Thüringer Gesetz zu dem Dritten Medienänderungsstaatsvertrag 2/2

André Blechschmidt

Zum Gesetzentwurf der Landesregierung - Drucksache 7/7148

 

Danke, Frau Präsidentin. Meine sehr geehrten Damen und Herren, liebe Zuhörerinnen und Zuhörer auf der Tribüne und am Livestream, der Ausschuss Europa, Kultur und Medien hat das Thüringer Gesetz zu dem Dritten Medienänderungsstaatsvertrag mit einer positiven Beschlussempfehlung heute ins Plenum überwiesen. Ich durfte aus der Ausschussberatung berichten. Das Gesetz zielt darauf ab, so wie ich es in der ersten Beratung schon formuliert habe, den öffentlich-rechtlichen Rundfunk zu modernisieren und ihn besser auf die Bedürfnisse des digitalen Zeitalters auszurichten. Die Zustimmung ist damit ein wichtiger Schritt, um den öffentlich-rechtlichen Rundfunk weiterzuentwickeln und ihn zu einem Instrument zu machen, das den Interessen von Bürgerinnen und Bürgern mit Blick auf die Informationsgewinnung dient.

 

Die positive Entscheidung von Rot-Rot-Grün für das Gesetz basiert auf der tiefen Überzeugung, dass der öffentlich-rechtliche Rundfunk eine wichtige Rolle bei der Förderung der Demokratie, so wie wir es heute Vormittag auch im Rahmen der Debatte um den Thüringen-Monitor festgestellt haben, einnehmen kann und damit auch im gesellschaftlichen Zusammenspiel weiterhin eine entscheidende Rolle einnehmen kann.

In einer Zeit, in der eine Unmenge von Medienangeboten nicht nur im Rahmen der Informationspolitik existieren, sondern sie auch dominieren, ist es wichtiger denn je, eine ausgewogene und objektive Berichterstattung sicherzustellen. Denn sie, die ausgewogene und objektive Berichterstattung, trägt dazu bei, dass eine informierte Öffentlichkeit geschaffen wird, die in der Lage ist, Falschinformationen selbst zu erkennen und eigene informative Entscheidungen zu treffen. Der öffentlich-rechtliche Rundfunk – ich wiederhole mich – ist daher von unschätzbarem Wert für unsere Demokratie.

 

(Beifall DIE LINKE)

 

(Zwischenruf Abg. König-Preuss, DIE LINKE: Klatscht keiner von der CDU mit?)

 

Damit er dieser Rolle auch gerecht werden kann, sollen hier weitere wichtige Schritte für die Sicherstellung …

 

(Zwischenruf Abg. Herrgott, CDU: Ich habe hier mitgeklatscht. Also passen Sie entweder auf oder bleiben Sie ruhig!)

 

(Zwischenruf Abg. König-Preuss, DIE LINKE: Ich bin ruhig!)

 

(Zwischenruf Abg. Herrgott, CDU: Sie stören die Debatte!)

 

Ja, mit Blick auf meine Rede wäre ich interessiert, dass alle einigermaßen ruhig bleiben, aber ist okay.

 

(Beifall DIE LINKE, CDU, SPD)

 

Ich fange noch mal an. Damit der öffentlich-rechtliche Rundfunk dieser Rolle auch gerecht werden kann, sollen hier weitere wichtige Schritte für die Sicherstellung seiner Eigenständigkeit und Qualität insbesondere durch die Etablierung eines unabhängigen Kontrollgremiums, einer transparenten Finanzierung und der flexiblen Programmgestaltung bei der digitalen Einrichtung der öffentlich-rechtlichen Anstalten vorhanden sein. Es sind nach unserer Auffassung die grundlegenden positiven unterstützenswerten Schwerpunkte des Dritten Medienänderungsstaatsvertrags.

Aber, meine Damen und Herren, wir betonen an dieser Stelle auch, dass es bei der Unterzeichnung keinen Freibrief für eine unkritische Unterstützung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks nach dem Motto „weiter so“ gibt, denn nach wie vor gibt es wichtige Verbesserungspotenziale und wichtige Kritikpunkte, die wir in den Debatten immer wieder betont haben, so zum Beispiel die Frage von Leitungs- und Gestaltungsstrukturen in den außer- und übertariflichen Bereichen, zum Beispiel die Frage der hohen Gehälter der Intendanten oder eben auch der Moderationsgehälter. Zum letzten Punkt will ich gerade als sportinteressierter Mensch ausdrücklich hinzufügen, da gehen mir manche hohen Millionenbeträge bei dem teuren Einkauf von Sportrechten doch einen kleinen Schritt zu weit.

 

Darüber hinaus sehen wir zwar die mit dem vorliegenden Vertrag erfolgte Stärkung der Kontrollgremien positiv, fordern aber auch konkrete Maßnahmen für die Qualifikation und Weiterbildung der Gremienmitglieder, denn nur, wenn diese die notwendige Sachkompetenz haben und über diese verfügen, können sie auch eine größtmögliche Unabhängigkeit der Rundfunkräte gegenüber den Intendanzen sowie politischen und gesellschaftlichen Einflüssen ausüben und garantieren.

 

Auch braucht es einheitliche Regelungen zur Stärkung von Transparenz und Kontrolle bei den öffentlich-rechtlichen Rundfunksendern im Allgemeinen. Hier sei mir gestattet, eine Erwartungshaltung gegenüber dem neuen Intendanten, was unseren Bereich beim MDR angeht, zu signalisieren. Einem Teil dieser notwendigen Änderungen wird in den aktuellen internen Debatten der Rundfunkanstalten und dem bereits anstehenden Vierten Medienänderungsstaatsvertrag Rechnung getragen, aber längst nicht allen. Wir werden uns deshalb auch weiterhin dafür einsetzen, dass der Rundfunk unabhängiger, vielfältiger und demokratischer wird, mit einer fairen und transparenten Finanzierung, um den Anforderungen unserer Gesellschaft wirklich gerecht zu werden.

 

Zusammenfassend, meine Damen und Herren: Trotz aller noch notwendigen Kritik halten wir es dennoch für unverzichtbar, den Dritten Medienänderungsstaatsvertrag zu ratifizieren. Wir sind uns bewusst, dass die Ablehnung des Vertrags nicht nur zu einer Schwächung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks führen würde, sondern der Anfang vom Ende des dualen Rundfunksystems in Deutschland darstellen würde und vielleicht ein Weg in Richtung amerikanische Verhältnisse beschritten würde. Ich ermutige daher alle Abgeordneten, das vorliegende Gesetz zu unterstützen und damit ein starkes Signal für die Unabhängigkeit und Qualität des öffentlich-rechtlichen Rundfunks zu setzen. Vielen Dank.

 

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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