben für die Landesmedienanstalten geht, dass es auch um die ausreichende und kontinuierliche Finanzierung geht, also mindestens nach dem, was ich seit Jahren fordere, 3 Prozent von dem Beitragsaufkommen für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk wäre eine angebrachte Größe.

 

Meine Damen und Herren, bei der Erarbeitung des Zweiten Medienänderungsstaatsvertrags wurden länderübergreifende Verbände, Beauftragte der Landesregierung sowie Beauftragte von Menschen mit Behinderungen einschließlich des Bundes hier angehört. Wir begrüßen in dem Zusammenhang die mit der Protokollnotiz der Länder vorgenommene Verpflichtung, darüber hinausgehende Maßnahmen zur Stärkung der Barrierefreiheit in den Medien unter Einbeziehung der Verbände, der Beauftragten der Länder sowie der Anbieter zu erarbeiten.

 

Damit wäre ich auch schon beim Entschließungsantrag. Hier geht es den Antragstellern um die rechtzeitigen Hinweise für eine landesspezifische Gestaltung, die zur Veränderung der Barrierefreiheit in den Medien vorgenommen werden sollte. Ich bitte um die Zustimmung zum Thüringer Gesetz zur Änderung des Medienänderungsstaatsvertrags sowie zu dem inhaltlich dazugehörigen Entschließungsantrag. Vielen Dank an die, die anwesend gewesen sind.

 

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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